Teilprivatisierung der UKSH Gesellschaft für Informationstechnologie mbH („UKSH GfIT“) und der UKSH Gesellschaft für IT Services mbH („UKSH ITSG“) zur Versorgung des UKSH mit IT Leistungen

UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR

Das UKSH sucht einen privaten Partner, der sich ab dem Jahr 2020 – voraussichtlich ab Juli 2020 – zeitlich befristet für mindestens 5 und maximal 10 Jahre als Minderheitsgesellschafter an den IT-Gesellschaften des UKSH beteiligt und über diese Beteiligung in die IT-Versorgung und Weiterentwicklung der IT-Landschaft des UKSH eingebunden wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-08 Auftragsbekanntmachung
2021-09-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung:
Das UKSH sucht einen privaten Partner, der sich ab dem Jahr 2020 – voraussichtlich ab Juli 2020 – zeitlich befristet für mindestens 5 und maximal 10 Jahre als Minderheitsgesellschafter an den IT-Gesellschaften des UKSH beteiligt und über diese Beteiligung in die IT-Versorgung und Weiterentwicklung der IT-Landschaft des UKSH eingebunden wird.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Hardwareberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Ratzeburger Allee 160
Postleitzahl: 23538
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.uksh.de 🌏
E-Mail: de-uksh-it2020@kpmg-law.com 📧
Telefon: +49 40/3609945091 📞
Fax: +49 40/3609945530 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E22378966 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E22378966 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 197-478656
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 159-392679
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
1) Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren müssen sich gemäß § 4 des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) vor Zuschlagserteilung verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen. Das jeweilige Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird; 2) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist zusätzlich zu den unter Abschnitt III.1) aufgeführten Angaben eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorzulegen. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten; 3) Beabsichtigt ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung (sog. Eignungsleihe, § 47 VgV) der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen zu bedienen, ist auch von diesen Unternehmen der in Abschnitt III.1.1) Ziffer 2 aufgeführte Nachweis zur Zuverlässigkeit vorzulegen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaften muss außerdem nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt); 4) Enthalten diese Auftragsbekanntmachung oder die Vergabeunterlagen aus Sicht eines Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen; 5) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen sowie dem Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Gremien des UKSH; 6) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das UKSH ist eine der größten Universitätskliniken in Deutschland. Sämtliche IT-Leistungen an den Standorten Kiel und Lübeck werden seit dem 1.1.2010 im Rahmen einer institutionellen öffentlich-privaten Partnerschaft von 2 Tochtergesellschaften des UKSH erbracht, an denen ein privater Partner jeweils als Minderheitsgesellschafter beteiligt ist. Der private Partner ist zudem in beratender und unterstützender Funktion in die informations technologische Versorgung des UKSH eingebunden.
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Die institutionelle öffentlich-private Partnerschaft endet plangemäß zum 31.12.2019. Das UKSH sucht einen privaten Partner, der sich ab dem Jahr 2020 – voraussichtlich ab Juli 2020 – zeitlich befristet für mindestens 5 und maximal 10 Jahre als Minderheitsgesellschafter an den IT-Gesellschaften des UKSH beteiligt und über diese Beteiligung in die IT-Versorgung des UKSH eingebunden wird. Im Einzelnen:
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Es gibt 2 in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht voneinander unabhängige Gesellschaften mit beschränkter Haftung: die UKSH Gesellschaft für Informationstechnologie mbH (UKSH GfIT) und die UKSH Gesellschaft für IT Services mbH (UKSH ITSG). An beiden Gesellschaften sind das UKSH mit jeweils 51 % und der private Partner mit jeweils 49 % beteiligt. Die UKSH GfIT ist aufgrund eines „Vertrages über Outsourcing-Leistungen“ verpflichtet, für das UKSH informations technologische Leistungen zu erbringen. Die UKSH ITSG fungiert in Bezug auf die Versorgung des UKSH mit IT-Leistungen als Nachunternehmer in der UKSH GfIT. Neben diesen Nachunternehmer aufgaben kann die UKSH ITSG auch Leistungen für Tochtergesellschaften des UKSH oder für andere Dritte erbringen.
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Der private Partner fungiert im Wesentlichen als Berater, und zwar auf der Grundlage eines „Vertrages über Beratung und Know-how-Transfer“.
