Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) führt im Namen der unten aufgeführten Krankenhausgesellschaften die Ausschreibung „Textile Vollversorgung der Knappschaft Kliniken“ (2019JBA000005) durch und schließt im Namen und auf Rechnung der Krankenhausgesellschaften eine Rahmenvereinbarung ab, in der die Leistungseckpunkte und insbesondere die Preise verbindlich festgelegt werden. Die Abrechnung erfolgt zwischen den einzelnen Krankenhausgesellschaften und dem Auftragnehmer über konkret in Anspruch genommene Leistungen. Leistungsgegenstand ist die textile Vollversorgung der folgenden Krankenhausgesellschaften: — Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH, — Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH, — Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH, — Klinikum Vest GmbH, — Klinikum Westfalen GmbH, — Knappschaftsklinikum Saar GmbH. Die Krankenhausgesellschaften sind Auftraggeber der Leistung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Textilreinigung
Referenznummer: 2019JBA000005
Kurze Beschreibung:
Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) führt im Namen der unten aufgeführten Krankenhausgesellschaften die Ausschreibung „Textile Vollversorgung der Knappschaft Kliniken“ (2019JBA000005) durch und schließt im Namen und auf Rechnung der Krankenhausgesellschaften eine Rahmenvereinbarung ab, in der die Leistungseckpunkte und insbesondere die Preise verbindlich festgelegt werden.
Die Abrechnung erfolgt zwischen den einzelnen Krankenhausgesellschaften und dem Auftragnehmer über konkret in Anspruch genommene Leistungen.
Leistungsgegenstand ist die textile Vollversorgung der folgenden Krankenhausgesellschaften:
— Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH,
— Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH,
— Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH,
— Klinikum Vest GmbH,
— Klinikum Westfalen GmbH,
— Knappschaftsklinikum Saar GmbH.
Die Krankenhausgesellschaften sind Auftraggeber der Leistung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle.
Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) führt im Namen der unten aufgeführten Krankenhausgesellschaften die Ausschreibung „Textile Vollversorgung der Knappschaft Kliniken“ (2019JBA000005) durch und schließt im Namen und auf Rechnung der Krankenhausgesellschaften eine Rahmenvereinbarung ab, in der die Leistungseckpunkte und insbesondere die Preise verbindlich festgelegt werden.
Die Abrechnung erfolgt zwischen den einzelnen Krankenhausgesellschaften und dem Auftragnehmer über konkret in Anspruch genommene Leistungen.
Leistungsgegenstand ist die textile Vollversorgung der folgenden Krankenhausgesellschaften:
— Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH,
— Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH,
— Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH,
— Klinikum Vest GmbH,
— Klinikum Westfalen GmbH,
— Knappschaftsklinikum Saar GmbH.
Die Krankenhausgesellschaften sind Auftraggeber der Leistung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Textilreinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bochum, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) führt im Namen der unten aufgeführten Krankenhausgesellschaften die Ausschreibung „Textile Vollversorgung der Knappschaft Kliniken“ (2019JBA000005) durch und schließt im Namen und auf Rechnung der Krankenhausgesellschaften eine Rahmenvereinbarung ab, in der die Leistungseckpunkte und insbesondere die Preise verbindlich festgelegt werden.
Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) führt im Namen der unten aufgeführten Krankenhausgesellschaften die Ausschreibung „Textile Vollversorgung der Knappschaft Kliniken“ (2019JBA000005) durch und schließt im Namen und auf Rechnung der Krankenhausgesellschaften eine Rahmenvereinbarung ab, in der die Leistungseckpunkte und insbesondere die Preise verbindlich festgelegt werden.
Die Abrechnung erfolgt zwischen den einzelnen Krankenhausgesellschaften und dem Auftragnehmer über konkret in Anspruch genommene Leistungen.
Leistungsgegenstand ist die textile Vollversorgung der folgenden Krankenhausgesellschaften:
— Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH,
— Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH,
— Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH,
— Klinikum Vest GmbH,
— Klinikum Westfalen GmbH,
— Knappschaftsklinikum Saar GmbH.
Die Krankenhausgesellschaften sind Auftraggeber der Leistung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle.
Die KKSG vergeben für 11 Krankenhäuser in 6 Krankenhausgesellschaften die Textile Vollversorgung in einem Mietwäschesystem, welches mit einem untergeordneten Umfang an Lohnwäsche kombiniert wird (Zurverfügungstellung von Ausgabeautomaten). Die Textile Vollversorgung umfasst mehrere Versorgungsbereiche.
Die KKSG vergeben für 11 Krankenhäuser in 6 Krankenhausgesellschaften die Textile Vollversorgung in einem Mietwäschesystem, welches mit einem untergeordneten Umfang an Lohnwäsche kombiniert wird (Zurverfügungstellung von Ausgabeautomaten). Die Textile Vollversorgung umfasst mehrere Versorgungsbereiche.
