Auftragsbekanntmachung (2019-12-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“WRG Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH als Vertreter des Konsortialführers Landkreis Göttingen, dieser wiederum vertretend das Konsortiums bestehend...”
Name
WRG Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH als Vertreter des Konsortialführers Landkreis Göttingen, dieser wiederum vertretend das Konsortiums bestehend aus dem Landkreis Göttingen, der Stadt Göttingen und dem Landkreis Northeim
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen📦
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Ort der Leistung: Northeim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Neben Beratungen in dem Landkreis Göttingen finden diese auch in der Stadt Göttingen sowie im Landkreis Northeim statt.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Grundlage des Projekts bildet die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer".
Das Land...”
Beschreibung der Beschaffung
Grundlage des Projekts bildet die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer".
Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und damit in Zusammenhang stehende Vor- und Nacharbeiten zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers in den Spezialisierungsfeldern der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)". Ziel der Förderung ist es, KMU verstärkt in das Innovationsgeschehen einzubeziehen und insbesondere den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit den regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen zu unterstützen.
Die Zusage über die Gewährung der EFRE-Mittel aus der Richtlinie für dieses Projekt liegt von der zuständigen Bewilligungsstelle (NBank) dem Konsortium derzeit noch nicht vor. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines entsprechenden Zuwendungsbescheides für dieses Projekt durch die NBank.
Gegenstand der Förderung sind qualifizierte Beratungen für KMU sowie damit in Zusammenhang stehende Aufgaben der Vor- und Nachbereitung.
Die Beratungen konzentrieren sich ausschließlich auf die Spezialisierungsfelder der RIS3- Strategie:
1) Mobilitätswirtschaft – z. B. Leichtbau, E-Mobilität und Aviation;
2) Gesundheits- und Sozialwirtschaft – z. B. Rote Biotechnologie, Medizintechnik und eHealth;
3) Energiewirtschaft – Geothermie, Windenergie (Off- und Onshore);
4) Land- und Ernährungswirtschaft – z. B. Bioökonomie;
5) Digitale und Kreativwirtschaft – z. B. Digitale Medien;
6) Neue Materialien/Produktionstechnik – z. B. Funktionalisierte Werkstoffe, Leichtbau, Recycling, dünnes und intelligentes Glas, Messtechnik.
Aspekte der Digitalisierung von Wirtschaft und Handwerk sind bei allen Beratungen als Querschnittsthemen mitzudenken.
Die Technologieberater*innen sollen eine enge organisatorische und personelle Einbindung in die Teams der Wirtschaftsförderung und den Innovationsscouts an den Hochschulen haben. Zudem schaffen regelmäßige Kontakte zu den Entscheidungsträgern in den Unternehmen und Netzwerken und Clustern der Region eine nachhaltige Vertrauensbasis, was eine unverzichtbare Voraussetzung für einen erfolgreichen Technologietransfer darstellt. Durch die dezentrale Verankerung der Technologieberater*innen bei den Wirtschaftsförderungseinrichtungen in Northeim und Göttingen wird der effektive Informationsaustausch im Rahmen der Bestandspflege und eine verbesserte Kooperationsanbahnung zum Nutzen der Unternehmen in den Teilregionen gewährleisten. Diese enge Zusammenarbeit ist wichtige Bedingung für den weiteren Erfolg des Projekts und wird in der Vergabe ein wichtiges Kriterium darstellen. Dabei gilt jedoch das Prinzip der Arbeitsteilung, d. h. der Auftragnehmer ist ausschließlich für Aufgaben im Rahmen des Wissens- und Technologietransfers zuständig, andere Themen aus dem Bereich der kommunalen Wirtschaftsförderung fallen nicht in seinen Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereich.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, externe gewerblich arbeitende Berater*innen in den frühen Phasen der Technologieberatung einzubinden.
Eine Steuergruppe aus den Wirtschaftsförderungseinrichtungen der 3 Gebietskörperschaften wird sich zweimal jährlich gemeinsam mit dem Auftragnehmer treffen, um die bisherigen Aktivitäten zu evaluieren und sich über den weiteren Prozess der Technologieberatung abzustimmen.
Zu der zu erbringenden Leistung gehören Aufschlussgespräche, qualifizierte Beratungen und begleitende Maßnahmen.
Die ausführliche Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage 1 der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Netzwerk - Kontakte in Wirtschaft und Wissenschaft
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektspezifisches Konzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Vertretung bei Ausfall des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Bzw. entsprechende Einträge der zuständigen Handelsregister des europäischen Landes, in der das bietende...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Bzw. entsprechende Einträge der zuständigen Handelsregister des europäischen Landes, in der das bietende Unternehmen bzw. Nachunternehmen seinen Sitz hat.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— es ist eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Höhe muss mindestens 10 % der Gesamt-Auftragssumme für Personen- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— es ist eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Höhe muss mindestens 10 % der Gesamt-Auftragssumme für Personen- und Sachschäden abdecken,
— Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für Schäden die im Rahmen des Datenschutzes entstehen (500 000 EUR je Schadensfall).