Das Ziel der Privatisierung war, die Qualität der informations technologischen Versorgung des UKSH zu verbessern sowie gleichzeitig die Kosten zu senken. Diese Ziele konnten im Rahmen der privatisierten Versorgungsstruktur voll umfänglich erfüllt werden.
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Das UKSH möchte den erreichten hohen Standard der Informationstechnologie im UKSH auch in Zukunft halten und eine effizientere Leistungserbringung erreichen. Darüber hinaus möchte es die informations technologische Versorgung sowohl ausbauen als auch an die sich ändernden Anforderungen anpassen, auch was die Zusammenarbeit mit den beiden Universitäten anbelangt.
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Neben einer Verbesserung der laufenden informations technologischen Versorgung im Hinblick auf Effizienz und Effektivität soll die – neue – Beteiligung eines privaten Partners an den beiden IT-Gesellschaften im Rahmen einer strategischen Partnerschaft einen gemeinsamen Aufbau von Strukturen im Bereich Innovations- und Service-Lifecycle-Management mit sich bringen.
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Die vorgenannten Ziele können aus Sicht des UKSH bestmöglich erreicht werden, wenn auch nach dem 31.12.2019 ein privater Partner befristet und als Minderheitsgesellschafter der IT-Gesellschaften an der informations technologischen Versorgung des UKSH beteiligt ist. Hierfür soll das gewählte Modell einer institutionellen öffentlich-privaten Partnerschaft fortgesetzt und die Minderheitsbeteiligungen an den IT-Gesellschaften in ähnlicher Form erneut ausgeschrieben werden.
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Die Höhe der zukünftigen Minderheitsbeteiligung wird hierbei zu Beginn des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend feststehen. Gleiches gilt für die Frage, ob von dem privaten Partner auch in Zukunft eine Garantie für das Betriebsergebnis und/oder die Liquidität der IT-Gesellschaften verlangt werden wird.
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Der bisherige „Vertrag über Beratung und Know-how-Transfer“ wird hierbei ersetzt werden durch einen Kooperations- und Innovationsvertrag. Denn im Fokus steht nicht mehr ein „Know-how-Transfer“ auf das UKSH, sondern vielmehr die Zusammenarbeit bei informations technologischen Innovationen.
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Nähere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen, die unter der in Ziffer I.3) genannten URL zur Verfügung stehen.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalige einseitige Option der Auftraggeberin, den Auftrag um bis zu 5 weitere Jahre zu verlängern.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption, vgl. Ziffer II.2.7)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel und Lübeck

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von jedem Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied gesondert – ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister;
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von jedem Bewerber/jeder Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
3) Angabe der Umsätze mit IT-Dienstleistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
a) insgesamt;
b) mit Auftragnehmern außerhalb des eigenen Konzerns.
4) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch Offenlegung der Bonität;
5) Nachweis über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen EUR für Personen,- Sach- und Vermögensschäden.
Alternativ kann der Bewerber erklären, dass er im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abschließen wird und die Zusage eines Versicherers beilegen, dass sie den Bewerber im Auftragsfalle in entsprechender Höhe versichern wird.
Mindeststandards:
Mindestanforderung zu Ziffer 3.:
Der Bewerber muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Umsatz mit IT-Dienstleistungen von durchschnittlich a. mindestens EUR 9 Millionen pro Jahr insgesamt;
b) mindestens 3 Millionen EUR mit Auftragnehmern außerhalb des eigenen Konzerns gehabt haben.
Mindestanforderung zu Ziffer 4.:
Der Bewerber erfüllt mindestens die Anforderungen, die in der Creditreform Ratingmap an die Einstufung in Risikoklasse IV gestellt werden.
Die Ratingmap „Zuordnung des Bonitätsindex in die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister" ist zu finden unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand vom 5.7.2019, zuletzt abgerufen am 1.10.2019).
