Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien)
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sucht einen Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite“ für Krisenkommunikation sowie darüber hinaus für die Konzeption, Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für...”
Titel
Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien)
BZgA_2019_Infektionsschutz
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Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sucht einen Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten www.infektionsschutz.de,...”
Kurze Beschreibung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sucht einen Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite“ für Krisenkommunikation sowie darüber hinaus für die Konzeption, Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse📦
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Aufgabenbereich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehört u. a. die Aufklärung der Bevölkerung zum Infektionsschutz durch Impfungen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Aufgabenbereich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehört u. a. die Aufklärung der Bevölkerung zum Infektionsschutz durch Impfungen und Hygienemaßnahmen sowie die schnelle Information der Bevölkerung bei außergewöhnlichen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation). Zu diesem Zweck hat die BZgA eine integrierte Kommunikationsstrategie mit einem umfassenden und qualitätsgesicherten multimedialen Angebot (Print- und Onlinemedien) für die Allgemeinbevölkerung sowie für Multiplikatoren entwickelt.
Aufgabe des neuen Auftragnehmers wird es sein, die zu dem Themenbereich bestehenden Internetseiten kontinuierlich technisch zu betreuen sowie sie konzeptionell, technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln. Parallel sind die Basis-Printmedien zu pflegen und gestalterisch weiterzuentwickeln. Die Inhalte sowohl für die Internetseiten als auch für die Medien werden von der Auftraggeberin oder einer externen Fachredaktion bereitgestellt; die fachliche Redaktion und Konzeption gehört folglich nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers.
Zusammengefasst sind folgende Leistungen Gegenstand des Auftrags:
— Projektmanagement,
— Funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen der Webauftritte,
— Reporting,
— Konzeption sowie Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz,
— Gewährleistung und Optimierung der Barrierefreiheit der Webauftritte,
— technische Suchmaschinenoptimierung (SEO).
Die Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag zweimal mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern. Die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag zweimal mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt mithin 48 Monate. Bei der Verlängerungsoption handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin, der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ziehung dieser Option.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Folgende Leistungsgegenstände können dem Auftragnehmer optional übertragen werden:
—— Suchmaschinenmarketing: Das Suchmaschinenmarketing läuft derzeit noch...”
Beschreibung der Optionen
Folgende Leistungsgegenstände können dem Auftragnehmer optional übertragen werden:
—— Suchmaschinenmarketing: Das Suchmaschinenmarketing läuft derzeit noch über einen anderen Rahmenvertrag. Je nach Entscheidung über die Verlängerung dieses Rahmenvertrages kann das SEA während der Vertragslaufzeit in die Verantwortung des Auftragnehmers fallen. In diesem Fall sind zusammengefasst die folgenden Leistungen zu erbringen:
— Planung und Optimierung von AdWords-Kampagnen,
— Durchführung und Monitoring von AdWords-Kampagnen.
—— technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation): Bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Beispiele: Grippe-Pandemie 2009/10, EHEC-Ausbruch 2011, Ebola-Ausbruch 2014 oder Zika-Virus 2016) muss je nach Einstufung eine schnelle Freischaltung der „Darksite" sowie eine tagesaktuelle Aktualisierung der Inhalte sichergestellt werden. Die fachlichen Hintergrundinformationen werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt; der Auftragnehmer muss ein wöchentliches Reporting liefern,
—— Konzeption und Erstellung von Videocontent für www.impfen-info.de und www.infektionsschutz.de: Kann ein entsprechender Bedarf nicht durch die Auftraggeberin gedeckt werden, wird der Auftragnehmer beauftragt, passenden Videocontent (kurze Onlineclips) für die beiden Internetseiten zu konzipieren und zu produzieren. Das inhaltlich-fachliche Briefing für den Videocontent erfolgt durch die Auftraggeberin bzw. die externe Fachredaktion.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Anlage 3a;
2) Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Anlage 3b;
3)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Anlage 3a;
2) Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Anlage 3b;
3) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Anlage 4a;
4) Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, Anlage 4b;
5) Eigenerklärung zu § 21 AEntG, Anlage 4c;
6) Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts, Anlage 4d: Die mindestens geforderten Maßnahmen sind der Anlage 4d zu entnehmen;
7) Eigenerklärung zu Sprachkenntnissen, Anlage 4e; die vorgesehene Projektleitung sowie der vorgesehene Mitarbeiter für den Bereich Beratung/Konzeption müssen über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau verfügen.
