Im Rahmen des Auftrags sind auf Basis eines erstellten Grob-/Feinkonzeptes für einen Online-Coach Diabetes, die medialen Inhalte (Filme und 2D-Animationen) sowie die technischen und konzeptionellen Vorgaben für die Entwicklung des Online-Coaches entsprechend der Anforderungen umzusetzen und die erstellten Inhalte in den Coach einzupflegen. Ziel des zu entwickelnden Online-Coaches ist es, Menschen, die an Diabetes mellitus Typ 2 erkrankt sind, zu motivieren und zu befähigen, aktiv notwendige lebensstilverändernde Maßnahmen anzugehen und dabei wegweisende Entscheidungen zu treffen, die die mögliche Entstehung von schwerwiegenden Folgeerkrankungen verhindern bzw. hinauszuzögern sollen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-18.
Auftragsbekanntmachung (2019-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
Referenznummer: 2019-07-18-BV-DAH
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Auftrags sind auf Basis eines erstellten Grob-/Feinkonzeptes für einen Online-Coach Diabetes, die medialen Inhalte (Filme und 2D-Animationen) sowie die technischen und konzeptionellen Vorgaben für die Entwicklung des Online-Coaches entsprechend der Anforderungen umzusetzen und die erstellten Inhalte in den Coach einzupflegen. Ziel des zu entwickelnden Online-Coaches ist es, Menschen, die an Diabetes mellitus Typ 2 erkrankt sind, zu motivieren und zu befähigen, aktiv notwendige lebensstilverändernde Maßnahmen anzugehen und dabei wegweisende Entscheidungen zu treffen, die die mögliche Entstehung von schwerwiegenden Folgeerkrankungen verhindern bzw. hinauszuzögern sollen.
Im Rahmen des Auftrags sind auf Basis eines erstellten Grob-/Feinkonzeptes für einen Online-Coach Diabetes, die medialen Inhalte (Filme und 2D-Animationen) sowie die technischen und konzeptionellen Vorgaben für die Entwicklung des Online-Coaches entsprechend der Anforderungen umzusetzen und die erstellten Inhalte in den Coach einzupflegen. Ziel des zu entwickelnden Online-Coaches ist es, Menschen, die an Diabetes mellitus Typ 2 erkrankt sind, zu motivieren und zu befähigen, aktiv notwendige lebensstilverändernde Maßnahmen anzugehen und dabei wegweisende Entscheidungen zu treffen, die die mögliche Entstehung von schwerwiegenden Folgeerkrankungen verhindern bzw. hinauszuzögern sollen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-23 📅
Datum des Beginns: 2019-12-20 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 140-344860
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYT9W
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Mediale Umsetzung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Erstellung und Bereitstellung der Real-Filme und 2D-Animationen für den Online-Coach Diabetes auf Basis des vorliegenden Grob-/Feinkonzeptes. Dazu gehören auch entsprechend die Erstellung des Storyboards, das Casting, der Real-Film-Dreh, der Schnitt, Bildbearbeitung und Postgrading (u. a. Farbanpassung), Untertitelerstellung und Qualitätssicherung.
Der Auftrag umfasst die Erstellung und Bereitstellung der Real-Filme und 2D-Animationen für den Online-Coach Diabetes auf Basis des vorliegenden Grob-/Feinkonzeptes. Dazu gehören auch entsprechend die Erstellung des Storyboards, das Casting, der Real-Film-Dreh, der Schnitt, Bildbearbeitung und Postgrading (u. a. Farbanpassung), Untertitelerstellung und Qualitätssicherung.
Bezeichnung des Loses: Technische und konzeptionelle Umsetzung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die technische Umsetzung des Online-Coaches (Aufsetzen einer Typo3-Instanz in mit Anlehnung an den bestehenden Master-Coach) sowie die konzeptionelle Umsetzung des Online-Coaches (Erarbeitung und Umsetzung eines UI-/UX-Konzeptes, Integration der Inhalte ins CMS mit den, von den anderen Dienstleistern erstellten Texten und sonstigen Materialien (Filme, 2D-Animationen) auf Basis des vorliegenden Grob-/Feinkonzeptes. Des Weiteren umfasst der Auftrag das laufende Qualitätsmanagement und die Sicherstellung des Supports und der Pflege nach Fertigstellung des Online-Coaches Diabetes.
