Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen des Technischen Gebäudemanagements, die für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind. Berücksichtigt werden Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: — 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion, — 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, — 420 Wärmeversorgungsanlagen, — 430 Lufttechnische Anlagen, — 440 Starkstromanlagen (Eingeschlossen sind die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 4 für die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und die ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel), — 460 Förderanlagen, — 470 Nutzungsspezifische Anlagen, — 480 Gebäudeautomation, — 540 Technische Anlagen in Außenanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: VOEK 243-19
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen des Technischen Gebäudemanagements, die für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind.
Berücksichtigt werden Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276:
— 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion,
— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
— 420 Wärmeversorgungsanlagen,
— 430 Lufttechnische Anlagen,
— 440 Starkstromanlagen (Eingeschlossen sind die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 4 für die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und die ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel),
— 460 Förderanlagen,
— 470 Nutzungsspezifische Anlagen,
— 480 Gebäudeautomation,
— 540 Technische Anlagen in Außenanlagen.
Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen des Technischen Gebäudemanagements, die für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind.
Berücksichtigt werden Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276:
— 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion,
— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
— 420 Wärmeversorgungsanlagen,
— 430 Lufttechnische Anlagen,
— 440 Starkstromanlagen (Eingeschlossen sind die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 4 für die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und die ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel),
— 460 Förderanlagen,
— 470 Nutzungsspezifische Anlagen,
— 480 Gebäudeautomation,
— 540 Technische Anlagen in Außenanlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-26 📅
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2025-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 143-352330
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen des Technischen Gebäudemanagements, die für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind.
Berücksichtigt werden Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276:
— 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion,
— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
— 420 Wärmeversorgungsanlagen,
— 430 Lufttechnische Anlagen,
— 440 Starkstromanlagen (Eingeschlossen sind die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 4 für die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und die ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel),
— 460 Förderanlagen,
— 470 Nutzungsspezifische Anlagen,
— 480 Gebäudeautomation,
— 540 Technische Anlagen in Außenanlagen.
Mit den ausgeschriebenen Leistungen wird die Versorgung der Liegenschaften des Auswärtigen Amtes (Nutzer) in Berlin mit den für den Betrieb erforderlichen technischen Gebäude- und Liegenschaftsleistungen gewährleistet. Damit soll sichergestellt werden, dass die Auftraggeberin (AG) qualitativ hochwertige Gebäudemanagementleistungen zu wirtschaftlichen Konditionen erhält.
Mit den ausgeschriebenen Leistungen wird die Versorgung der Liegenschaften des Auswärtigen Amtes (Nutzer) in Berlin mit den für den Betrieb erforderlichen technischen Gebäude- und Liegenschaftsleistungen gewährleistet. Damit soll sichergestellt werden, dass die Auftraggeberin (AG) qualitativ hochwertige Gebäudemanagementleistungen zu wirtschaftlichen Konditionen erhält.
Alle Leistungen des Auftragnehmers sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit (365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag) zu erbringen. Dies gilt besonders für die Stör- und Notfalldienste und Zusatzleistungen während Veranstaltungen. Die täglichen Nutzungszeiten können äußerst unterschiedlich ausfallen und teilweise über die Kernnutzungszeiten der Liegenschaften hinausgehen.
Alle Leistungen des Auftragnehmers sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit (365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag) zu erbringen. Dies gilt besonders für die Stör- und Notfalldienste und Zusatzleistungen während Veranstaltungen. Die täglichen Nutzungszeiten können äußerst unterschiedlich ausfallen und teilweise über die Kernnutzungszeiten der Liegenschaften hinausgehen.
Der Technisierungsgrad in den Gebäuden ist unterschiedlich. Die Gebäude sind in der Regel mit einer Gebäudeleittechnik (GLT) ausgestattet. Zu den Aufgaben des AN gehört der Betrieb und die Kontrolle des vorhandenen GLT-Systems in den vertragsgegenständlichen Gebäuden gemäß Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen.
Der Technisierungsgrad in den Gebäuden ist unterschiedlich. Die Gebäude sind in der Regel mit einer Gebäudeleittechnik (GLT) ausgestattet. Zu den Aufgaben des AN gehört der Betrieb und die Kontrolle des vorhandenen GLT-Systems in den vertragsgegenständlichen Gebäuden gemäß Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen.
Vom Auftragnehmer werden Leistungen des Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsmanagements und EDV- gestütztes Managementsystem gemäß Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen erwartet.
Der Auftragnehmer beschafft und verwaltet alle Ersatzteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien, Betriebsmittel, Anstrich- und Isolierstoffe. Er hält einen angemessenen Vorrat der vorgenannten Teile und Stoffe vor.
