Die Krankenhäuser der Knappschaft vergeben die Textile Vollversorgung in einem Mietwäschesystem, welches mit einem untergeordneten Umfang an Lohnwäsche kombiniert wird. In den folgenden Krankenhäusern: — Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum, — Knappschaftskrankenhaus Bottrop, — Bergmannsheil und Kinderklinik Buer, — Klinik Vest, — Klinikum Westfalen, — Knappschaftsklinikum Saar. In einzelnen Einrichtungen müssen die erforderlichen Logistikleistungen sichergestellt werden. Der vertraglich zu regelnde Versorgungszeitraum soll 48 Monate umfassen. Die Knappschaft Kliniken Service Gesellschaft führt im Namen und auf Rechnung der aufgeführten Krankenhausgesellschaften die Ausschreibung durch. Auftraggeber werden die zuvor genannten Krankenhausgesellschaften.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-18.
Auftragsbekanntmachung (2019-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Textilreinigung
Referenznummer: 2018JBA000003
Kurze Beschreibung:
Die Krankenhäuser der Knappschaft vergeben die Textile Vollversorgung in einem Mietwäschesystem, welches mit einem untergeordneten Umfang an Lohnwäsche kombiniert wird.
In den folgenden Krankenhäusern:
— Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum,
— Knappschaftskrankenhaus Bottrop,
— Bergmannsheil und Kinderklinik Buer,
— Klinik Vest,
— Klinikum Westfalen,
— Knappschaftsklinikum Saar.
In einzelnen Einrichtungen müssen die erforderlichen Logistikleistungen sichergestellt werden. Der vertraglich zu regelnde Versorgungszeitraum soll 48 Monate umfassen.
Die Knappschaft Kliniken Service Gesellschaft führt im Namen und auf Rechnung der aufgeführten Krankenhausgesellschaften die Ausschreibung durch. Auftraggeber werden die zuvor genannten Krankenhausgesellschaften.
Die Krankenhäuser der Knappschaft vergeben die Textile Vollversorgung in einem Mietwäschesystem, welches mit einem untergeordneten Umfang an Lohnwäsche kombiniert wird.
In einzelnen Einrichtungen müssen die erforderlichen Logistikleistungen sichergestellt werden. Der vertraglich zu regelnde Versorgungszeitraum soll 48 Monate umfassen.
Die Knappschaft Kliniken Service Gesellschaft führt im Namen und auf Rechnung der aufgeführten Krankenhausgesellschaften die Ausschreibung durch. Auftraggeber werden die zuvor genannten Krankenhausgesellschaften.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Textilreinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bochum, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-22 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 015-031499
ABl. S-Ausgabe: 15
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Krankenhäuser der Knappschaft vergeben die Textile Vollversorgung in einem Mietwäschesystem, welches mit einem untergeordneten Umfang an Lohnwäsche kombiniert wird.
In einzelnen Einrichtungen müssen die erforderlichen Logistikleistungen sichergestellt werden. Der vertraglich zu regelnde Versorgungszeitraum soll 48 Monate umfassen.
Die Knappschaft Kliniken Service Gesellschaft führt im Namen und auf Rechnung der aufgeführten Krankenhausgesellschaften die Ausschreibung durch. Auftraggeber werden die zuvor genannten Krankenhausgesellschaften.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Betriebsausfallversicherung,
— Angaben zum Nettogesamtumsatz des Unternehmens,
— Angaben zum Nettogesamtumsatz bezogen auf Wäschereidienstleistungen im Krankenhausbereich,
— Angaben zum Aufbereitungsvolumen.
Mindeststandards:
— Das Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR sowie eine Betriebsausfallversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR oder wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken,
— Das Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR sowie eine Betriebsausfallversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR oder wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken,
— Angaben zum Nettogesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf…
… die letzten 3 Geschäftsjahre (2015 – 2017),
… Nettogesamtumsatz Wäschereidienstleistungen im
Krankenhausbereich in den letzten 3 Geschäftsjahren (2015 – 2017),
— Angaben zum Aufbereitungsvolumen (in 1 000 t) Wäschereidienstleistungen im Krankenhausbereich in den letzten 3 Geschäftsjahren(2015 – 2017).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen,
— Referenz Berufsbekleidungsausgabeanlage,
— Zertifikate,
— Konzepte,
— Eigenerklärung Kapazität.
