Gegenstand dieses Verfahrens ist der Abschluss des Open-House-Rahmenvertrags „Testung digitaler Versorgungsangebote zum Selbstmanagement von Diabetes mellitus". Der Vertrag sieht die Erbringung von Informations- und Beratungsleistungen durch den Vertragspartner über digitale Versorgungsangebote für gesetzlich und/oder privat versicherte Patienten mit Diabetes mellitus (ICD-10-GM-2019-Code E10-E14) vor. Inhalt dieser Leistungen ist es im Wesentlichen, über die Möglichkeit der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote zu informieren, diese bei der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote aktiv zu betreuen und Feedback zum Einsatz im Praxis- und Versorgungsalltag zu geben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-21.
Auftragsbekanntmachung (2019-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Verfahrens ist der Abschluss des Open-House-Rahmenvertrags „Testung digitaler Versorgungsangebote zum Selbstmanagement von Diabetes mellitus". Der Vertrag sieht die Erbringung von Informations- und Beratungsleistungen durch den Vertragspartner über digitale Versorgungsangebote für gesetzlich und/oder privat versicherte Patienten mit Diabetes mellitus (ICD-10-GM-2019-Code E10-E14) vor. Inhalt dieser Leistungen ist es im Wesentlichen, über die Möglichkeit der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote zu informieren, diese bei der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote aktiv zu betreuen und Feedback zum Einsatz im Praxis- und Versorgungsalltag zu geben.
Gegenstand dieses Verfahrens ist der Abschluss des Open-House-Rahmenvertrags „Testung digitaler Versorgungsangebote zum Selbstmanagement von Diabetes mellitus". Der Vertrag sieht die Erbringung von Informations- und Beratungsleistungen durch den Vertragspartner über digitale Versorgungsangebote für gesetzlich und/oder privat versicherte Patienten mit Diabetes mellitus (ICD-10-GM-2019-Code E10-E14) vor. Inhalt dieser Leistungen ist es im Wesentlichen, über die Möglichkeit der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote zu informieren, diese bei der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote aktiv zu betreuen und Feedback zum Einsatz im Praxis- und Versorgungsalltag zu geben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Arztpraxen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit
Postanschrift: Friedrichstraße 108
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de🌏
E-Mail: zukunftsregion@bmg.bund.de📧
URL der Dokumente: http://www.zukunftsregion-digitale-gesundheit.de🌏
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Rahmenvereinbarung im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Veröffentlichung erfolgt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, um ein höchstes Maß an Transparenz zu erreichen. In Ermangelung eines entsprechenden Bekanntmachungsformulars wird das Formular für die Auftragsbekanntmachung nach der Richtlinie 2014/24/EU verwendet. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, ist damit nicht verbunden. Vor diesem Hintergrund sind neben den Ausführungen unter Abschnitt VI.4.3 dieser Auftragsbekanntmachung (Einlegung von Rechtsbehelfen) die folgenden Besonderheiten zu berücksichtigen.
1) Die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren" unter Abschnitt IV.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung (Verfahrensart) ist der Nutzung dieses Formulars geschuldet. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung erfolgt in einem Open-House-Verfahren. Ein offenes Verfahren findet nicht statt.
2) Die Teilnahmeunterlagen können abweichend zur Angabe in Abschnitt I.3 dieser Auftragsbekanntmachung (Kommunikation, dort „Auftragsunterlagen“) ausschließlich unter der E-Mail-Adresse zukunftsregion@bmg.bund.de angefordert werden.
3) Ergänzend zur Angabe in Abschnitt I.3 dieser Auftragsbekanntmachung (Kommunikation) können Angebote auch auf dem Postweg oder direkt bei folgender Kontaktstelle eingereicht werden:
Bundesministerium für Gesundheit
Referat 513
Stichwort: ZDG Open-House-Verfahren Diabetes
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
4) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 14.4.2021 jederzeit möglichen Angebotsabgabe ist die Angabe unter Abschnitt IV.2.7 dieser Auftragsbekanntmachung (Bedingungen für die Öffnung der Angebote) dahingehend zu verstehen, dass bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit eine Angebotsöffnung erfolgen kann.
5) Die Laufzeit des Rahmenvertrages im Sinne von Abschnitt II.2.7) dieser Auftragsbekanntmachung beginnt mit der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung. Alle Ärzte können den Beitritt zu dem Rahmenvertrag jederzeit während der gesamten Laufzeit dieses Rahmenvertrags durch Einreichung eines Angebots beantragen.
