Die Märkische Kliniken GmbH betreibt derzeit ca. 50 Ultraschallgeräte. Im Rahmen des Projektes soll die gesamte Ultraschalldiagnostik der Märkischen Kliniken GmbH modernisiert werden um einen sicheren Betrieb für die nächsten 10 Jahre zu ermöglichen. Dabei sollen die vorhandenen Ultraschallgeräte ausgetauscht bzw. erneuert werden. Der Gerätepark soll so geplant werden, dass eine zentrale Nutzung der Geräte möglich ist. Die klinischen Anforderungen sind dabei im vollen Umfang abzubilden. Hierzu strebt die Märkische Kliniken GmbH an, eine Technologiepartnerschaft mit einem Hersteller mit einer Vertragslaufzeit von 8-10 Jahren einzugehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-01.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technologiepartnerschaft Ultraschall
2019-04-08/001
Produkte/Dienstleistungen: Ultraschallausrüstung für diagnostische Zwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Die Märkische Kliniken GmbH betreibt derzeit ca. 50 Ultraschallgeräte. Im Rahmen des Projektes soll die gesamte Ultraschalldiagnostik der Märkischen...”
Kurze Beschreibung
Die Märkische Kliniken GmbH betreibt derzeit ca. 50 Ultraschallgeräte. Im Rahmen des Projektes soll die gesamte Ultraschalldiagnostik der Märkischen Kliniken GmbH modernisiert werden um einen sicheren Betrieb für die nächsten 10 Jahre zu ermöglichen. Dabei sollen die vorhandenen Ultraschallgeräte ausgetauscht bzw. erneuert werden. Der Gerätepark soll so geplant werden, dass eine zentrale Nutzung der Geräte möglich ist. Die klinischen Anforderungen sind dabei im vollen Umfang abzubilden. Hierzu strebt die Märkische Kliniken GmbH an, eine Technologiepartnerschaft mit einem Hersteller mit einer Vertragslaufzeit von 8-10 Jahren einzugehen.
1️⃣
Ort der Leistung: Märkischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Märkische Kliniken GmbH – Vergabestelle im Zentraleinkauf
Paulmannshöher Str. 14
58515 Lüdenscheid”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Märkische Kliniken GmbH betreibt derzeit ca. 50 Ultraschallgeräte. Im Rahmen des Projektes soll die gesamte Ultraschalldiagnostik der Märkischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Märkische Kliniken GmbH betreibt derzeit ca. 50 Ultraschallgeräte. Im Rahmen des Projektes soll die gesamte Ultraschalldiagnostik der Märkischen Kliniken GmbH modernisiert werden um einen sicheren Betrieb für die nächsten 10 Jahre zu ermöglichen. Dabei sollen die vorhandenen Ultraschallgeräte ausgetauscht bzw. erneuert werden. Der Gerätepark soll so geplant werden, dass eine zentrale Nutzung der Geräte möglich ist. Die klinischen Anforderungen sind dabei im vollen Umfang abzubilden. Hierzu strebt die Märkische Kliniken GmbH an, eine Technologiepartnerschaft mit einem Hersteller mit einer Vertragslaufzeit von 8-10 Jahren einzugehen.
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Basis bildet eine funktionale Leistungsbeschreibung, die es den Bietern ermöglichen soll, innovative und ökonomische Aspekte optimal zu verbinden und dem Auftraggeber ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis anzubieten.
Die Gerätespezifikationen sollen zunächst den aktuellen Bedarf der verschiedenen klinischen Arbeitsplätze wiederspiegeln. Der Vertrag soll jedoch so flexibel gestaltet werden, dass während der Vertragslaufzeit die Geräteausstattung auf jeweils technisch aktuellem Stand gehalten wird.
Der Auftrag soll im Wesentlichen folgende Elemente umfassen:
1) Bereitstellung der benötigten Geräte;
2) Bewirtschaftung sämtlicher Ultraschallgeräte, und zwar:
a) Serviceleistungen, d. h. Instandhaltung (Wartung, Inspektionen und gesetzliche Prüfungen, Instandsetzung defekter Geräte);
b) Soft- und Hardware-Updates;
c) Sicherstellung einer Betriebsbereitschaft.
3) Durchführung von Schulungsleistungen;
4) Finanzierung der Bereitstellungsleistungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 2
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV mindestens 3 und höchstens 4 geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 5 Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird in analoger Anwendung des § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung herbeigeführt.