Mindestanforderung zu Ziffer 5.:
Nachweis über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 3 Millionen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von jedem Bewerber/jeder Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
6) Angabe der fest angestellten Mitarbeiter im Bereich IT-Leistungen;
7) Nachweis von Kenntnissen über Organisationsanforderungen eines IT-Dienstleisters durch Vorlage von Referenzen;
8) Nachweis von Kenntnissen über IT-Kernprozesse durch Vorlage von Referenzen;
9) Nachweis von Kenntnissen über Klinikanwendungen durch Vorlage von Referenzen;
10) Nachweis von Erfahrungen bei der Bereitstellung von User Help Desks durch Vorlage von Referenzen;
11) Nachweis von Erfahrungen beim Betrieb von Rechenzentren durch Vorlage von Referenzen;
12) Nachweis von Kenntnissen über informations- und kommunikationstechnische Infrastruktur und Hardware durch Vorlage von Referenzen;
13) Nachweis von Erfahrungen mit der Erstellung und Einführung von Servicekatalogen durch Vorlage von Referenzen;
14) Nachweis von Erfahrungen in der Entwicklung und/oder Umsetzung innovativer Projekte, Produkte oder Prozesse durch Vorlage von Referenzen;
15) Nachweis von Kooperationen und/oder Netzwerken im Bereich Innovation durch Vorlage von Referenzen;
16) Nachweis von Erfahrungen in der Betreuung von KRITIS-Einrichtungen durch Vorlage von Referenzen.
Referenzen werden berücksichtigt, wenn sie zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin nicht älter als 5 Jahre sind. Die Referenzen müssen mindestens eine Leistungsbeschreibung sowie den Zeitraum der Leistungserbringung enthalten. Sie sollen möglichst aus dem Klinikumfeld stammen und jeweils eine/n Ansprechpartner/in mit aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail) enthalten. Ein Projekt kann ggf. mehrere der vorstehend dargestellten Kriterien abdecken. Die Referenz ist dann mehrfach einzureichen und jeweils kriterienspezifisch zu erläutern.
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Für die Vorlage von den in Ziffern III. 1.1) bis III. 1.3) geforderten Eignungsnachweisen sind die von der oben genannten Kontaktstelle bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Mindeststandards:
Mindestanforderung zu Ziffer 6.:
Der Bewerber verfügt über eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Bereich IT-Dienstleistungen von mindestens 120 Mitarbeitern in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mindestanforderung zu Ziffer 7.:
Vorlage von mindestens 2 Referenzen zum Nachweis von Kenntnissen über Organisationsanforderungen eines IT-Dienstleisters.
Mindestanforderung zu Ziffer 13.:
Vorlage von mindestens 2 Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen mit der Erstellung und Einführung von Servicekatalogen.
Mindestanforderung zu Ziffer 14.:
Vorlage von mindestens 3 Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen in der Entwicklung und/oder Umsetzung innovativer Projekte, Produkte oder Prozesse.
Mindestanforderung zu Ziffer 15.:
Vorlage von mindestens 3 Referenzen zum Nachweis über Kooperationen und/oder Netzwerken im Bereich Innovation.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden nur geeignete Bewerber zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Der europaweite Teilnahmewettbewerb dient dazu, zunächst die Eignung der Bewerber festzustellen und sodann unter allen geeigneten Bewerbern die am besten geeigneten Bewerber als Bieter für das nachfolgende Verhandlungsverfahren auszuwählen.
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Die Eignung eines Bewerbers ist gegeben, wenn alle geforderten Erklärungen und Nachweise eingereicht wurden und die vom Auftraggeber bekanntgemachten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
Sind mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung anhand der in Abschnitt III.1.3) Ziffer 7. bis 16. geforderten Angaben. Dabei werden die von den Bewerbern eingereichten Erklärungen und Nachweise anhand einer Matrix bewertet, die allen Bewerbern als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Die Auswahlkriterien sind:
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 100 %, davon.
7) Nachweis von Kenntnissen über Organisationsanforderungen eines IT-Dienstleisters (12 %);
8) Nachweis von Kenntnissen über IT-Kernprozesse (7 %);
9) Nachweis von Kenntnissen über Klinikanwendungen (7 %);
10) Nachweis von Erfahrungen bei der Bereitstellung von User Help Desks (7 %);
11) Nachweis von Erfahrungen beim Betrieb von Rechenzentren (7 %);
12) Nachweis von Kenntnissen über informations- und kommunikationstechnische Infrastruktur und Hardware (7 %);
13) Nachweis von Erfahrungen mit der Erstellung und Einführung von Servicekatalogen (12 %);
14) Nachweis von Erfahrungen in der Entwicklung und/oder Umsetzung innovativer Projekte, Produkte oder Prozesse (23 %);
15) Nachweis über Kooperationen und/oder Netzwerke im Bereich Innovation (12 %);
16) Nachweis von Erfahrungen in der Betreuung von KRITIS-Einrichtungen (7 %).