Der Auftrag umfasst die technische Umsetzung des Online-Coaches (Aufsetzen einer Typo3-Instanz in mit Anlehnung an den bestehenden Master-Coach) sowie die konzeptionelle Umsetzung des Online-Coaches (Erarbeitung und Umsetzung eines UI-/UX-Konzeptes, Integration der Inhalte ins CMS mit den, von den anderen Dienstleistern erstellten Texten und sonstigen Materialien (Filme, 2D-Animationen) auf Basis des vorliegenden Grob-/Feinkonzeptes. Des Weiteren umfasst der Auftrag das laufende Qualitätsmanagement und die Sicherstellung des Supports und der Pflege nach Fertigstellung des Online-Coaches Diabetes.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3) Betriebshaftpflichtversicherung
Erforderlich ist eine aktuell bestehende, angemessene, gültige Betriebshaftpflichtversicherung, mit der mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abgedeckt sind:
— 500 000 EUR gegen Personenschäden,
— 500 000 EUR gegen Sachschäden,
— 500 000 EUR gegen Vermögensschäden, einschließlich von Schäden aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße.
4) Umsatzzahlen
Anzugeben sind die Umsatzzahlen zum Leistungsgegenstand der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Betrachtet wird hierbei die Umsatzentwicklung sowie das Umsatzvolumen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5) Mitarbeiterzahlen
Anzugeben ist die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter/-innen in Festanstellung und freier Mitarbeit/-innen der letzten 3 Geschäftsjahre.
6) Fachliche Kompetenzen
Die fachlichen Kompetenzen sind für die Ausführung des Auftrags zwingend erforderlich und müssen durch anonymisierte Mitarbeiterprofile nachgewiesen werden. Der Nachweis der Kompetenzen ist nicht auf eine Referenz beschränkt.
Berücksichtigt werden nur Mitarbeiterprofile, die mindestens 3 der unten genannten Kompetenzen erfüllen.
Los 1:
Erfahrung in der Projektleitung (min. 36 Monate)
Erfahrung im Projektmanagement
Erfahrung in der Zusammenarbeit mit mehreren Dienstleistern bei der Erstellung eines Films
Erfahrung in Erstellung Story-Board und Drehplan
Erfahrung in der Darstellerauswahl mit Casting
Umsetzungserfahrung im Real-Film-Dreh
Erfahrung in der Filmschnitt und -bearbeitung
Erfahrung in der Erstellung 2D-Animation
Erfahrung in der Qualitätssicherung
Los 2:
Zertifizierter TYPO-3-Entwickler
Erfahrung in technischer Dokumentation
Kenntnisse im Bereich Usability, UX
Know-how zur Sicherstellung der Performance
Testen von Implementationen (Qualitätssicherung)
Erfahrung in der Sicherstellung des Supports
Kenntnisse und Maßnahmen zu SEO
7.) Referenzen
Bieter müssen den fachlichen Nachweis ihrer Eignung über die Bereitstellung von Referenzen erbringen. Um es dem Auftraggeber zu ermöglichen, die Referenzen zu sichten, ist jeweils ein Link, unter dem die Referenzen verfügbar sind, anzugeben oder eine entsprechende Datei zur Verfügung zu stellen.
Bieter müssen den fachlichen Nachweis ihrer Eignung über die Bereitstellung von Referenzen erbringen. Um es dem Auftraggeber zu ermöglichen, die Referenzen zu sichten, ist jeweils ein Link, unter dem die Referenzen verfügbar sind, anzugeben oder eine entsprechende Datei zur Verfügung zu stellen.
Für Los 1:
Insgesamt sind 2 Referenzen zu umgesetzten Filmprojekten und 2 Referenzen für verschiedene eigens erstellte 2D-Animationen anzugeben. Die Referenzen müssen sich auf Leistungen beziehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden.
Für Los 2:
In Summe über alle Referenzen hinweg muss jede der aufgeführten Kompetenzbereiche mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt der Ausschluss des Bieters.
Der Kompetenzbereich Technische Entwicklung von Produkten/ Webseiten, etc. mit Content-Management-System TYPO3 (KB_01) ist zwingend bei jeder Referenz zu erfüllen.