Daraus ergibt sich für das Vergabeverfahren folgende Prüfungsreihenfolge:
(1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind;
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung
Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in der Bekanntmachung des Auftraggebers im elektronischen Amtsblatt der Europäischen Union ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren;
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen
Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren –, den Grad der Vergleichbarkeit der ggf. eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. Wesentliche Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bewerber über besser vergleichbare, das heißt nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang Komplexität) näher an dem zu vergebenden Auftrag liegende Referenzen verfügt, wobei auch die Qualität der Leistung nach (vom Auftraggeber abgefragter) Aussage der Referenzgeber sowie die Anzahl solcher Referenzen in jüngster Vergangenheit von Bedeutung sein können. Ggf. fehlende Angaben zu Referenzen werden nicht nachgefordert sondern entsprechend den beigefügten Unterlagen bewertet. Fehlende Referenzen über den Abschluss eines Technologiepartnerschaftsvertrages führen nicht zum Ausschluss werden jedoch entsprechend in die Wertung der Eignung einbezogen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Vorlage der folgenden Unterlagen, jeweils für Bieter bzw. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (Angabe des Leistungsanteils erforderlich) sowie für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vorlage der folgenden Unterlagen, jeweils für Bieter bzw. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (Angabe des Leistungsanteils erforderlich) sowie für Unterauftragnehmer (Angabe des Leistungsanteils erforderlich), wie folgt:
1) Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Artmöglich. Nachweise in einer anderen, als der deutschen Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB (Formblatt).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage der folgenden Unterlagen, jeweils für Bieter bzw. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (Angabe des Leistungsanteils erforderlich) sowie für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage der folgenden Unterlagen, jeweils für Bieter bzw. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (Angabe des Leistungsanteils erforderlich) sowie für Unterauftragnehmer (Angabe des Leistungsanteils erforderlich), wie folgt:
1) Abgabe des unterzeichneten Formulars 521 EU – Eigenerklärung Ausschlussgründe;
2) Formlose Eigenerklärung über den Umsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre, jeweils getrennt (netto) mit Ultraschallgeräten;
3) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mind. 20 Mio. EUR;
4) Erklärung mindestens eines zum Geschäftsbetrieb im Inland berechtigten Kreditinstituts oder sonst hinreichend leistungsfähigen Finanzierers über die grundsätzliche Bereitschaft zur Erarbeitung und Durchführung einer Gerätefinanzierung in Bezug auf Investitionen mindestens in einer Größenordnung von 2 500 000,00 EUR mit dem Bewerber (ausreichend ist bei mehreren Erklärungen, dass die Größenordnung kumulativ erreicht wird). Die spätere Festlegung bei mehreren Finanzierern oder ein Wechsel ist möglich.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage der folgenden Unterlagen, jeweils für Bieter bzw. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (Angabe des Leistungsanteils erforderlich) sowie für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage der folgenden Unterlagen, jeweils für Bieter bzw. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (Angabe des Leistungsanteils erforderlich) sowie für Unterauftragnehmer (Angabe des Leistungsanteils erforderlich), wie folgt:
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1) Nachweis der Zertifizierung des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft nach DIN EN ISO 13485 (oder gleichwertig);
2) Verbindliche formlose...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Nachweis der Zertifizierung des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft nach DIN EN ISO 13485 (oder gleichwertig);
2) Verbindliche formlose Erklärung mit Nennung von mindestens 20 Kliniken über Lieferleistungen von Ultraschallgeräten in den letzten 2 Jahren (Mindestanforderung);
3) Referenzen über die bisher erfolgreich abgeschlossenen und durchgeführten Leistungen der Technologiepartnerschaft mit Angabe des Zeitraums, des Gesamtvolumens in Euro, des Ansprechpartners des Kunden inkl. Telefon und E-Mail-Kontakt (Wertungskriterium der Eignung).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-03
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-09-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindlich unterzeichnete Geheimhaltungserklärung abgeben.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet,...”
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindlich unterzeichnete Geheimhaltungserklärung abgeben.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben.
Der Teilnahmeantrag ist inklusive aller geforderten Unterlagen elektronisch als Scan auf der angegebenen eVergabeplattform mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Teilnahmeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD1YYYA
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514110📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112525 📠
URL: http://www.brms.nrw.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514110📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112525 📠
URL: http://www.brms.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB – Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514110📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112525 📠
URL: http://www.brms.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 150-368999 (2019-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-02) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Märkische Kliniken GmbH betreibt derzeit ca. 50 Ultraschallgeräte. Im Rahmen des Projektes soll die gesamte Ultraschalldiagnostik der Märkischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Märkische Kliniken GmbH betreibt derzeit ca. 50 Ultraschallgeräte. Im Rahmen des Projektes soll die gesamte Ultraschalldiagnostik der Märkischen Kliniken GmbH modernisiert werden um einen sicheren Betrieb für die nächsten 10 Jahre zu ermöglichen. Dabei sollen die vorhandenen Ultraschallgeräte ausgetauscht bzw. erneuert werden. Der Gerätepark soll so geplant werden, dass eine zentrale Nutzung der Geräte möglich ist. Die klinischen Anforderungen sind dabei im vollen Umfang abzubilden. Hierzu strebt die Märkische Kliniken GmbH an, eine Technologiepartnerschaft mit einem Hersteller mit einer Vertragslaufzeit von 8-10 Jahren einzugehen.
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Basis bildet eine funktionale Leistungsbeschreibung, die es den Bietern ermöglichen soll, innovative und ökonomische Aspekte optimal zu verbinden und dem Auftraggeber ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis anzubieten.
Die Gerätespezifikationen sollen zunächst den aktuellen Bedarf der verschiedenen klinischen Arbeitsplätze wiederspiegeln. Der Vertrag soll jedoch so flexibel gestaltet werden, dass während der Vertragslaufzeit die Geräteausstattung auf jeweils technisch aktuellem Stand gehalten wird.
Der Auftrag soll im Wesentlichen folgende Elemente umfassen:
1. Bereitstellung der benötigten Geräte,
2. Bewirtschaftung sämtlicher Ultraschallgeräte, und zwar:
a) Serviceleistungen, d. h. Instandhaltung (Wartung, Inspektionen und gesetzliche Prüfungen, Instandsetzung defekter Geräte),
b) Soft- und Hardware-Updates,
c) Sicherstellung einer Betriebsbereitschaft.
3. Durchführung von Schulungsleistungen,
4. Finanzierung der Bereitstellungsleistungen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 150-368999
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD1YYYP
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 046-108436 (2020-03-02)