“— die Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens 10 % der Gesamt-Auftragssumme für Personen- und Sachschäden abdecken,
— Mindestens 500 000...”
— die Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens 10 % der Gesamt-Auftragssumme für Personen- und Sachschäden abdecken,
— Mindestens 500 000 EUR je Schadensfall der Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen). Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): — es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-10
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-10
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kanzlei sjs Rechtsanwälte
Düstere-Eichen-Weg 4
37073 Göttingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Der Termin ist nicht öffentlich (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBCDM70
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 238-584209 (2019-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 233500.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 297087.02
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Göttingen Neben Beratungen in dem Landkreis Göttingen finden diese auch in der Stadt Göttingen sowie im Landkreis Northeim statt.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Grundlage des Projekts bildet die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer“.
Das Land...”
Beschreibung der Beschaffung
Grundlage des Projekts bildet die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer“.
Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und damit in Zusammenhang stehende Vor- und Nacharbeiten zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers in den Spezialisierungsfeldern der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“. Ziel der Förderung ist es, KMU verstärkt in das Innovationsgeschehen einzubeziehen und insbesondere den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit den regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen zu unterstützen.
Die Zusage über die Gewährung der EFRE-Mittel aus der Richtlinie für dieses Projekt liegt von der zuständigen Bewilligungsstelle (NBank) dem Konsortium derzeit noch nicht vor. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines entsprechenden Zuwendungsbescheides für dieses Projekt durch die NBank.
Gegenstand der Förderung sind qualifizierte Beratungen für KMU sowie damit in Zusammenhang stehende Aufgaben der Vor- und Nachbereitung.
Die Beratungen konzentrieren sich ausschließlich auf die Spezialisierungsfelder der RIS3- Strategie:
1. Mobilitätswirtschaft – z. B. Leichtbau, E-Mobilität und Aviation,
2. Gesundheits- und Sozialwirtschaft – z. B. Rote Biotechnologie, Medizintechnik und eHealth,
3. Energiewirtschaft – Geothermie, Windenergie (Off- und Onshore),
4. Land- und Ernährungswirtschaft – z. B. Bioökonomie,
5. Digitale und Kreativwirtschaft – z. B. Digitale Medien,
6. Neue Materialien/Produktionstechnik – z. B. Funktionalisierte Werkstoffe, Leichtbau, Recycling, dünnes und intelligentes Glas, Messtechnik.
Aspekte der Digitalisierung von Wirtschaft und Handwerk sind bei allen Beratungen als Querschnittsthemen mitzudenken.
Die Technologieberater*innen sollen eine enge organisatorische und personelle Einbindung in die Teams der Wirtschaftsförderung und den Innovationsscouts an den Hochschulen haben. Zudem schaffen regelmäßige Kontakte zu den Entscheidungsträgern in den Unternehmen und Netzwerken und Clustern der Region eine nachhaltige Vertrauensbasis, was eine unverzichtbare Voraussetzung für einen erfolgreichen Technologietransfer darstellt. Durch die dezentrale Verankerung der Technologieberater*innen bei den Wirtschaftsförderungseinrichtungen in Northeim und Göttingen wird der effektive Informationsaustausch im Rahmen der Bestandspflege und eine verbesserte Kooperationsanbahnung zum Nutzen der Unternehmen in den Teilregionen gewährleisten. Diese enge Zusammenarbeit ist wichtige Bedingung für den weiteren Erfolg des Projekts und wird in der Vergabe ein wichtiges Kriterium darstellen. Dabei gilt jedoch das Prinzip der Arbeitsteilung, d. h. der Auftragnehmer ist ausschließlich für Aufgaben im Rahmen des Wissens- und Technologietransfers zuständig, andere Themen aus dem Bereich der kommunalen Wirtschaftsförderung fallen nicht in seinen Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereich.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, externe gewerblich arbeitende Berater*innen in den frühen Phasen der Technologieberatung einzubinden.
Eine Steuergruppe aus den Wirtschaftsförderungseinrichtungen der drei Gebietskörperschaften wird sich zweimal jährlich gemeinsam mit dem Auftragnehmer treffen, um die bisherigen Aktivitäten zu eva-luieren und sich über den weiteren Prozess der Technologieberatung abzustimmen.
Zu der zu erbringenden Leistung gehören Aufschlussgespräche, qualifizierte Beratungen und begleitende Maßnahmen.
Die ausführliche Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage 1 der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Netzwerk – Kontakte in Wirtschaft und Wissenschaft
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 238-584209
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wirtschaftsförderung Region Goslar GmbH & Co. KG
Postort: Goslar
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Goslar🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 300 840 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 297087.02 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBCDNQ8
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 125-306779 (2020-06-29)