Mindeststandards:
— Es sind 3 vergleichbare Referenzen mit dem Angebot abzugeben. Vergleichbar ist eine Referenz, deren Auftragsgegenstand die textile Vollversorgung (Wäscheversorgung mit Mietwäscheanteil > 90 %) eines Krankenhauses ist, wobei der Auftraggeber mit der Leistung zufrieden ist. Zur Prüfung der Zufriedenheit ist die Referenz vom Auftraggeber auszustellen. Die Einstufung „zufrieden“ gilt als erreicht, wenn der Referenzauftraggeber in 5 vorgegebenen Kategorien die Einstufung „zufrieden“ oder „sehr zufrieden“ ankreuzt. Sollte der Referenzauftraggeber die Einstufung „eher zufrieden“ vergeben, führt dies grundsätzlich zum Ausschluss. Von einem Ausschluss wird nur dann abgesehen, wenn im Durchschnitt je Referenz die Einstufung „zufrieden“ erreicht wird. Das ist der Fall, wenn jede Einstufung „eher zufrieden“ durch die Einstufung „sehr zufrieden“ in einer anderen Kategorie ausgeglichen wird. Die vom Bieter für den Referenzgeber erbrachte Leistung (Wäschereidienstleistungen im klinischen Bereich) muss innerhalb der letzten 5 Jahre und innerhalb der EU erbracht worden sein oder derzeit erbracht werden, — Folgende aktuelle Zertifikate sind mit dem Angebot einzureichen:
— Es sind 3 vergleichbare Referenzen mit dem Angebot abzugeben. Vergleichbar ist eine Referenz, deren Auftragsgegenstand die textile Vollversorgung (Wäscheversorgung mit Mietwäscheanteil > 90 %) eines Krankenhauses ist, wobei der Auftraggeber mit der Leistung zufrieden ist. Zur Prüfung der Zufriedenheit ist die Referenz vom Auftraggeber auszustellen. Die Einstufung „zufrieden“ gilt als erreicht, wenn der Referenzauftraggeber in 5 vorgegebenen Kategorien die Einstufung „zufrieden“ oder „sehr zufrieden“ ankreuzt. Sollte der Referenzauftraggeber die Einstufung „eher zufrieden“ vergeben, führt dies grundsätzlich zum Ausschluss. Von einem Ausschluss wird nur dann abgesehen, wenn im Durchschnitt je Referenz die Einstufung „zufrieden“ erreicht wird. Das ist der Fall, wenn jede Einstufung „eher zufrieden“ durch die Einstufung „sehr zufrieden“ in einer anderen Kategorie ausgeglichen wird. Die vom Bieter für den Referenzgeber erbrachte Leistung (Wäschereidienstleistungen im klinischen Bereich) muss innerhalb der letzten 5 Jahre und innerhalb der EU erbracht worden sein oder derzeit erbracht werden, — Folgende aktuelle Zertifikate sind mit dem Angebot einzureichen:
— ISO 9001 : 2015,
— DIN EN ISO 13485,
— ISO 14001 : 2004,
— DIN EN 14065 : 2016,
— RAL-GZ 992/ 1,
— RAL-GZ 992/2,
— RAL-GZ 992/3
— Anhang 4 Richtlinie 93/42 EWG des Rates über Medizinprodukte.
Es ist eine Eigenerklärung über eine Referenz über den Betrieb einer automatischen Berufsbekleidungsausgabeanlage mit dem Angebot vorzulegen.
Es ist eine Eigenerklärung freie Waschkapazitäten mit dem Angebot vorzulegen.
Sämtliche Bieter müssen im Rahmen umsetzungsfähiger Konzepte darstellen, mit welchen Maßnahmen sie
— auf den Ausfall einer ihrer Betriebsstätten vorbereitet sind und trotzdem in der Lage wären, die Versorgung der KK-Einrichtungen mit Wäsche zu gewährleisten,
— dem Wunsch der KK-Einrichtungen nach der Umsetzung einer bedarfsorientierten Wäscheversorgung im Sinne einer Verbrauchssteuerung und –optimierung nachkommen können.
Die Konzepte müssen hinsichtlich ihrer Umsetzungsfähigkeit und der methodischen Ansätze nachvollziehbar sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: BUNDESKARTELLAMT Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1GWB gilt in diesem Fall nicht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1GWB gilt in diesem Fall nicht.