Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswertung erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium werden 0-3 Pkt. vergeben. Die Punktzahl pro Kriterium wird entsprechend der Vorgabe gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 3,00 Punkten. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet an dieser Stelle das Los. Entsprechend der Rangfolge werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) fristgerechter Eingang;
2) vollständige Bewerbungsunterlagen;
3) Einreichung des TA elektronisch über die Vergabeplattform (per Post, E-Mail, Fax o. über Nachrichtenfunktion ist nicht zulässig);
4) Abschlusserklärungen mittels Textform bestätigt;
5) Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- u. Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016;
6) Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
7) Angabe zur Art der Bewertung (Einzel- o. Gemeinschaftsbewerbung);
8) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
9) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer ist beizufügen;
10) Angaben zu Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist beizufügen;
11) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig; Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge.
12) Bestätigung des Nichtvorliegens von zwingenden u. fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 u.124 GWB;
13) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Handelsregister/Partnerschaftsregister gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV 2016;
14) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2);
15) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III 1.2);
16) Projektleiter (PL) u. Bauüberwacher (BÜ)/Objektüberwacher (OÜ) dürfen nicht in Personalunion auftreten (Ausschlussgrund);
17) Nachweise berufliche Qualifikation und Berufserfahrung PL/stellv. PL/BÜ gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien u. deren Wichtung:
A) Wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit (Gesamtwichtung 10 %):
Durchschnittlicher Honorarumsatzder letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
B) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit (Gesamtwichtung 40 %):
1) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren im Leistungsbild technische Ausrüstung - HLS gem. HOAI § 55 ff i. V.m. Anlage 15, Wichtung: 10 %;
2) Qualifikation des Projektteams, Wichtung: 30 %;
C) Fachliche Eignung des Büros (Gesamtwichtung 50 %):
1) Referenz 1: TA HLS für den Neubau und/oder Sanierung einer Hochschulklinik (gemäß Bauwerkszuordnungskatalog (BWZK) RL Bau Nr. 3100) oder Krankenhauses (gemäß BWZK RL Bau Nr. 3200), Gesamtwichtung 20 %, davon:
1.1) Bauwerkskosten (BWK) (KG 400) in Mio. Euro brutto, Wichtung: 10 %;
1.2) Erbrachte LPH, Wichtung: 10 %;
2) Referenz 2: TA HLS für den Neubau und/oder Sanierung eines Gebäudes des Gesundheitswesens (gemäß BWZK RL Bau Nr. 3000); Gesamtwichtung 20 %, davon:
2.1) BWK (KG 400) in Mio. Euro brutto, Wichtung: 10 %;
2.2) Erbrachte LPH, Wichtung: 10 %;
3) Referenz 3: TA HLS für den Neubau und/oder Sanierung eines öffentlichen Gebäudes (gemäß BWZK RL Bau Nr. 3000, 4000 oder 6000); Gesamtwichtung: 10 %, davon:
3.1) BWK (KG 400) in Mio. Euro brutto, Wichtung: 5 %;
3.2) Erbrachte LPH, Wichtung: 5 %;