Über die Wäscheaufbereitung müssen das textile Controlling und die erforderlichen Logistikleistungen sichergestellt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
— § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
— § 263 StGB(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
B. Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
C. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,…
… im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
… eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
D. Erklärung zu den Ausschlussgründen
Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Jeder Bieter / jede Bietergemeinschaft muss in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages von 6 000 000,- EUR erzielt haben. Der Tätigkeitsbereich des Auftragsgegenstands ist die textile Versorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jeder Bieter / jede Bietergemeinschaft muss in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages von 6 000 000,- EUR erzielt haben. Der Tätigkeitsbereich des Auftragsgegenstands ist die textile Versorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern.
Die Erklärung zum Umsatz ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) als Bestandteil des Angebots einzureichen. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass der Mindestumsatz in der Summer von allen Mitgliedern erreicht werden muss und von einzelnen Mitgliedern unterschritten werden kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärung zum Umsatz ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) als Bestandteil des Angebots einzureichen. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass der Mindestumsatz in der Summer von allen Mitgliedern erreicht werden muss und von einzelnen Mitgliedern unterschritten werden kann.
Versicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,- EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,- EUR für sonstige Schäden;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Der Nachweis ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Mindeststandards:
Umsatz:
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Jeder Bieter / jede Bietergemeinschaft muss in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages von 6 000 000,- EUR erzielt haben. Der Tätigkeitsbereich des Auftragsgegenstands ist die textile Versorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern.
Jeder Bieter / jede Bietergemeinschaft muss in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages von 6 000 000,- EUR erzielt haben. Der Tätigkeitsbereich des Auftragsgegenstands ist die textile Versorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern.
Die Erklärung zum Umsatz ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Versicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,- EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,- EUR für sonstige Schäden,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Der Nachweis ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (textile Vollversorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern) in Form einer Liste der in dem Zeitraum (seit dem 1.1.2016) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
Mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (textile Vollversorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern) in Form einer Liste der in dem Zeitraum (seit dem 1.1.2016) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung (inkl. Leistungsempfänger),
— Name des Referenznehmers,
— Auftragswert,
— Erbringungszeitpunkt,
— öffentlicher oder privater Empfänger und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Jeder Bieter muss zudem mindestens eine (1) geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Versorgung eines oder mehrerer Krankenhäuser mit einer automatischen Berufsbekleidungsausgabeanlage) mit folgenden zusätzlichen Angaben vorlegen:
Jeder Bieter muss zudem mindestens eine (1) geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Versorgung eines oder mehrerer Krankenhäuser mit einer automatischen Berufsbekleidungsausgabeanlage) mit folgenden zusätzlichen Angaben vorlegen:
— Installiertes System,
— Fabrikat/Modell,
— Integrierte Wäscheteile,
— Fassungsvolumen Anlage (Wäscheteile),
— Anzahl versorgter Mitarbeiter.
Mindestanforderung:
Jeder Bieter muss mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (textile Vollversorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern) und mindestens eine (1) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Versorgung eines oder mehrerer Krankenhäuser mit einer automatischen Berufsbekleidungsausgabeanlage) einreichen.
Jeder Bieter muss mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (textile Vollversorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern) und mindestens eine (1) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Versorgung eines oder mehrerer Krankenhäuser mit einer automatischen Berufsbekleidungsausgabeanlage) einreichen.
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem Zeitraum seit dem 1.1.2016 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand die textile Vollversorgung für ein oder mehrere Krankenhäuser war bzw. ist.
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem Zeitraum seit dem 1.1.2016 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand die textile Vollversorgung für ein oder mehrere Krankenhäuser war bzw. ist.
Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und / oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und / oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Die Erklärung über die Referenzprojekte ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Die Erklärung über die Referenzprojekte ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Mindeststandards:
Mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (textile Vollversorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern) in Form einer Liste der in dem Zeitraum (seit dem 1.1.2016) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
Mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (textile Vollversorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern) in Form einer Liste der in dem Zeitraum (seit dem 1.1.2016) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung (inkl. Leistungsempfänger),
— Name des Referenznehmers,
— Auftragswert,
— Erbringungszeitpunkt,
— öffentlicher oder privater Empfänger und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Jeder Bieter muss zudem mindestens eine (1) geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Versorgung eines oder mehrerer Krankenhäuser mit einer automatischen Berufsbekleidungsausgabeanlage) mit folgenden zusätzlichen Angaben vorlegen:
Jeder Bieter muss zudem mindestens eine (1) geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Versorgung eines oder mehrerer Krankenhäuser mit einer automatischen Berufsbekleidungsausgabeanlage) mit folgenden zusätzlichen Angaben vorlegen:
— Installiertes System,
— Fabrikat/Modell,
— Integrierte Wäscheteile,
— Fassungsvolumen Anlage (Wäscheteile),
— Anzahl versorgter Mitarbeiter.