8) Eigenerklärung zu den Vertrags- und Geschäftsverbindungen in der Impfstoffindustrie (fachliche Unabhängigkeit), Anlage 4f.
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Anlage 3c. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Erklärungen gemäß den Anlagen 4a, 4b, 4c und 4d abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z. B. gemäß der Anlage 3c) beifügen.
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, Anlage 5c.
2) Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen und während des gesamten Auftrags beibehalten wird, Anlage 5d
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1): erforderlich ist mindestens ein Gesamtumsatz von 300 000 EUR brutto in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie mindestens ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 150 000 EUR brutto in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind Leistungen der technischen Betreuung und Weiterentwicklung von Online- und Printmedien.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z. B. gemäß der Anlage 3c) beifügen.
1) Referenzen zu der technischen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung.
2) Referenzen zur technisch konzeptionellen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals oder einer Fachanwendung in dem Fachgebiet Gesundheitsförderung und/oder Prävention.
3) Referenzen zur technischen Betreuung, Weiterentwicklung und zum Relaunch von Online-Portalen auf Basis des Content Management Systems TYPO3.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten 3 Jahren stammen, d. h. das Ende der Leistungserbringung darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Datum der Angebotsabfragefrist dieser Ausschreibung liegen.
Zu 1): mindestens ein Referenzprojekt über die technische Betreuung sowie Weiterentwicklung eines Online-Portals in den letzten 3 Jahren für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Kommunen sowie deren Einrichtungen und Unternehmen). Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen muss mind. 50 Personentage und die Projektlaufzeit muss mind. 8 Monate umfasst haben.
Zu 2): mindestens eine Referenz zu der technisch konzeptionellen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals oder einer Fachanwendung in dem Fachgebiet Gesundheitsförderung und/oder Prävention. Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen muss mind. 25 Personentage und die Projektlaufzeit muss mind. 1 Jahr umfasst haben.
Zu 3): mindestens eine Referenz zur technischen Betreuung, Weiterentwicklung und zum Relaunch von Online-Portalen auf Basis des Content Management Systems TYPO3 in den letzten 3 Jahren. Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen muss mind. 100 Personentage und die Projektlaufzeit muss mind. 1,5 Jahre umfasst haben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Auftraggeberin wird sich von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Auftraggeberin wird sich von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate, gerechnet von dem Datum der Angebotsabgabefrist) nach § 150a der Gewerbeordnung vorlegen lassen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-13
12:15 📅
“1) Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform „www.evergabe-online.de“ barrierefrei zur Verfügung gestellt;
2) Soweit die...”
1) Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform „www.evergabe-online.de“ barrierefrei zur Verfügung gestellt;
2) Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist die Anlage 3c. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen;
3) Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform „www.evergabe-online.de“; durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich;
4) Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/ telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum xx.xx.2019 gestellt werden, nicht zu beantworten.
Es wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Urlaubszeit in den ersten beiden Augustwochen bei der Beantwortung von Bieterfragen zu Verzögerungen kommen kann.
5) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes (Bundeskartellamt)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 157-387922 (2019-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten www.infektionsschutz.de,...”
Kurze Beschreibung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite" für Krisenkommunikation sowie darüber hinaus für die Konzeption, Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz beauftragt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 100 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Aufgabenbereich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehört u. a. die Aufklärung der Bevölkerung zum Infektionsschutz durch Impfungen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Aufgabenbereich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehört u. a. die Aufklärung der Bevölkerung zum Infektionsschutz durch Impfungen und Hygienemaßnahmen sowie die schnelle Information der Bevölkerung bei außergewöhnlichen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation). Zu diesem Zweck hat die BZgA eine integrierte Kommunikationsstrategie mit einem umfassenden und qualitätsgesicherten multimedialen Angebot (Print- und Onlinemedien) für die Allgemeinbevölkerung sowie für Multiplikatoren entwickelt.