Der Auftragnehmer beschafft und verwaltet alle Ersatzteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien, Betriebsmittel, Anstrich- und Isolierstoffe. Er hält einen angemessenen Vorrat der vorgenannten Teile und Stoffe vor.
Die Betriebsübernahme der technischen Anlagen, Systeme und Bauteile erfolgt zunächst durch ein Start-up-Team des Auftragnehmers. Das Start-Up-Team des Auftragnehmers übernimmt die Überprüfung der Anlagen bei Übernahme auf ordnungsgemäßen Wartungs- und Instandsetzungszustand auf Basis der gültigen Regeln der Technik, den technischen und behördlichen Vorschriften, sowie ggf. der Vollständigkeit der notwendigen Dokumentation.
Die Betriebsübernahme der technischen Anlagen, Systeme und Bauteile erfolgt zunächst durch ein Start-up-Team des Auftragnehmers. Das Start-Up-Team des Auftragnehmers übernimmt die Überprüfung der Anlagen bei Übernahme auf ordnungsgemäßen Wartungs- und Instandsetzungszustand auf Basis der gültigen Regeln der Technik, den technischen und behördlichen Vorschriften, sowie ggf. der Vollständigkeit der notwendigen Dokumentation.
Anforderungen zum Personal:
1) Objektleiter: der Auftragnehmer setzt einen Objektleiter gemäß Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein, der für die Leistungserbringung und Koordinierung aller sich im Auftrag befindlichen Dienstleistungen, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualitäten für eine oder mehrere Liegenschaften verantwortlich ist.
1) Objektleiter: der Auftragnehmer setzt einen Objektleiter gemäß Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein, der für die Leistungserbringung und Koordinierung aller sich im Auftrag befindlichen Dienstleistungen, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualitäten für eine oder mehrere Liegenschaften verantwortlich ist.
2) Assistent der Objektleitung: Der Auftragnehmer stellt für den Objektleiter einen Assistenten gemäß Anforderungen der Leistungsbeschreibung, welcher diesen bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützt.
2) Assistent der Objektleitung: Der Auftragnehmer stellt für den Objektleiter einen Assistenten gemäß Anforderungen der Leistungsbeschreibung, welcher diesen bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützt.
3) Servicetechniker: Der Auftragnehmer setzt Servicetechniker gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein.
4) Sicherheitsüberprüfung des Personals:
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet.
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet.
Weitere Angaben zur Beschaffung sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 5 Jahre verlängert werden, also längstens maximal bis 30.4.2030.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
— Werderscher Markt 1, 10117 Berlin,
— Kurstraße 33-35, 10117 Berlin,
— Jägerstraße 25/26, 10117 Berlin
— Avenue Jean Mermoz 45, 13405 Berlin,
— Schwarzer Weg 45, 13505 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung, ob der Teilnahmeantrag als Einzelbieter, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder bevollmächtigter Vertreter einer Bietergemeinschaft vorgelegt wird.
2) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
2) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
3) Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
3) Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
4) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der
Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG)
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
5) Vorlage eines Auszuges (Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 10 Mio. EUR, Sachschäden 10 Mio. EUR und Schlüsselschäden 250 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 10 Mio. EUR, Sachschäden 10 Mio. EUR und Schlüsselschäden 250 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
2) Eigenerklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Gesamtumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr muss folgende Mindesthöhe erreichen: 3 000 000 EUR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Eigenerklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Gesamtumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr muss folgende Mindesthöhe erreichen: 3 000 000 EUR.
Bei der Abgabe eines Angebotes darf der Gesamtumsatz die vorgenannte Summe nicht unterschreiten.
Mindeststandards: s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Objektleiter
Erklärung, dass der Objektleiter über einen Abschluss mindestens als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung (Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder eine vergleichbare Fachrichtung) verfügt. Erklärung, dass der einzusetzenden Mitarbeiter als Objektleiter eine mind. 5-jährige Berufserfahrung (im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich) besitzt. Erklärung, dass Nachweise über eine mind. 5-jährige Berufserfahrung anhand eines Projektlebenslaufs (für die letzten 5 Jahre mit vergleichbaren Aufgaben und Verantwortungsbereich) des vorgesehenen Objektleiters auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
Erklärung, dass der Objektleiter über einen Abschluss mindestens als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung (Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder eine vergleichbare Fachrichtung) verfügt. Erklärung, dass der einzusetzenden Mitarbeiter als Objektleiter eine mind. 5-jährige Berufserfahrung (im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich) besitzt. Erklärung, dass Nachweise über eine mind. 5-jährige Berufserfahrung anhand eines Projektlebenslaufs (für die letzten 5 Jahre mit vergleichbaren Aufgaben und Verantwortungsbereich) des vorgesehenen Objektleiters auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
2) Assistent der Objektleitung
Erklärung, dass der Assistent der Objektleitung über einen Abschluss mindestens als Dip-lomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung (Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder eine vergleichbare Fachrichtung) verfügt.
