Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Anlage 2.1 der VU Bewertungsmatrix der Eignungskriterien Stufe 1) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten
2) Einreichen vollständiger TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA über Nachrichtenfunktion, per Post, E-Mail oder Fax sind unzulässig)
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben
4) Angabe der Rechtsform des Wirtschaftsteilnehmers gem. § 43 (1) VgV;
5)Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73(3) VgV 2016
6) Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind
7) Art der Bewerbung (Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung)
8) bei Bewerbergemeinschaften: geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und bevollmächtigten Vertreter
9) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
10) Angaben zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt
11) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt
12) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
13) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV durch Studiennachweis, Handelsregisterauszug/Partnerschaftsregisterauszug
14) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2)
15) Büro Mindestreferenzen 1, 2 gem. Pkt. III.1.3)
16) Büro Mindestref. BIM gem. Pkt. III.1.3)
17) Ausbildungsnachweise PL/BÜ gem. Pkt. III.1.3)
18) optionale persönliche Ref. PL/BÜ gem. Pkt. III.1.3)
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100 %
Ref. für vergleichbare Planungsleistungen, Gesamtgewichtung 100 %; davon:
1) Büro Referenzen 50 %:
1.1) Büro Mindestref. 1: Fachplanung Technische Ausrüstung (FPL TA) AGR 1-3 gem. § 55 HOAI für ein Veranstaltungsgebäude oder Bildungs- u. Kulturbau oder Gebäude (Neubau- u./o. Sanierungs- /Umbauvorhaben); 25 %, davon: 1.1.1 Bruttogesamtkosten (KG 410-430) 15 %, 1.1.2 Objektart 10 %
1.2) Büro Mindestref. 2 – FPL TA AGR 1-3 gem. § 55 HOAI für ein Veranstaltungsgebäude o. Bildungs- u. Kulturbau o. Gebäude (Neubau- u./o. Sanierungs- /Umbauvorhaben); 25 %, davon:
1.2.1) Bruttogesamtkosten (KG 410-430) 15 %, 1.2.2 Objektart 10 %
2) Mindestref. BIM 20 %; davon:
2.1) Büro Mindestref. BIM 20 %; davon:
2.1.1) Erfahrung in Jahren 4 %, 2.1.2 Anzahl Projekte 10 %, 2.1.3 erbrachte Lph 6 %
3) Persönliche Ref. 30 %, davon:
3.1) Qualifikation PL: FPL TA AGR 1-3 gem. § 55 HOAI für ein Gebäude 15 %, davon:
3.1.1) erbrachte Lph 8 %, 3.1.2 Bruttogesamtkosten 7 %,
3.2) Qualifikation BÜ: FPL TA AGR 1-3 gem. § 55 HOAI für ein Gebäude 15 %, davon:
3.2.1) erbrachte Lph 8 %, 3.2.2 Bruttogesamtkosten7 %
Weitere Unterkriterien sowie Vorgehensweise bei der Bewertung siehe beigefügte Bewertungsmatrix Stufe 1.