Aufgabe des neuen Auftragnehmers ist es, die zu dem Themenbereich bestehenden Internetseiten kontinuierlich technisch zu betreuen sowie sie konzeptionell, technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln.
Parallel sind die Basis-Printmedien zu pflegen und gestalterisch weiterzuentwickeln. Die Inhalte sowohl für die Internetseiten als auch für die Medien werden von der Auftraggeberin oder einer externen Fachredaktion bereitgestellt; die fachliche Redaktion und Konzeption gehört folglich nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers.
Zusammengefasst sind folgende Leistungen Gegenstand des Auftrags:
– Projektmanagement,
– funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen der Webauftritte,
– Reporting,
– Konzeption sowie Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz,
– Gewährleistung und Optimierung der Barrierefreiheit der Webauftritte,
– technische Suchmaschinenoptimierung (SEO).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt (vgl. zur Bewertungsmethode auch unten...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt (vgl. zur Bewertungsmethode auch unten unter VI.3)
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Kostenkriterium (Name):
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt (vgl. zur Bewertungsmethode auch unten...”
Kostenkriterium (Name)
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt (vgl. zur Bewertungsmethode auch unten unter VI.3)
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Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Folgende Leistungsgegenstände können dem Auftragnehmer optional übertragen werden:
– Suchmaschinenmarketing: Das Suchmaschinenmarketing läuft derzeit noch...”
Beschreibung der Optionen
Folgende Leistungsgegenstände können dem Auftragnehmer optional übertragen werden:
– Suchmaschinenmarketing: Das Suchmaschinenmarketing läuft derzeit noch über einen anderen Rahmenvertrag. Je nach Entscheidung über die Verlängerung dieses Rahmenvertrages kann das SEA während der Vertragslaufzeit in die Verantwortung des Auftragnehmers fallen. In diesem Fall sind zusammengefasst die folgenden Leistungen zu erbringen:
—– Planung und Optimierung von AdWords-Kampagnen,
—– Durchführung und Monitoring von AdWords-Kampagnen.
– technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation): Bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Beispiele: Grippe- Pandemie 2009/10, EHEC-Ausbruch 2011, Ebola-Ausbruch 2014 oder Zika-Virus 2016) muss je nach Einstufung eine schnelle Freischaltung der „Darksite" sowie eine tagesaktuelle Aktualisierung der Inhalte sichergestellt werden. Die fachlichen Hintergrundinformationen werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt; der Auftragnehmer muss ein wöchentliches Reporting liefern,
– Konzeption und Erstellung von Videocontent für www.impfen-info.de und www.infektionsschutz.de: Kann ein –zusätzlicher Bedarf nicht durch die Auftraggeberin gedeckt werden, wird der Auftragnehmer beauftragt, passenden Videocontent (kurze Onlineclips) für die beiden Internetseiten zu konzipieren und zu produzieren. Das inhaltlich-fachliche Briefing für den Videocontent erfolgt durch die Auftraggeberin bzw. die externe Fachredaktion.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 157-387922
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: BZgA_2019_Infektionsschutz
Titel:
“Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für...”
Titel
Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz (www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, „Darksite“ für Krisenkommunikation und Printmedien).
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HauptwegNebenwege GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 100 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 100 💰
“Die Bewertung erfolgte nach der erweiterten Richtwertmethode. Das Leistungs-Preis-Verhältnis wurde mit folgender Formel für die Kennzahl Z berechnet: Z= L/P...”
Die Bewertung erfolgte nach der erweiterten Richtwertmethode. Das Leistungs-Preis-Verhältnis wurde mit folgender Formel für die Kennzahl Z berechnet: Z= L/P x 100 (Z= Leistungs-Preis-Kennzahl; L= Leistungspunkte; P= Preis). Ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl Z wurde mit 7 % ein Schwankungsbereich festgelegt. Von dem im Schwankungsbereich befindlichen Angeboten wurde das mit der höchsten Anzahl von Leistungspunkten ausgewählt (Entscheidungskriterium). Für den Fall, dass nach Anwendung der erweiterten Richtwertmethode bei führenden Angeboten, die innerhalb des Schwankungsbereiches liegen, der Wert.