Erklärung, dass der Assistent der Objektleitung über einen Abschluss mindestens als Dip-lomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung (Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder eine vergleichbare Fachrichtung) verfügt.
3) Servicetechniker
Erklärung, dass (mind.) 9 Personen als Servicetechniker für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen am Leistungsort zur Verfügung stehen/zur Verfügung stehen werden.
Erklärung, dass die Servicetechniker über eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem versorgungstechnischem Gewerk oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Erklärung, dass mindestens 5 der einzusetzenden Servicetechniker eine mind. 5-jährige Berufserfahrung in vergleichbarer Position besitzen.
Erklärung, dass die Servicetechniker über eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem versorgungstechnischem Gewerk oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Erklärung, dass mindestens 5 der einzusetzenden Servicetechniker eine mind. 5-jährige Berufserfahrung in vergleichbarer Position besitzen.
Erklärung, dass eine Beauftragte Person des vor Ort eingesetzten Personals für Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Punkt 4.1 (Aufzugswärter) über die Berechtigung zur Personenbefreiung verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese Berechtigung bei Zuschlagserteilung unverzüglich nachzuholen.
Erklärung, dass eine Beauftragte Person des vor Ort eingesetzten Personals für Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Punkt 4.1 (Aufzugswärter) über die Berechtigung zur Personenbefreiung verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese Berechtigung bei Zuschlagserteilung unverzüglich nachzuholen.
Erklärung, dass der Nachweis über die Befähigung zur Personenbefreiung aus Aufzügen auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird. Alternativ ist explizit zu erklären, dass diese Berechtigung bei Zuschlagserteilung unverzüglich nachgeholt wird.
Erklärung, dass der Nachweis über die Befähigung zur Personenbefreiung aus Aufzügen auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird. Alternativ ist explizit zu erklären, dass diese Berechtigung bei Zuschlagserteilung unverzüglich nachgeholt wird.
Erklärung, dass eine Beauftragte Person des vor Ort eingesetzten Personals über eine Unterweisung zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen verfügt. Erklärung, dass der Nachweis über die Unterweisung zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
Erklärung, dass eine Beauftragte Person des vor Ort eingesetzten Personals über eine Unterweisung zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen verfügt. Erklärung, dass der Nachweis über die Unterweisung zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
4) Sicherheitsüberprüfung
Erklärung, dass bei auf der Liegenschaft einzusetzenden Personal die SÜG-Überprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü 2, vorbeugender personeller Sabotageschutz) erfolgreich durchgeführt worden ist. oder
Erklärung, dass das auf der Liegenschaft einzusetzende Personal bereit ist, sich der SÜG-Überprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü 2, vorbeugender personeller Sabotageschutz) rechtzeitig vor dem Leistungsbeginn zu unterziehen.
5) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
6) Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit den in der Bieterauskunft geforderten Angaben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das einzusetzende Personal muss sich einer Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz) unterziehen oder besitzt bereits eine Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (nähere Regelungen befinden sich in der Leistungsbeschreibung, Ziffer 3.5).
Das einzusetzende Personal muss sich einer Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz) unterziehen oder besitzt bereits eine Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (nähere Regelungen befinden sich in der Leistungsbeschreibung, Ziffer 3.5).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
1) Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung aus den Vergabeunterlagen zu verwenden.
1) Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung aus den Vergabeunterlagen zu verwenden.
2) Für den geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern ist der Umfang der Teilleistungen zu beschreiben.
3) Bei einer Eignungsleihe sind die Eignungskriterien zu bezeichnen, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
4) Vorlage eines Konzeptes über die Leistungserbringung (siehe Vergabeunterlagen), maximal 20 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5).
5) Vorlage eines Nachweises über die Teilnahme an der verpflichtenden Ortsbesichtigung. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
6) Vorlage einer Darstellung der technischen Ausstattung des zukünftigen Objektteams (maximal 2 DIN A4 Seiten, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5); übersteigt die Seitenzahl der Beschreibung die geforderte 1 Seite, fließen diese nicht mehr in die Auswertung ein.
6) Vorlage einer Darstellung der technischen Ausstattung des zukünftigen Objektteams (maximal 2 DIN A4 Seiten, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5); übersteigt die Seitenzahl der Beschreibung die geforderte 1 Seite, fließen diese nicht mehr in die Auswertung ein.