Mindestanforderung:
Jeder Bieter muss mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (textile Vollversorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern) und mindestens eine (1) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Versorgung eines oder mehrerer Krankenhäuser mit einer automatischen Berufsbekleidungsausgabeanlage) einreichen.
Jeder Bieter muss mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (textile Vollversorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern) und mindestens eine (1) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Versorgung eines oder mehrerer Krankenhäuser mit einer automatischen Berufsbekleidungsausgabeanlage) einreichen.
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem Zeitraum seit dem 1.1.2016 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand die textile Vollversorgung für ein oder mehrere Krankenhäuser war bzw. ist.
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem Zeitraum seit dem 1.1.2016 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand die textile Vollversorgung für ein oder mehrere Krankenhäuser war bzw. ist.
Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und / oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und / oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Die Erklärung über die Referenzprojekte ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Die Erklärung über die Referenzprojekte ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter muss im Angebot aktuelle Zertifikate über die Erfüllung nachfolgender Gütezeichen und Normen (als PDF Dokument) vorlegen:
a) RAL-GZ 992/1 „Prozessbeherrschung für Objekt- und Haushaltswäsche“;
b) RAL-GZ 992/2 „Prozessbeherrschung für Krankenhauswäsche;
c) RAL-GZ 992/3 „Hygienezeugnis für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben“;
d) DIN EN 14065: 2016 „Hygienemanagementsystem zur Sicherstellung der mikrobiologischen Qualität“;
e) DIN EN ISO 9001:2015 „Anforderungen an das Managementsystem eines Unternehmens, um einem bestimmten Standard bei der Umsetzung des Qualitätsmanagements zu entsprechen“;
f) DIN EN ISO 14001:2015.
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess als Mittel zur Erreichung der jeweils definierten Ziele in Bezug auf die Umweltleistung einer Organisation
Andere Gütezeichen und Zertifikate werden akzeptiert, die gleichwertige Anforderungen an die Leistung stellen (vgl. § 34 Abs. 4 VgV).
Die Zertifikate sind während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bochum
Zusätzliche Informationen: Nicht öffentlich
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): fachliche Qualität der Leistung (Musterkollektion)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2019/S 176-428547 (2019-09-09)
Ergänzende Angaben (2019-09-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausbettwäsche📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 17 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausbettwäsche📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
Postanschrift: Osterfelder Str. 157
Postleitzahl: 46242
Postort: Bottrop
Kontakt
Internetadresse: https://www.kk-bottrop.de🌏
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-12 📅
Name: Bietergemeinschaft Voss/SAANATEX
Postort: Wuppertal
Land: Deutschland 🇩🇪 Wuppertal, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 17 600 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bottrop, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft Kliniken Service GmbH
Kontakt
E-Mail: vergabe@aurantia.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Textile Vollversorgung der Knappschaft Kliniken
Kurze Beschreibung:
Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) führte im Namen der unten aufgeführten Krankenhausgesellschaften die Ausschreibung „Textile Vollversorgung der Knappschaft Kliniken“ (2019JBA000005) durch und schloss im Namen und auf Rechnung der Krankenhausgesellschaften eine Rahmenvereinbarung ab, in der die Leistungseckpunkte und insbesondere die Preise verbindlich festgelegt wurden.
Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) führte im Namen der unten aufgeführten Krankenhausgesellschaften die Ausschreibung „Textile Vollversorgung der Knappschaft Kliniken“ (2019JBA000005) durch und schloss im Namen und auf Rechnung der Krankenhausgesellschaften eine Rahmenvereinbarung ab, in der die Leistungseckpunkte und insbesondere die Preise verbindlich festgelegt wurden.
Die Textile Vollversorgung in einem Mietwäschesystem, welches mit einem untergeordneten Umfang an Lohnwäsche kombiniert wird (Zurverfügungstellung von Ausgabeautomaten), wurde für 11 Krankenhäuser in den 6 Krankenhausgesellschaften vergeben. Die Textile Vollversorgung umfasst dabei mehrere Versorgungsbereiche. Über die Wäscheaufbereitung müssen das textile Controlling und die erforderlichen Logistikleistungen sichergestellt werden.
Die Textile Vollversorgung in einem Mietwäschesystem, welches mit einem untergeordneten Umfang an Lohnwäsche kombiniert wird (Zurverfügungstellung von Ausgabeautomaten), wurde für 11 Krankenhäuser in den 6 Krankenhausgesellschaften vergeben. Die Textile Vollversorgung umfasst dabei mehrere Versorgungsbereiche. Über die Wäscheaufbereitung müssen das textile Controlling und die erforderlichen Logistikleistungen sichergestellt werden.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zudem wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 169-530474 (2023-08-30)