Teilprivatisierung der UKSH Gesellschaft für Informationstechnologie mbH („UKSH GfIT“) und der UKSH Gesellschaft für IT Services mbH („UKSH ITSG“) zur Versorgung des UKSH mit IT Leistungen
Das UKSH sucht einen privaten Partner, der sich ab dem Jahr 2020 – voraussichtlich ab Juli 2020 – zeitlich befristet für mindestens 5 und maximal 10 Jahre als Minderheitsgesellschafter an den IT-Gesellschaften des UKSH beteiligt und über diese Beteiligung in die IT-Versorgung und Weiterentwicklung der IT-Landschaft des UKSH eingebunden wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung:
“Das UKSH sucht einen privaten Partner, der sich ab dem Jahr 2020 – voraussichtlich ab Juli 2020 – zeitlich befristet für mindestens 5 und maximal 10 Jahre...”
Kurze Beschreibung
Das UKSH sucht einen privaten Partner, der sich ab dem Jahr 2020 – voraussichtlich ab Juli 2020 – zeitlich befristet für mindestens 5 und maximal 10 Jahre als Minderheitsgesellschafter an den IT-Gesellschaften des UKSH beteiligt und über diese Beteiligung in die IT-Versorgung und Weiterentwicklung der IT-Landschaft des UKSH eingebunden wird.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Ratzeburger Allee 160
Postleitzahl: 23538
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.uksh.de🌏
E-Mail: de-uksh-it2020@kpmg-law.com📧
Telefon: +49 40/3609945091📞
Fax: +49 40/3609945530 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E22378966🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E22378966🌏
“1) Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren müssen sich gemäß § 4 des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) vor Zuschlagserteilung verpflichten, ihren...”
1) Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren müssen sich gemäß § 4 des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) vor Zuschlagserteilung verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen. Das jeweilige Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird;
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Quelle: OJS 2019/S 197-478656 (2019-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das UKSH sucht einen privaten Partner, der sich ab dem Jahr 2020 – voraussichtlich ab Juli 2020 – zeitlich befristet für mindestens fünf und maximal zehn...”
Kurze Beschreibung
Das UKSH sucht einen privaten Partner, der sich ab dem Jahr 2020 – voraussichtlich ab Juli 2020 – zeitlich befristet für mindestens fünf und maximal zehn Jahre als Minderheitsgesellschafter an den IT-Gesellschaften des UKSH beteiligt und über diese Beteiligung in die IT-Versorgung und Weiterentwicklung der IT-Landschaft des UKSH eingebunden wird.
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Total value of the procurement: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“1. Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren müssen sich gemäß § 4 des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) vor Zuschlagserteilung verpflichten, ihren...”
1. Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren müssen sich gemäß § 4 des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) vor Zuschlagserteilung verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 Euro (brutto) zu zahlen. Das jeweilige Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird.
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Quelle: OJS 2021/S 179-466707 (2021-09-10)