Des Entscheidungskriteriums (Anzahl von Leistungspunkten) identisch ist, wurde der Preis als zweites Entscheidungskriterium (Ergänzungskriterium) festgelegt.
Leistungspunkte wurden für die folgenden Unterkriterien vergeben: Kurzkonzept „Neues Element" (max. 1 500 LP); Kurzkonzept zu Schwangeren mit einem Plakat in Praxis (max. 1 500 LP);
Kurzkonzept Technische Pflege/Instandhaltung und Sicherheit (max. 1 500 LP), Mitarbeiterprofil 1: Projektleitung (max. 500 LP), Mitarbeiterprofil 2: Beratung/Konzeption (max. 500 LP), Mitarbeiterprofil 3: Design (max. 500 LP), Mitarbeiterprofil 4: Software-Entwicklung/IT Service Management (max. 500 LP) und Mitarbeiterprofil 5: Videocontent (500 LP).
Hinweis zu Ziffer II.1.7 und V.2.4: Aus Rücksicht auf die Geschäftsgeheimnisse des Bestbieters und die daraus resultierenden Geheimhaltungspflichten wird von einer Angabe des Auftragswertes abgesehen.
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Quelle: OJS 2019/S 222-545207 (2019-11-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Maarweg 149-161
Postleitzahl: 50825
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zvs@bzga.de📧
URL: www.bzga.de🌏
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten www.infektionsschutz.de,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite" für Krisenkommunikation sowie darüber hinaus für die Konzeption, Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz beauftragt. Zum Aufgabenbereich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehört u. a. die Aufklärung der Bevölkerung zum Infektionsschutz durch Impfungen und Hygienemaßnahmen sowie die schnelle Information der Bevölkerung bei außergewöhnlichen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation). Zu diesem Zweck hat die BZgA eine integrierte Kommunikationsstrategie mit einem umfassenden und qualitätsgesicherten multimedialen Angebot (Print- und Onlinemedien) für die Allgemeinbevölkerung sowie für Multiplikatoren entwickelt.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, die zu dem Themenbereich bestehenden Internetseiten kontinuierlich technisch zu betreuen sowie sie konzeptionell, technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln.
Parallel sind die Basis-Printmedien zu pflegen und gestalterisch weiterzuentwickeln. Die Inhalte sowohl für die Internetseiten als auch für die Medien werden von der Auftraggeberin oder einer externen Fachredaktion bereitgestellt; die fachliche Redaktion und Konzeption gehört folglich nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers.
Zusammengefasst sind folgende Leistungen Gegenstand des Auftrags:
— Projektmanagement,
— funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen der Webauftritte,
— Reporting,
— Konzeption sowie Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz,
— Gewährleistung und Optimierung der Barrierefreiheit der Webauftritte,
— technische Suchmaschinenoptimierung (SEO).
Optionen (Auszug) — Folgende Leistungsgegenstände können dem Auftragnehmer optional übertragen werden:
— technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation): Bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Beispiele: Grippe- Pandemie 2009/10, EHEC-Ausbruch 2011, Ebola-Ausbruch 2014 oder Zika-Virus 2016) muss je nach Einstufung eine schnelle Freischaltung der „Darksite" sowie eine tagesaktuelle Aktualisierung der Inhalte sichergestellt werden. Die fachlichen Hintergrundinformationen werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt; der Auftragnehmer muss ein wöchentliches Reporting liefern.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 222-545207
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 376 340 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
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Quelle: OJS 2020/S 252-637513 (2020-12-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-22) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten www.infektionsschutz.de,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite“ für Krisenkommunikation sowie darüber hinaus für die Konzeption, Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz beauftragt. Zum Aufgabenbereich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehört u. a. die Aufklärung der Bevölkerung zum Infektionsschutz durch Impfungen und Hygienemaßnahmen sowie die schnelle Information der Bevölkerung bei außergewöhnlichen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation). Zu diesem Zweck hat die BZgA eine integrierte Kommunikationsstrategie mit einem umfassenden und qualitätsgesicherten multimedialen Angebot (Print- und Onlinemedien) für die Allgemeinbevölkerung sowie für Multiplikatoren entwickelt.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, die zu dem Themenbereich bestehenden Internetseiten kontinuierlich technisch zu betreuen sowie sie konzeptionell, technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln.