Die Referenzen müssen sich auf Leistungen beziehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden.
Referenzen müssen einen zeitlichen Aufwand von 30 Personentagen oder mehr erreichen um als gültige Referenz bewertet zu werden.
Kompetenzbereiche:
— Technische Entwicklung von Produkten/ Webseiten, etc. mit Content-Management-System TYPO3,
— Responsives Webdesign und mobile Nutzbarkeit von Webseiten,
— Kenntnisse in der Entwicklung von registrierten Nutzerzugängen,
— Möglichkeit zu Nutzungsanalysen im laufenden Betrieb,
— Produkte/ Webseiten, etc. für verschiedene Zielgruppen,
— Stimmiges Design und ansprechende Webseitengestaltung (Bilder, Videos, etc.) möglich,
— Einbeziehung interaktiver Elemente (z. B. Aufgaben, Fragebögen, Spiele).
In die Wertung der Eignung fließt die Anzahl der Referenzen ein, wobei je Referenz neben KB_01 mindestens 3 weitere genannte Kompetenzbereiche erfüllt werden.
Mindeststandards:
Zu 6.: Jede Kompetenz muss mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Bieters.
Zu 7.:
Für Los 2:
In Summe über alle Referenzen hinweg muss jede der aufgeführten Kompetenzbereiche mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt der Ausschluss des Bieters.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für Los 2:
Datenschutzvertrag inkl. Anhänge A-F
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Entwicklung des Unternehmens
Bewertet wird die Entwicklung des Unternehmens anhand des Umsatzvolumens, der Umsatzentwicklung sowie der Entwicklung der Mitarbeiterzahl.
2) fachliche Kompetenz
Die nachfolgend aufgeführten fachlichen Kompetenzen sind für die Ausführung des Auftrags (Eignung) zwingend erforderlich und müssen durch anonymisierte Mitarbeiterprofile nachgewiesen werden. Jede Kompetenz muss mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Bieters. Der Nachweis der Kompetenzen ist nicht auf eine Referenz beschränkt. Berücksichtigt werden nur Mitarbeiterprofile, die mindestens 3 der unten genannten Kompetenzen erfüllen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die nachfolgend aufgeführten fachlichen Kompetenzen sind für die Ausführung des Auftrags (Eignung) zwingend erforderlich und müssen durch anonymisierte Mitarbeiterprofile nachgewiesen werden. Jede Kompetenz muss mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Bieters. Der Nachweis der Kompetenzen ist nicht auf eine Referenz beschränkt. Berücksichtigt werden nur Mitarbeiterprofile, die mindestens 3 der unten genannten Kompetenzen erfüllen.
Erfahrung in der Projektleitung (min. 36 Monate)
Erfahrung im Projektmanagement
Erfahrung in der Zusammenarbeit mit mehreren Dienstleistern bei der Erstellung eines Films
Erfahrung in Erstellung Story-Board und Drehplan
Erfahrung in der Darstellerauswahl mit Casting
Umsetzungserfahrung im Real-Film-Dreh
Erfahrung in der Filmschnitt und -bearbeitung
Erfahrung in der Erstellung 2D-Animation
Erfahrung in der Qualitätssicherung
3) Referenzen
Bieter müssen den fachlichen Nachweis ihrer Eignung über die Bereitstellung von Referenzen erbringen. Um es dem Auftraggeber zu ermöglichen, die Referenzen zu sichten, ist jeweils ein Link, unter dem die Referenzen verfügbar sind, anzugeben oder eine entsprechende Datei zur Verfügung zu stellen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bieter müssen den fachlichen Nachweis ihrer Eignung über die Bereitstellung von Referenzen erbringen. Um es dem Auftraggeber zu ermöglichen, die Referenzen zu sichten, ist jeweils ein Link, unter dem die Referenzen verfügbar sind, anzugeben oder eine entsprechende Datei zur Verfügung zu stellen.
