Leistungsgegenstand sind Verträge gem. § 140a Abs. 1 SGB V zur Sicherstellung der bundesweiten ärztlichen Versorgung von Versicherten mit einer Diabetes mellitus Typ 2 Erkrankung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Telemedizin für Diabetiker (05/GG/2019)
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand sind Verträge gem. § 140a Abs. 1 SGB V zur Sicherstellung der bundesweiten ärztlichen Versorgung von Versicherten mit einer Diabetes...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand sind Verträge gem. § 140a Abs. 1 SGB V zur Sicherstellung der bundesweiten ärztlichen Versorgung von Versicherten mit einer Diabetes mellitus Typ 2 Erkrankung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Krankenkassenleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Arztpraxen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Fachärzten📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand sind Verträge gem. § 140a Abs. 1 SGB V zur Sicherstellung der bundesweiten ärztlichen Versorgung von Versicherten mit einer Diabetes...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand sind Verträge gem. § 140a Abs. 1 SGB V zur Sicherstellung der bundesweiten ärztlichen Versorgung von Versicherten mit einer Diabetes mellitus Typ 2 Erkrankung.
Der Versorgungsauftrag umfasst ein zwölfmonatiges digitales Versorgungsangebot für den Versicherten, welches speziell auf die Bedürfnisse von Versicherten mit einer Diabetes Typ-2 Erkrankung ausgerichtet ist. Die telemedizinische Betreuung unterstützt dabei die gesetzlich geregelte ärztliche Behandlung. Die Koordination der Betreuung wird vom Hausarzt bzw. der diabetologischen Schwerpunktpraxis übernommen, welcher weitere Kooperationspartner mit einbindet. Alle Beteiligten arbeiten eng zusammen und tauschen sich regelmäßig aus. So entsteht ein Netzwerk zur Versorgung des Versicherten, in welchem er individuell während der Durchführung der Maßnahme begleitet wird.
Die weiteren vertragsgegenständlichen Einzelheiten, insbesondere die Pflichten des Auftragnehmers/Vertragspartners und der Leistungserbringer sind dem beigefügten Selektivvertrag (Vertrag zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung im Bereich Diabetes nach § 140a SGB V – telemedizinisches Versorgungsprogramm für Diabetiker*innen incl. deren Anlagen) zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Nach Ablauf der 2 Jahre verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn er wird gemäß § 11 Abs. 2 des Selektivvertrages ordentlich...”
Beschreibung der Verlängerungen
Nach Ablauf der 2 Jahre verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn er wird gemäß § 11 Abs. 2 des Selektivvertrages ordentlich gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe,insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe,insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“). Des Weiteren ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Angebotsfrist) (Kopie)beizufügen. Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung und den Auszug dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und der entsprechende Auszug ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und der Auszug aus dem Handels-oder Berufsregister erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, so müssen der Auszug und die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung Umsatz: Es ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung Umsatz: Es ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der 3 Geschäftsjahre 2016, 2017,2018, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind,anzugeben ist („Eigenerklärung Umsatz“).Hierbei muß ein Mindestumsatz von 250 000 EUR brutto pro Kalenderjahr vorliegen.
— Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung, spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns, über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall für Personenschäden- und Sachschäden mit 2 Mio. EUR, für Vermögensschäden mit 1 Mio. EUR und für Schäden aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen 1 Mio. EUR verfügt und diese über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechterhalten wird.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Eigenerklärungen dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die Eigenerklärungen Umsatz ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die Eigenerklärungen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung Umsatz von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Mindestumsatz von 250 000 EUR brutto pro Kalenderjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— dem Angebot ist je Los eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— dem Angebot ist je Los eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018) beizufügen, in welcher die Leistung, der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Leistungszeitraum, eine Beschreibung des Auftragsgegenstandes, die Anzahl gebundener, aktiv teilnehmender Leistungserbringer bzgl. der betreffenden Referenz anzugeben sind. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat („Eigenerklärung Referenzen“). Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium):
Es sind mindestens 2 Referenzaufträge mit folgenden Inhalten anzugeben:
a) Ausführung des Auftrages für mindestens 12 Monate und
b) Umsetzung eines Vertrages nach § 140a SGB V für (eine) gesetzliche Krankenkasse(n) und zugleich;
c) Durchführung der Abrechnungen im Rahmen des DTA-Verfahrens gem. § 295 Abs. 1b SGB V.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die vorstehenden Erklärungen ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind diese Erklärung erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, müssen die Erklärungen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 140 a III SGB V
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-26
10:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt nichtöffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.”
“— Verfahrenssprache ist deutsch,
— es gilt deutsches Recht,
— Rechtsform von Bietergemeinschaften: ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen...”