Nähere Einzelheiten enthalten die unter der in Ziffer I.3) genannten URL bereitgestellten Bewerbungsbedingungen.
Sofern eine hinreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorliegt, wird der Auftraggeber die 5 am besten geeigneten Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren auswählen. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die nach Anwendung der Matrix die höchsten Bewertungspunktzahlen erzielt haben.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-11-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Innovationsmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Drittgeschäft
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Entwicklungspotentiale in der IT-Versorgung
Konzept Servicekatalog/Betriebsprozesse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Change Management
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 0 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, RA Christoph Herrmann, Ludwig-Erhard-Straße 11-17, 20459 Hamburg
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E22378966 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren müssen sich gemäß § 4 des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) vor Zuschlagserteilung verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen. Das jeweilige Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird;
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2) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist zusätzlich zu den unter Abschnitt III.1) aufgeführten Angaben eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorzulegen. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten;
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3) Beabsichtigt ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung (sog. Eignungsleihe, § 47 VgV) der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen zu bedienen, ist auch von diesen Unternehmen der in Abschnitt III.1.1) Ziffer 2 aufgeführte Nachweis zur Zuverlässigkeit vorzulegen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaften muss außerdem nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt);
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4) Enthalten diese Auftragsbekanntmachung oder die Vergabeunterlagen aus Sicht eines Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen;
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5) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen sowie dem Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Gremien des UKSH;
6) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Internetadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auskunftsberatungsstelle Schleswig-Holstein e. V.
Postanschrift: Bergstraße 2
Postleitzahl: 24103
E-Mail: info@abst-sh.de 📧
Quelle: OJS 2019/S 197-478656 (2019-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das UKSH sucht einen privaten Partner, der sich ab dem Jahr 2020 – voraussichtlich ab Juli 2020 – zeitlich befristet für mindestens fünf und maximal zehn Jahre als Minderheitsgesellschafter an den IT-Gesellschaften des UKSH beteiligt und über diese Beteiligung in die IT-Versorgung und Weiterentwicklung der IT-Landschaft des UKSH eingebunden wird.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 179-466707
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 197-478656
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
1. Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren müssen sich gemäß § 4 des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) vor Zuschlagserteilung verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 Euro (brutto) zu zahlen. Das jeweilige Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird. 2. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist zusätzlich zu den unter Abschnitt III.1 aufgeführten Angaben eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorzulegen. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten. 3. Beabsichtigt ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung (sog. Eignungsleihe, § 47 VgV) der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmen zu bedienen, ist auch von diesen Unternehmen der in Abschnitt III.1.1) Ziffer 2 aufgeführte Nachweis zur Zuverlässigkeit vorzulegen. Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaften muss außerdem nachweisen, dass ihm/ ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt). 4. Enthalten diese Auftragsbekanntmachung oder die Vergabeunterlagen aus Sicht eines Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. 5. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen sowie dem Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Gremien des UKSH. 6. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das UKSH ist eine der größten Universitätskliniken in Deutschland. Sämtliche IT-Leistungen an den Standorten Kiel und Lübeck werden seit dem 1. Januar 2010 im Rahmen einer institutionellen öffentlich-privaten Partnerschaft von zwei Tochtergesellschaften des UKSH erbracht, an denen ein privater Partner jeweils als Minderheitsgesellschafter beteiligt ist. Der private Partner ist zudem in beratender und unterstützender Funktion in die informationstechnologische Versorgung des UKSH eingebunden.
