Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Teilnahmeberichtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind, oder
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt/in) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWG-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat haben, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommen ist; oder
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind und in einem der vorgenannten Gebietsbereiche ansässig sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind auch juristische Personen
— zu deren satzungsgemäßem Geschäftswerk die ausgeschriebene Aufgabe mit den entsprechenden Leistungen gehört und
— deren bevollmächtigte Vertreter/innen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Bietergemeinschaften teilnahmeberechtigter natürlicher oder juristischer Personen. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Bei Mehrfachbewerbungen werden alle betroffenen Bewerber ausgeschlossen.
Nachweis über die Vertretungsvollmacht desjenigen, der den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft vertritt, sowie bei Bietergemeinschaften zusätzliche eine Bietergemeinschaftserklärung im Original. (z. B. Handelsregisterauszug oder Vollmacht der Partner einer Gesellschaft)
Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien, gemäß § 123, 124 GWB, vorliegen und ggf. Angabe zu Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Bei Bietergemeinschaften müssen die Eigenerklärungen von allen Mitgliedern erbracht werden. Von sonstigen Beteiligten (insbesondere Unterauftragnehmer) sind separate Eigenerklärungen vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist durch den Bewerber, bzw. bei Bietergemeinschaften von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft, eine Erklärung des Drittunternehmens als Nachweis über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten vorzulegen.
Eigenerklärung, dass mindestens 4 Dipl.-Ing./Master Architektur einschließlich Büroinhaber in den letzten 3 Jahren beschäftigt sind.
Kopie der Police eines Berufshaftpflichtversicherers mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR (Personenschäden) und 3,0 Mio. EUR (sonstige Schäden) bzw. die Eigenerklärung, dass der Bieter eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abschließen wird.