6) Eine Auswahl der Angebote nach Zuschlagskriterien findet entgegen der Angabe in Abschnitt II.2.5) (Zuschlagskriterien) dieser Auftragsbekanntmachung nicht statt. Die Angabe ist dem Umstand geschuldet, dass das Formular zwingend eine Angabe zu den Zuschlagskriterien verlangt.
7) Da die Bestimmungen des vierten Teils des GWB nicht anwendbar sind, ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet. Lediglich rein vorsorglich wird die für die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften zuständige Stelle unter Abschnitt VI.4.1 dieser Auftragsbekanntmachung (Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren) genannt.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Rahmenvereinbarung im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Veröffentlichung erfolgt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, um ein höchstes Maß an Transparenz zu erreichen. In Ermangelung eines entsprechenden Bekanntmachungsformulars wird das Formular für die Auftragsbekanntmachung nach der Richtlinie 2014/24/EU verwendet. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, ist damit nicht verbunden. Vor diesem Hintergrund sind neben den Ausführungen unter Abschnitt VI.4.3 dieser Auftragsbekanntmachung (Einlegung von Rechtsbehelfen) die folgenden Besonderheiten zu berücksichtigen.
1) Die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren" unter Abschnitt IV.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung (Verfahrensart) ist der Nutzung dieses Formulars geschuldet. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung erfolgt in einem Open-House-Verfahren. Ein offenes Verfahren findet nicht statt.
2) Die Teilnahmeunterlagen können abweichend zur Angabe in Abschnitt I.3 dieser Auftragsbekanntmachung (Kommunikation, dort „Auftragsunterlagen“) ausschließlich unter der E-Mail-Adresse zukunftsregion@bmg.bund.de angefordert werden.
3) Ergänzend zur Angabe in Abschnitt I.3 dieser Auftragsbekanntmachung (Kommunikation) können Angebote auch auf dem Postweg oder direkt bei folgender Kontaktstelle eingereicht werden:
Bundesministerium für Gesundheit
Referat 513
Stichwort: ZDG Open-House-Verfahren Diabetes
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
4) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 14.4.2021 jederzeit möglichen Angebotsabgabe ist die Angabe unter Abschnitt IV.2.7 dieser Auftragsbekanntmachung (Bedingungen für die Öffnung der Angebote) dahingehend zu verstehen, dass bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit eine Angebotsöffnung erfolgen kann.
5) Die Laufzeit des Rahmenvertrages im Sinne von Abschnitt II.2.7) dieser Auftragsbekanntmachung beginnt mit der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung. Alle Ärzte können den Beitritt zu dem Rahmenvertrag jederzeit während der gesamten Laufzeit dieses Rahmenvertrags durch Einreichung eines Angebots beantragen.
6) Eine Auswahl der Angebote nach Zuschlagskriterien findet entgegen der Angabe in Abschnitt II.2.5) (Zuschlagskriterien) dieser Auftragsbekanntmachung nicht statt. Die Angabe ist dem Umstand geschuldet, dass das Formular zwingend eine Angabe zu den Zuschlagskriterien verlangt.
7) Da die Bestimmungen des vierten Teils des GWB nicht anwendbar sind, ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet. Lediglich rein vorsorglich wird die für die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften zuständige Stelle unter Abschnitt VI.4.1 dieser Auftragsbekanntmachung (Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren) genannt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Vertragspartner wird die von ihm behandelten Patienten mit dem Krankheitsbild Diabetes mellitus (ICD-10-GM-2019-Code E10-E14), bei denen die Nutzung von den durch das Bundesministerium für Gesundheit (im Folgenden: BMG) ausgewählten digitalen Versorgungsangebote (im Folgenden: DiVAs) aus medizinischer Sicht sinnvoll erscheint, in der Zeit zwischen Vertragsschluss und dem 31.3.2021 auf die kostenlose Nutzungsmöglichkeit der ausgewählten DiVAs hinweisen. Der Vertragspartner wird den Patienten einen vom BMG zu Verfügung gestellten Registrierungscode für jeweils zumindest eines der DiVAs aushändigen. Den Patienten, die einen Registrierungscode eingesetzt und dies dem Vertragspartner mitgeteilt haben, wird der Vertragspartner bei der Anwendung des vom Patienten gewählten DiVA unterstützen, dieses DiVA aktiv in den Behandlungsablauf integrieren und sich regelmäßig, wenigstens jeweils zum Ende eines Kalenderquartals, Feedback von den Patienten zur Nutzung des DiVA einholen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, an einer quartalsweisen Feedbackumfrage bezüglich der Empfehlung und Anwendung der DiVAs und an mindestens einer Schulungsveranstaltung zu den ausgewählten DiVAs zum Krankheitsbild Diabetes mellitus (ICD-10-GM-2019-Code E10-E14) teilzunehmen.