7) Das Angebot muss die Preise alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
8) Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
8) Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
9) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
9) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
10) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 243-19 über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 23.8.2019, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen.
10) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 243-19 über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 23.8.2019, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen.
Weitere Angaben zum Verfahren sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 143-352330 (2019-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung aus den Vergabeunterlagen zu verwenden;
2) Für den geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern ist der Umfang der Teilleistungen zu beschreiben;
3) Bei einer Eignungsleihe sind die Eignungskriterien zu bezeichnen, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden;
4) Vorlage eines Konzeptes über die Leistungserbringung (siehe Vergabeunterlagen), maximal 20 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5);
5) Vorlage eines Nachweises über die Teilnahme an der verpflichtenden Ortsbesichtigung. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss aus dem Verfahren;
6) Vorlage einer Darstellung der technischen Ausstattung des zukünftigen Objektteams (maximal 2 DIN A4 Seiten, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5); übersteigt die Seitenzahl der Beschreibung die geforderte 1 Seite, fließen diese nicht mehr in die Auswertung ein;
7) Das Angebot muss die Preise alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots;
8) Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren;
9) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden;
10) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 243-19 über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 23.8.2019, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen.
Weitere Angaben zum Verfahren sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1) Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung aus den Vergabeunterlagen zu verwenden;
2) Für den geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern ist der Umfang der Teilleistungen zu beschreiben;
3) Bei einer Eignungsleihe sind die Eignungskriterien zu bezeichnen, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden;
4) Vorlage eines Konzeptes über die Leistungserbringung (siehe Vergabeunterlagen), maximal 20 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5);
5) Vorlage eines Nachweises über die Teilnahme an der verpflichtenden Ortsbesichtigung. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss aus dem Verfahren;
6) Vorlage einer Darstellung der technischen Ausstattung des zukünftigen Objektteams (maximal 2 DIN A4 Seiten, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5); übersteigt die Seitenzahl der Beschreibung die geforderte 1 Seite, fließen diese nicht mehr in die Auswertung ein;
7) Das Angebot muss die Preise alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots;
8) Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren;
9) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden;
10) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 243-19 über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 23.8.2019, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen.
Weitere Angaben zum Verfahren sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Objektleiter: Der Auftragnehmer setzt einen Objektleiter gemäß Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein, der für die Leistungserbringung und Koordinierung aller sich im Auftrag befindlichen Dienstleistungen, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualitäten für eine oder mehrere Liegenschaften verantwortlich ist;
1) Objektleiter: Der Auftragnehmer setzt einen Objektleiter gemäß Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein, der für die Leistungserbringung und Koordinierung aller sich im Auftrag befindlichen Dienstleistungen, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualitäten für eine oder mehrere Liegenschaften verantwortlich ist;
2) Assistent der Objektleitung: Der Auftragnehmer stellt für den Objektleiter einen Assistenten gemäß Anforderungen der Leistungsbeschreibung, welcher diesen bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützt;
2) Assistent der Objektleitung: Der Auftragnehmer stellt für den Objektleiter einen Assistenten gemäß Anforderungen der Leistungsbeschreibung, welcher diesen bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützt;
3) Servicetechniker: Der Auftragnehmer setzt Servicetechniker gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein;
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet.
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-04 📅
Name: SPIE GmbH
Postanschrift: Siemensdamm 62
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13627
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-209620500📞
Land: Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung aus den Vergabeunterlagen zu verwenden;
1) Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung aus den Vergabeunterlagen zu verwenden;
2) Für den geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern ist der Umfang der Teilleistungen zu beschreiben;
3) Bei einer Eignungsleihe sind die Eignungskriterien zu bezeichnen, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden;
4) Vorlage eines Konzeptes über die Leistungserbringung (siehe Vergabeunterlagen), maximal 20 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5);
5) Vorlage eines Nachweises über die Teilnahme an der verpflichtenden Ortsbesichtigung. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss aus dem Verfahren;
6) Vorlage einer Darstellung der technischen Ausstattung des zukünftigen Objektteams (maximal 2 DIN A4 Seiten, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5); übersteigt die Seitenzahl der Beschreibung die geforderte 1 Seite, fließen diese nicht mehr in die Auswertung ein;
6) Vorlage einer Darstellung der technischen Ausstattung des zukünftigen Objektteams (maximal 2 DIN A4 Seiten, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5); übersteigt die Seitenzahl der Beschreibung die geforderte 1 Seite, fließen diese nicht mehr in die Auswertung ein;
7) Das Angebot muss die Preise alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots;
8) Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren;
8) Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren;
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden;
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden;
10) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 243-19 über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 23.8.2019, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen.
10) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 243-19 über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 23.8.2019, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen.