Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 3.1: Mindestens eine technische Fachkraft für die nachfolgend genannten Zuständigkeitsbereiche mit den entsprechenden persönlichen Qualifikationen:
a) Gesamtprojektverantwortliche/r mit beruflicher Qualifikation Architekt oder Ingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in vergleichbarer Position und persönlichen Referenzen im Stadtbahnbau/Straßenbau;
b) Stellvertretende/r Gesamtprojektverantwortliche/r mit beruflicher Qualifikation Architekt oder Ingenieur mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in vergleichbarer Position und persönlichen Referenzen im Stadtbahnbau/Straßenbau;
c) Projektverantwortliche/r Objektplanung Verkehrsanlagen Straße und Schiene mit beruflicher Qualifikation Architekt oder Ingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in vergleichbarer Position und persönlichen Referenzen im Stadtbahnbau/Straßenbau;
d) Projektverantwortliche/r Fachplanung Bahnstrom- und Energieversorgungsanlagen mit beruflicher Qualifikation Architekt oder Ingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in vergleichbarer Position und persönlichen Referenzen im Stadtbahnbau/Straßenbau;
e) Projektverantwortliche/r Fachplanung Fernmelde- und informationstechnische Anlagen mit beruflicher Qualifikation Architekt oder Ingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in vergleichbarer Position und persönlichen Referenzen im Stadtbahnbau/Straßenbau;
f) Projektverantwortliche/r Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brückenbau) mit beruflicher Qualifikation Architekt oder Ingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in vergleichbarer Position und persönlichen Referenzen im Brückenbau;
g) Projektverantwortliche/r Tragwerksplanung Brückenbau mit beruflicher Qualifikation Architekt oder Ingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in vergleichbarer Position und persönlichen Referenzen im Brückenbau.
Zu 3.2: Für die unter 3.2 a) bis c) zu benennenden Referenzprojekte gelten als vergleichbare Referenzprojekte Neubau oder Sanierung Stadtbahnbau bzw. Straßenbahnbau in Verbindung mit Straßenbau mit folgenden Mindestanforderungen:
1) Bei allen Referenzprojekten müssen die Gesamtbaukosten (netto) mindestens 5 Mio. EUR betragen;
2) Bei allen Referenzprojekten müssen die Leistungsphasen 2 bis 4 erbracht worden sein und es muss sich um Maßnahmen handeln, bei denen ein Planfeststellungsverfahren oder eine Plangenehmigung durchgeführt wurde; das Referenzprojekt zur Objektplanung Verkehrsanlagen Straße/Schiene (3.2. a)) muss nach Planfeststellungsverfahren (PBefG oder AEG) durchgeführt worden sein;
3) Das Referenzprojekt Objektplanung Verkehrsanlagen Straße/Schiene (3.2. a)) muss fertiggestellt, abgenommen und in Betrieb genommen und mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 erbracht worden sein;
4) Bei den Referenzprojekten Fachplanung Bahnstrom- und Energieversorgungsanlagen (3.2. b)) und Fachplanung Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (3.2. c) müssen mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 erbracht worden sein.
Für die unter 3.2 d) bis e) zu benennenden Referenzprojekte gelten als vergleichbare Referenzprojekte der Neubau von Brücken mit folgenden Mindestanforderungen:
1) Bei allen Referenzprojekten müssen die Gesamtbaukosten (netto) mindestens 1,2 Mio. EUR betragen;
2) Bei allen Referenzprojekten muss das Brückenbauwerk über eine Bundesfernstraße verantwortlich geplant und errichtet worden sein.
3) Bei allen Referenzprojekten müssen die Leistungsphasen 2 bis 4 (Ingenieurbauwerk – 3.2 d)) bzw. 2 bis 3 (Tragwerksplanung – 3.2. e)) erbracht worden sein;
4) Alle Referenzprojekte müssen fertiggestellt und abgenommen und mindestens die Leistungsphasen 6 bis 8 (Ingenieurbauwerk – 3.2. d)) bzw. 2 bis 3 (Tragwerksplanung – 3.2. e)) erbracht worden sein.