Insgesamt sind 2 Referenzen zu umgesetzten Filmprojekten und 2 Referenzen für verschiedene eigens erstellte 2D-Animationen anzugeben. Die Referenzen müssen sich auf Leistungen beziehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden. Je Referenz fließen maximal 10 Punkte in die Bewertung ein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Insgesamt sind 2 Referenzen zu umgesetzten Filmprojekten und 2 Referenzen für verschiedene eigens erstellte 2D-Animationen anzugeben. Die Referenzen müssen sich auf Leistungen beziehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden. Je Referenz fließen maximal 10 Punkte in die Bewertung ein.
Sollte der Bieter mehr Referenzen einreichen, so werden je Kriterium die 2 am besten geeigneten Referenzen bewertet.
Wurde mindestens eine der angegebenen Referenzen im Gesundheitsbereich und/oder in Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse umgesetzt, werden zusätzlich einmal 5 Punkte vergeben.
Wurde bei mindestens einer der angegebenen Referenzen ein Drehbuch eines externen Dienstleistern umgesetzt, werden zusätzlich einmal 5 Punkte vergeben
Für näheres s. Anlage 00a Formblätter TNA.
Die nachfolgend aufgeführten fachlichen Kompetenzen sind für die Ausführung des Auftrags (Eignung) zwingend erforderlich und müssen durch anonymisierte Mitarbeiterprofile nachgewiesen werden.
Jede Kompetenz muss mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Bieters. Der Nachweis der Kompetenzen ist nicht auf eine Referenz beschränkt. Berücksichtigt werden nur Mitarbeiterprofile, die mindestens 3 der unten genannten Kompetenzen erfüllen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Jede Kompetenz muss mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Bieters. Der Nachweis der Kompetenzen ist nicht auf eine Referenz beschränkt. Berücksichtigt werden nur Mitarbeiterprofile, die mindestens 3 der unten genannten Kompetenzen erfüllen.
Zertifizierter TYPO-3-Entwickler
Erfahrung in technischer Dokumentation
Kenntnisse im Bereich Usability, UX
Know-how zur Sicherstellung der Performance
Testen von Implementationen (Qualitätssicherung)
Erfahrung in der Sicherstellung des Supports
Kenntnisse und Maßnahmen zu SEO
Bieter müssen den fachlichen Nachweis ihrer Eignung über die Bereitstellung von Referenzen erbringen. Um es dem Auftraggeber zu ermöglichen, die Referenzen zu sichten, ist jeweils ein Link, unter dem die Referenzen verfügbar sind, anzugeben. In Summe über alle Referenzen hinweg muss jede der nachfolgend aufgeführten Kompetenzbereiche mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt der Ausschluss des Bieters.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bieter müssen den fachlichen Nachweis ihrer Eignung über die Bereitstellung von Referenzen erbringen. Um es dem Auftraggeber zu ermöglichen, die Referenzen zu sichten, ist jeweils ein Link, unter dem die Referenzen verfügbar sind, anzugeben. In Summe über alle Referenzen hinweg muss jede der nachfolgend aufgeführten Kompetenzbereiche mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt der Ausschluss des Bieters.
Der Kompetenzbereich Technische Entwicklung von Produkten/ Webseiten, etc. mit Content-Management-System TYPO3 (KB_01) ist zwingend bei jeder Referenz zu erfüllen.
Die Referenzen müssen sich auf Leistungen beziehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden.
Referenzen müssen einen zeitlichen Aufwand von 30 Personentagen oder mehr erreichen um als gültige Referenz bewertet zu werden.
In die Wertung der Eignung fließt die Anzahl der Referenzen ein, wobei je Referenz neben KB_01 mindestens 3 weitere genannte Kompetenzbereiche erfüllt werden. Die Punkte werden nach der folgen-den Aufschlüsselung vergeben.
Technische Entwicklung von Produkten/ Webseiten, etc. mit Content-Management-System TYPO3
Responsives Webdesign und mobile Nutzbarkeit von Webseiten
Kenntnisse in der Entwicklung von registrierten Nutzerzugängen
Möglichkeit zu Nutzungsanalysen im laufenden Betrieb
Produkte/ Webseiten, etc. für verschiedene Zielgruppen
Stimmiges Design und ansprechende Webseitengestaltung (Bilder, Videos, etc.) möglich
Einbeziehung interaktiver Elemente (z. B. Aufgaben, Fragebögen, Spiele)
Für näheres s. Anlage 00b Formblätter TNA.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 40
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist …“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.