Auftragsgegenstand ist die Textilversorgung der Kliniken Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH und der Krankenhausservicegesellschaft Löbau-Zittau mbH.
Versorgt werden die Bereiche Stationswäsche, Bereichskleidung und Berufskleidung als Mietwäsche und die Aufbereitung sonstiger kundeneigener Textilien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-13.
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2181434/zustellweg-auswaehlen🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Managementgesellschaft Gesundheitszentrumdes des Landkreises Görlitz mbH
Postanschrift: Görlitzer Str. 8
Postort: Zittau
Postleitzahl: 02763
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3583884080📞
E-Mail: dirk.krujatz@mg-lg.de📧
Fax: +49 3583884099 📠
Region: Görlitz🏙️
URL: http://www.mg-lg.de/🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Gemeinnützige GmbH und GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Textile Wäscheversorgung
KOB KSG 001/2019
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die Textilversorgung der Kliniken Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH und der Krankenhausservicegesellschaft Löbau-Zittau...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Textilversorgung der Kliniken Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH und der Krankenhausservicegesellschaft Löbau-Zittau mbH.
Versorgt werden die Bereiche Stationswäsche, Bereichskleidung und Berufskleidung als Mietwäsche und die Aufbereitung sonstiger kundeneigener Textilien.
1️⃣
Ort der Leistung: Görlitz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zittau, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Die saubere Mietwäsche ist nach Stationen/Bedarfsstellen vor kommissioniert anzuliefern.
Lohnwäsche ist artikelweise sortiert anzuliefern.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die saubere Mietwäsche ist nach Stationen/Bedarfsstellen vor kommissioniert anzuliefern.
Lohnwäsche ist artikelweise sortiert anzuliefern.
Die In-Haus-Logistik der Wäscheversorgung wird vom Auftraggeber übernommen.
Die Berufskleidungsversorgung wird als träger bezogene Versorgung in Schließfachschränken organisiert.
Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis/Preisblätter. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen unterliegt Schwankungen. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um Werte aus den Jahren 2018/2019 und Hochrechnungen, die zur preislichen Wertung der Angebote herangezogen werden.
Die in den Vergabeunterlagen genannten Mengen und der Lieferrhythmus pro Bedarfsstelle sind rein informativer Natur und stellen keine Zusicherung für die Zukunft dar. Sie begründen des Weiteren auch keinerlei Ansprüche des Unternehmens auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Versorgungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzung Hygienestandards
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Versorgungssicherheit im Havariefall
Kostenkriterium (Name): Gesamt-Kosten p.a. brutto
Kostenkriterium (Gewichtung): 85 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2-malige Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Sachgerechte Aufbereitung Thrombose-Prophylaxe-Strümpfe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe beigefügte Anlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe beigefügte Anlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Siehe beigefügte Anlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe beigefügte Anlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Siehe beigefügte Anlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-29
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 242-595083 (2019-12-13)