Der Vertragspartner wird die von ihm behandelten Patienten mit dem Krankheitsbild Diabetes mellitus (ICD-10-GM-2019-Code E10-E14), bei denen die Nutzung von den durch das Bundesministerium für Gesundheit (im Folgenden: BMG) ausgewählten digitalen Versorgungsangebote (im Folgenden: DiVAs) aus medizinischer Sicht sinnvoll erscheint, in der Zeit zwischen Vertragsschluss und dem 31.3.2021 auf die kostenlose Nutzungsmöglichkeit der ausgewählten DiVAs hinweisen. Der Vertragspartner wird den Patienten einen vom BMG zu Verfügung gestellten Registrierungscode für jeweils zumindest eines der DiVAs aushändigen. Den Patienten, die einen Registrierungscode eingesetzt und dies dem Vertragspartner mitgeteilt haben, wird der Vertragspartner bei der Anwendung des vom Patienten gewählten DiVA unterstützen, dieses DiVA aktiv in den Behandlungsablauf integrieren und sich regelmäßig, wenigstens jeweils zum Ende eines Kalenderquartals, Feedback von den Patienten zur Nutzung des DiVA einholen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, an einer quartalsweisen Feedbackumfrage bezüglich der Empfehlung und Anwendung der DiVAs und an mindestens einer Schulungsveranstaltung zu den ausgewählten DiVAs zum Krankheitsbild Diabetes mellitus (ICD-10-GM-2019-Code E10-E14) teilzunehmen.
Alle Ärzte können den Beitritt zu dem Rahmenvertrag jederzeit während der gesamten Laufzeit dieses Rahmenvertrags durch Einreichung eines Angebots beantragen. Der Beitritt zu dem Rahmenvertrag bzw. der Vertragsschluss erfolgt, wenn der Bieter die vorgegebenen Vertragsbedingungen akzeptiert, sein Angebot vollständig ist und er die unten genannten Eignungskriterien (Abschnitt III) erfüllt.
Alle Ärzte können den Beitritt zu dem Rahmenvertrag jederzeit während der gesamten Laufzeit dieses Rahmenvertrags durch Einreichung eines Angebots beantragen. Der Beitritt zu dem Rahmenvertrag bzw. der Vertragsschluss erfolgt, wenn der Bieter die vorgegebenen Vertragsbedingungen akzeptiert, sein Angebot vollständig ist und er die unten genannten Eignungskriterien (Abschnitt III) erfüllt.
Der Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt durch Leistungsaufforderung seitens des BMG in Textform entsprechend der Reihenfolge des Vertragsschlusses. Ein Anspruch des Arztes auf einen Einzelabruf besteht nicht. Nähere Informationen zum Modus für den Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag sind in den Teilnahmeunterlagen enthalten.
Der Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt durch Leistungsaufforderung seitens des BMG in Textform entsprechend der Reihenfolge des Vertragsschlusses. Ein Anspruch des Arztes auf einen Einzelabruf besteht nicht. Nähere Informationen zum Modus für den Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag sind in den Teilnahmeunterlagen enthalten.
Das endgültige Zustandekommen dieses Rahmenvertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass in dem Vergabeverfahren zur Ausschreibung der Zugänge für die bis zu drei DiVAs (Dokumentnummer 223-547169 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union) wenigstens ein Anbieter eines solchen Angebots den Zuschlag erhält und damit wenigstens ein DiVA ausgewählt wird.