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Die institutionelle öffentlich-private Partnerschaft endet plangemäß zum 31.12.2019. Das UKSH sucht einen privaten Partner, der sich ab dem Jahr 2020 – voraussichtlich ab Juli 2020 – zeitlich befristet für mindestens fünf und maximal zehn Jahre als Minderheitsgesellschafter an den IT-Gesellschaften des UKSH beteiligt und über diese Beteiligung in die IT-Versorgung des UKSH eingebunden wird. Im Einzelnen:
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Es gibt zwei in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht voneinander unabhängige Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Die UKSH Gesellschaft für Informationstechnologie mbH (UKSH GfIT) und die UKSH Gesellschaft für IT Services mbH (UKSH ITSG). An beiden Gesellschaften sind das UKSH mit jeweils 51 % und der private Partner mit jeweils 49 % beteiligt. Die UKSH GfIT ist aufgrund eines „Vertrages über Outsourcing-Leistungen“ verpflichtet, für das UKSH informationstechnologische Leistungen zu erbringen. Die UKSH ITSG fungiert in Bezug auf die Versorgung des UKSH mit IT-Leistungen als Nachunternehmerin der UKSH GfIT. Neben diesen Nachunternehmeraufgaben kann die UKSH ITSG auch Leistungen für Tochtergesellschaften des UKSH oder für andere Dritte erbringen.
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Das Ziel der Privatisierung war, die Qualität der informationstechnologischen Versorgung des UKSH zu verbessern sowie gleichzeitig die Kosten zu senken. Diese Ziele konnten im Rahmen der privatisierten Versorgungsstruktur vollumfänglich erfüllt werden.
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Das UKSH möchte den erreichten hohen Standard der Informationstechnologie im UKSH auch in Zukunft halten und eine effizientere Leistungserbringung erreichen. Darüber hinaus möchte es die informationstechnologische Versorgung sowohl ausbauen als auch an die sich ändernden Anforderungen anpassen, auch was die Zusammenarbeit mit den beiden Universitäten anbelangt.
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Neben einer Verbesserung der laufenden informationstechnologischen Versorgung im Hinblick auf Effizienz und Effektivität soll die - neue - Beteiligung eines privaten Partners an den beiden IT-Gesellschaften im Rahmen einer strategischen Partnerschaft einen gemeinsamen Aufbau von Strukturen im Bereich Innovations- und Service-Lifecycle-Management mit sich bringen.
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Die vorgenannten Ziele können aus Sicht des UKSH bestmöglich erreicht werden, wenn auch nach dem 31.12.2019 ein privater Partner befristet und als Minderheitsgesellschafter der IT-Gesellschaften an der informationstechnologischen Versorgung des UKSH beteiligt ist. Hierfür soll das gewählte Modell einer institutionellen öffentlich-privaten Partnerschaft fortgesetzt und die Minderheitsbeteiligungen an den IT-Gesellschaften in ähnlicher Form erneut ausgeschrieben werden.
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Die Höhe der zukünftigen Minderheitsbeteiligung wird hierbei zu Beginn des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend feststehen. Gleiches gilt für die Frage, ob von dem privaten Partner auch in Zukunft eine Garantie für das Betriebsergebnis und/ oder die Liquidität der IT-Gesellschaften verlangt werden wird.
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Der bisherige „Vertrag über Beratung und Know-how-Transfer“ wird hierbei ersetzt werden durch einen Kooperations- und Innovationsvertrag“. Denn im Fokus steht nicht mehr ein „Know-how-Transfer“ auf das UKSH, sondern vielmehr die Zusammenarbeit bei informationstechnologischen Innovationen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35%
20%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Servicekatalog/ Betriebsprozesse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15%
10%
Preis (Gewichtung): 0%

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-31 📅
Name: akquinet AG
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren müssen sich gemäß § 4 des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) vor Zuschlagserteilung verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 Euro (brutto) zu zahlen. Das jeweilige Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird.
Mehr anzeigen
2. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist zusätzlich zu den unter Abschnitt III.1 aufgeführten Angaben eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorzulegen. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
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3. Beabsichtigt ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung (sog. Eignungsleihe, § 47 VgV) der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmen zu bedienen, ist auch von diesen Unternehmen der in Abschnitt III.1.1) Ziffer 2 aufgeführte Nachweis zur Zuverlässigkeit vorzulegen. Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaften muss außerdem nachweisen, dass ihm/ ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt).
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4. Enthalten diese Auftragsbekanntmachung oder die Vergabeunterlagen aus Sicht eines Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen.
Mehr anzeigen
5. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen sowie dem Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Gremien des UKSH.
6. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auskunftsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V.
Quelle: OJS 2021/S 179-466707 (2021-09-10)