Parallel sind die Basis-Printmedien zu pflegen und gestalterisch weiterzuentwickeln. Die Inhalte sowohl für die Internetseiten als auch für die Medien werden von der Auftraggeberin oder einer externen Fachredaktion bereitgestellt; die fachliche Redaktion und Konzeption gehört folglich nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers.
Zusammengefasst sind folgende Leistungen Gegenstand des Auftrags:
— Projektmanagement,
— funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen der Webauftritte,
— Reporting,
— Konzeption sowie Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz,
— Gewährleistung und Optimierung der Barrierefreiheit der Webauftritte,
— technische Suchmaschinenoptimierung (SEO).
Optionen (Auszug) - Folgende Leistungsgegenstände können dem Auftragnehmer optional übertragen werden:
— technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation): Bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Beispiele: Grippe- Pandemie 2009/10, EHEC-Ausbruch 2011, Ebola-Ausbruch 2014 oder Zika-Virus 2016) muss je nach Einstufung eine schnelle Freischaltung der „Darksite“ sowie eine tagesaktuelle Aktualisierung der Inhalte sichergestellt werden. Die fachlichen Hintergrundinformationen werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt; der Auftragnehmer muss ein wöchentliches Reporting liefern.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 376 340 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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Quelle: OJS 2021/S 143-381269 (2021-07-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-09-15) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten www.infektionsschutz.de,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und die „Darksite" für Krisenkommunikation sowie darüber hinaus für die Konzeption, Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz beauftragt. Zum Aufgabenbereich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehört u. a. die Aufklärung der Bevölkerung zum Infektionsschutz durch Impfungen und Hygienemaßnahmen sowie die schnelle Information der Bevölkerung bei außergewöhnlichen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation). Zu diesem Zweck hat die BZgA eine integrierte Kommunikationsstrategie mit einem umfassenden und qualitätsgesicherten multimedialen Angebot (Print- und Onlinemedien) für die Allgemeinbevölkerung sowie für Multiplikatoren entwickelt.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, die zu dem Themenbereich bestehenden Internetseiten kontinuierlich technisch zu betreuen sowie sie konzeptionell, technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln.
Parallel sind die Basis-Printmedien zu pflegen und gestalterisch weiterzuentwickeln. Die Inhalte sowohl für die Internetseiten als auch für die Medien werden von der Auftraggeberin oder einer externen Fachredaktion bereitgestellt; die fachliche Redaktion und Konzeption gehört folglich nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers.
Zusammengefasst sind folgende Leistungen Gegenstand des Auftrags:
– Projektmanagement,
– funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen der Webauftritte,
– Reporting,
– Konzeption sowie Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz,
– Gewährleistung und Optimierung der Barrierefreiheit der Webauftritte,
– technische Suchmaschinenoptimierung (SEO).
Optionen (Auszug) - Folgende Leistungsgegenstände können dem Auftragnehmer optional übertragen werden:
– technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation): Bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Beispiele: Grippe- Pandemie 2009/10, EHEC-Ausbruch 2011, Ebola-Ausbruch 2014 oder Zika-Virus 2016) muss je nach Einstufung eine schnelle Freischaltung der „Darksite" sowie eine tagesaktuelle Aktualisierung der Inhalte sichergestellt werden. Die fachlichen Hintergrundinformationen werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt; der Auftragnehmer muss ein wöchentliches Reporting liefern.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 376 340 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
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Quelle: OJS 2022/S 181-513311 (2022-09-15)