— Verfahrenssprache ist deutsch,
— es gilt deutsches Recht,
— Rechtsform von Bietergemeinschaften: ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn im Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
—— mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen/Zugänge bereitzustellen:
— Eigenerklärung Qualität Leistungserbringernetzwerk,
— Anlage 9 zum Selektivvertrag – Beitrittserklärung der Leistungserbringer,
— Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf: die für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben,
— Testzugang Onlineportal: Der Bieter stellt mit dem Angebot einen Testzugang in digitaler Form zur Verfügung. Über diesen muss das Onlineportal ausschließlich aus Sicht der Versicherten vollständig einzusehen und zu bearbeiten sein. Der Testzugang muss jedoch noch nicht handwerksspezifische Inhalte gemäß Anlage 3 des Selektivvertrages (z. B. Banner) enthalten. Die Bereitstellung des Testzugangs erfolgt durch Generierung eines Zugangs zum Onlineportal unter gleichzeitiger Zur-Verfügung-Stellung der erforderlichen Zugangsdaten. Der Bieter hat in jedem Fall sicherzustellen, dass die ausschreibende Stelle ab Ablauf der Angebotsfrist bis zum endgültigen Ablauf der Zuschlagsfrist uneingeschränkten Zugriff auf das Onlineportal als Bestandteil des Angebotes hat und diesen mit den bei ihr vorhandenen üblichen technischen Gegebenheiten einsehen und bewerten kann. Das Onlineportal muss dem während der Leistungsphase einzusetzenden Onlineportal vollständig entsprechen.
— ausgefülltes Dokument „Anforderungen an das Qualitätskonzept (12)“ mit Angaben zu:
1) Gesamtprozessdarstellung;
2) Flächendeckende Versorgung;
3) Zusammenarbeit der Kooperationspartner;
4) Qualitätsmanagement;
5) Telemedizinische Ausstattung;
6) Zertifizierung des telemedizinischen Zentrums.
— Qualitätsbericht gem. § 10 Abs. 3 des Selektivvertrages: mit dem Angebot ist zum Zweck der Verifizierung ein Qualitätsbericht gemäß § 10 Abs. 3 des Selektivvertrages i. V. m. deren Anlage 2 zur Verfügung zu stellen. Dieser muss dem jährlichen Qualitätsbericht, wie er in der Leistungsphase zu erbringen ist, entsprechen.
— Controllingbericht gem. § 10 Abs. 4 des Selektivvertrages: Ebenfalls zum Zweck der Verifizierung ist mit dem Angebot Controllingbericht gemäß § 10 Abs. 4 des Selektivvertrages zur Verfügung zu stellen. Dieser muss den während der Leistungsphase zu erstellenden quartalsweisen Berichten entsprechen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
— zu den in der „Eigenerklärung Referenzen (38)“ benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers,
— unterzeichnete Verpflichtungserklärung nach § 36 VgV oder anderer geeigneter Nachweis,
— Kooperationsvertrag zwischen Vertragspartner und Leistungserbringer, Anlage 6 zum Selektivvertrag.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 137-337602 (2019-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand sind Verträge gem. § 140a Abs.1 SGB V zur Sicherstellung der bundesweiten ärztlichen Versorgung von Versicherten mit einer Diabetes...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand sind Verträge gem. § 140a Abs.1 SGB V zur Sicherstellung der bundesweiten ärztlichen Versorgung von Versicherten mit einer Diabetes mellitus Typ 2 Erkrankung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand sind Verträge gem. § 140a Abs.1 SGB V zur Sicherstellung der bundesweiten ärztlichen Versorgung von Versicherten mit einer Diabetes...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand sind Verträge gem. § 140a Abs.1 SGB V zur Sicherstellung der bundesweiten ärztlichen Versorgung von Versicherten mit einer Diabetes mellitus Typ 2 Erkrankung.
Der Versorgungsauftrag umfasst ein zwölfmonatiges digitales Versorgungsangebot für den Versicherten, welches speziell auf die Bedürfnisse von Versicherten mit einer Diabetes Typ-2 Erkrankung ausgerichtet ist. Die telemedizinische Betreuung unterstützt dabei die gesetzlich geregelte ärztliche Behandlung. Die Koordination der Betreuung wird vom Hausarzt bzw. der diabetologischen Schwerpunktpraxis übernommen, welcher weitere Kooperationspartner mit einbindet. Alle Beteiligten arbeiten eng zusammen und tauschen sich regelmäßig aus. So entsteht ein Netzwerk zur Versorgung des Versicherten, in welchem er individuell während der Durchführung der Maßnahme begleitet wird.
Die weiteren vertragsgegenständlichen Einzelheiten, insbesondere die Pflichten des Auftragnehmers/Vertragspartners und der Leistungserbringer sind dem beigefügten Selektivvertrag (Vertrag zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung im Bereich Diabetes nach § 140a SGB V – telemedizinisches Versorgungsprogramm für Diabetiker*innen incl. deren Anlagen) zu entnehmen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 137-337602
Auftragsvergabe
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Titel: Telemedizin für Diabetiker (05/GG/2019)
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DITG GmbH Deutsches Institut für Telemedizin und Gesundheitsförderung
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
>Verfahrenssprache ist deutsch.
>Es gilt deutsches Recht.
Quelle: OJS 2019/S 205-500335 (2019-10-21)