Das endgültige Zustandekommen dieses Rahmenvertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass in dem Vergabeverfahren zur Ausschreibung der Zugänge für die bis zu drei DiVAs (Dokumentnummer 223-547169 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union) wenigstens ein Anbieter eines solchen Angebots den Zuschlag erhält und damit wenigstens ein DiVA ausgewählt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Approbation des Bieters als Arzt, Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung mit Angebotsabgabe
2) Mitgliedschaft des Bieters in der Ärztekammer Berlin, Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung mit Angebotsabgabe
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Abgeschlossene Weiterbildung als Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin, Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung mit Angebotsabgabe
2) Ambulante ärztliche Tätigkeit des Bieters in Berlin in der Behandlung von gesetzlich und/oder privat versicherten Patienten in der Indikation Diabetes mellitus, Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung mit Angebotsabgabe mit Angabe
— in welcher Weise (selbstständig oder angestellt, Praxisform [Einzelpraxis, Medizinisches Versorgungszentrum, Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft oder sonstige Praxisform], vertrags- und/oder privatärztlich) die ambulante ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird,
— in welcher Weise (selbstständig oder angestellt, Praxisform [Einzelpraxis, Medizinisches Versorgungszentrum, Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft oder sonstige Praxisform], vertrags- und/oder privatärztlich) die ambulante ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird,
— dass in dieser Tätigkeit Patienten mit der Indikation Diabetes mellitus (ICD-10-GM-2019-Code E10-E14) behandelt werden,
— in welchem Rahmen (hausärztliche Versorgung, allgemeine fachärztliche Versorgung, spezialisierte fachärztliche Versorgung/Schwerpunktversorgung oder sonstige ärztliche Versorgung) diese Patienten behandelt werden.
Mindeststandards:
1) Abgeschlossene Weiterbildung des Bieters als Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin
2) Ambulante ärztliche Tätigkeit des Bieters in Berlin in der Behandlung von gesetzlich und/oder privat versicherten Patienten in der Indikation Diabetes mellitus (ICD-10-GM-2019-Code E10-E14)
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistungen ist approbierten Ärzten vorbehalten. Auf § 2 Abs. 1 der Bundesärzteordnung wird verwiesen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Ort des Eröffnungstermins: Berlin
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Rahmenvereinbarung im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Veröffentlichung erfolgt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, um ein höchstes Maß an Transparenz zu erreichen. In Ermangelung eines entsprechenden Bekanntmachungsformulars wird das Formular für die Auftragsbekanntmachung nach der Richtlinie 2014/24/EU verwendet. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, ist damit nicht verbunden. Vor diesem Hintergrund sind neben den Ausführungen unter Abschnitt VI.4.3 dieser Auftragsbekanntmachung (Einlegung von Rechtsbehelfen) die folgenden Besonderheiten zu berücksichtigen.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Rahmenvereinbarung im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Veröffentlichung erfolgt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, um ein höchstes Maß an Transparenz zu erreichen. In Ermangelung eines entsprechenden Bekanntmachungsformulars wird das Formular für die Auftragsbekanntmachung nach der Richtlinie 2014/24/EU verwendet. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, ist damit nicht verbunden. Vor diesem Hintergrund sind neben den Ausführungen unter Abschnitt VI.4.3 dieser Auftragsbekanntmachung (Einlegung von Rechtsbehelfen) die folgenden Besonderheiten zu berücksichtigen.
1) Die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren" unter Abschnitt IV.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung (Verfahrensart) ist der Nutzung dieses Formulars geschuldet. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung erfolgt in einem Open-House-Verfahren. Ein offenes Verfahren findet nicht statt.
1) Die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren" unter Abschnitt IV.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung (Verfahrensart) ist der Nutzung dieses Formulars geschuldet. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung erfolgt in einem Open-House-Verfahren. Ein offenes Verfahren findet nicht statt.
2) Die Teilnahmeunterlagen können abweichend zur Angabe in Abschnitt I.3 dieser Auftragsbekanntmachung (Kommunikation, dort „Auftragsunterlagen“) ausschließlich unter der E-Mail-Adresse zukunftsregion@bmg.bund.de angefordert werden.
3) Ergänzend zur Angabe in Abschnitt I.3 dieser Auftragsbekanntmachung (Kommunikation) können Angebote auch auf dem Postweg oder direkt bei folgender Kontaktstelle eingereicht werden:
Bundesministerium für Gesundheit
Referat 513
Stichwort: ZDG Open-House-Verfahren Diabetes
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
4) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 14.4.2021 jederzeit möglichen Angebotsabgabe ist die Angabe unter Abschnitt IV.2.7 dieser Auftragsbekanntmachung (Bedingungen für die Öffnung der Angebote) dahingehend zu verstehen, dass bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit eine Angebotsöffnung erfolgen kann.
4) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 14.4.2021 jederzeit möglichen Angebotsabgabe ist die Angabe unter Abschnitt IV.2.7 dieser Auftragsbekanntmachung (Bedingungen für die Öffnung der Angebote) dahingehend zu verstehen, dass bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit eine Angebotsöffnung erfolgen kann.
5) Die Laufzeit des Rahmenvertrages im Sinne von Abschnitt II.2.7) dieser Auftragsbekanntmachung beginnt mit der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung. Alle Ärzte können den Beitritt zu dem Rahmenvertrag jederzeit während der gesamten Laufzeit dieses Rahmenvertrags durch Einreichung eines Angebots beantragen.
5) Die Laufzeit des Rahmenvertrages im Sinne von Abschnitt II.2.7) dieser Auftragsbekanntmachung beginnt mit der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung. Alle Ärzte können den Beitritt zu dem Rahmenvertrag jederzeit während der gesamten Laufzeit dieses Rahmenvertrags durch Einreichung eines Angebots beantragen.
6) Eine Auswahl der Angebote nach Zuschlagskriterien findet entgegen der Angabe in Abschnitt II.2.5) (Zuschlagskriterien) dieser Auftragsbekanntmachung nicht statt. Die Angabe ist dem Umstand geschuldet, dass das Formular zwingend eine Angabe zu den Zuschlagskriterien verlangt.
6) Eine Auswahl der Angebote nach Zuschlagskriterien findet entgegen der Angabe in Abschnitt II.2.5) (Zuschlagskriterien) dieser Auftragsbekanntmachung nicht statt. Die Angabe ist dem Umstand geschuldet, dass das Formular zwingend eine Angabe zu den Zuschlagskriterien verlangt.
7) Da die Bestimmungen des vierten Teils des GWB nicht anwendbar sind, ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet. Lediglich rein vorsorglich wird die für die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften zuständige Stelle unter Abschnitt VI.4.1 dieser Auftragsbekanntmachung (Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren) genannt.
7) Da die Bestimmungen des vierten Teils des GWB nicht anwendbar sind, ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet. Lediglich rein vorsorglich wird die für die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften zuständige Stelle unter Abschnitt VI.4.1 dieser Auftragsbekanntmachung (Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren) genannt.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich nicht um die Bekanntmachung einer beabsichtigten Vergabe eines öffentlichen Auftrages oder einer Rahmenvereinbarung im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Bestimmungen des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind daher nicht anwendbar. Lediglich rein vorsorglich wird auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich nicht um die Bekanntmachung einer beabsichtigten Vergabe eines öffentlichen Auftrages oder einer Rahmenvereinbarung im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Bestimmungen des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind daher nicht anwendbar. Lediglich rein vorsorglich wird auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig.
Quelle: OJS 2019/S 226-554630 (2019-11-21)
Ergänzende Angaben (2020-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Verfahrens ist der Abschluss des Open-House-Rahmenvertrags „Testung digitaler Versorgungsangebote zum Selbstmanagement von Diabetes mellitus“. Der Vertrag sieht die Erbringung von Informations- und Beratungsleistungen durch den Vertragspartner über digitale Versorgungsangebote für gesetzlich und/oder privat versicherte Patienten mit Diabetes mellitus (ICD-10-GM-2019-Code E10-E14) vor. Inhalt dieser Leistungen ist es im Wesentlichen, über die Möglichkeit der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote zu informieren, diese bei der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote aktiv zu betreuen und Feedback zum Einsatz im Praxis- und Versorgungsalltag zu geben.
Gegenstand dieses Verfahrens ist der Abschluss des Open-House-Rahmenvertrags „Testung digitaler Versorgungsangebote zum Selbstmanagement von Diabetes mellitus“. Der Vertrag sieht die Erbringung von Informations- und Beratungsleistungen durch den Vertragspartner über digitale Versorgungsangebote für gesetzlich und/oder privat versicherte Patienten mit Diabetes mellitus (ICD-10-GM-2019-Code E10-E14) vor. Inhalt dieser Leistungen ist es im Wesentlichen, über die Möglichkeit der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote zu informieren, diese bei der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote aktiv zu betreuen und Feedback zum Einsatz im Praxis- und Versorgungsalltag zu geben.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben