Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Sprache.
Das für die Erbringung der geforderten Leistungen vorgesehene Personal muss deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (mindestens Sprachniveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Mit der Abgabe des Angebots sichert der Bieter zu, dass sein Personal diese Anforderung vollständig erfüllt.
— Unterschriebene Eigenerklärung zur Bereitschaft Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) Mindestanforderungen an die Unternehmensreferenzen benennen Sie im Folgenden mind. eine Referenz je Service, die sowohl fachlich als auch vom Auftragsvolumen mit dem Vergabegegenstand vergleichbar ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Es sind folgende Angaben zu machen:
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
— Angabe, ob die Leistung vom Bieter erbracht wurde bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer erbracht haben,
— Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojektes mit Anschrift und Telefonnummer. Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B.
Vertriebsbeauftragter) genügt nicht. Fehlende Angaben mit dem Hinweis auf Vertraulichkeit werden nicht akzeptiert und führen zur Abwertung,
— die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung im Projekt),
— Laufzeit von mehr als 3 Monaten,
— bei noch nicht abgeschlossenen Referenzen muss der erreichte Leistungsstand angegeben werden.
Benennen Sie pro Service ein Referenzprojekt, in welchem Sie als IT-Betriebsunterstützungsdienstleister tätig waren.
Grundsätzlich kann ein Referenzprojekt mehrfach eingereicht werden, falls es entsprechend den Anforderungen mehrere Servicebereiche abdeckt.
Gehen Sie hierbei insbesondere auf folgende Aspekte ein:
Verwenden Sie für die Darstellung der Referenz die Anlage 09_Referenzen.
— Referenz Server-Betriebsservice.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn:
a) Fachliche Vergleichbarkeit: Es muss sich um Tätigkeiten aus dem Feld „Server-Betriebsservices“ handeln;
b) Der Referenzauftrag weist eine ähnlich hohe Komplexität auf (z. B. mehrere Standorte, hoher Organisationsbedarf).
— Referenz Datenbankenservices.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn:
a) Fachliche Vergleichbarkeit: Es muss sich um Tätigkeiten aus dem Feld „Datenbankservices“ handeln;
b) Der Referenzauftrag weist eine ähnlich hohe Komplexität auf (z. B. mehrere Standorte, hoher Organisationsbedarf).
— Referenz Middleware-Services.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn:
a) Fachliche Vergleichbarkeit: Es muss sich um Tätigkeiten aus dem Feld „Middleware-Services“ handeln;
b) Der Referenzauftrag weist eine ähnlich hohe Komplexität auf (z. B. mehrere Standorte, hoher Organisationsbedarf).
— Referenz Dokumenten /CMS-Services.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn:
a) Fachliche Vergleichbarkeit: Es muss sich um Tätigkeiten aus dem Feld „Dokumenten/CMS-Services“ handeln;
b) Der Referenzauftrag weist eine ähnlich hohe Komplexität auf (z. B. mehrere Standorte, hoher Organisationsbedarf).
— Referenz Virtualisierungs- und Cloudmanagement.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn:
a) Fachliche Vergleichbarkeit: Es muss sich um Tätigkeiten aus dem Feld „Virtualisierungs- und Cloudmanagement“ handeln;
b) Der Referenzauftrag weist eine ähnlich hohe Komplexität auf (z. B. mehrere Standorte, hoher Organisationsbedarf).
— Referenz Groupware.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn:
a) Fachliche Vergleichbarkeit: Es muss sich um Tätigkeiten aus dem Feld „Groupware“ handeln;
b) Der Referenzauftrag weist eine ähnlich hohe Komplexität auf (z. B. mehrere Standorte, hoher Organisationsbedarf).