Die Bezirksregierung Köln hat festgestellt, dass für den Umgang mit Radionukleiden in den radiochemischen Laboren der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin die vorhandene Genehmigung, welche mehrere Funktionsbereiche zusammenfasst, nicht mehr ausreichend ist. Es soll der Antrag für eine neue Umgangsgenehmigung, bei der Bezirksregierung Köln, gestellt werden. Aus den genannten Gründen sollen die baulichen Gegebenheiten angepasst und ein Antrag auf eine unbefristete Umgangsgenehmigung eingereicht werden. Dafür soll der Gebäudetraktes B7 im Untergeschoss der Chirurgie, Geb.23 umgenutzt werden. Die Leistungsphasen 1-4 wurden bereits ausgeschrieben, beauftragt und von einem Architekturbüro ausgeführt. Zudem wurde eine HU Bau erstellt und eingereicht. Die Genehmigung zur Bauausführung der Stadt Bonn wird in den nächsten Wochen erwartet. Es sollen die Planungsleistungen zur TGA Planung zur Weiterführung der baulichen Maßnahme ab Leistungsphase 5 vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2014-004-736.1
Kurze Beschreibung:
Die Bezirksregierung Köln hat festgestellt, dass für den Umgang mit Radionukleiden in den radiochemischen Laboren der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin die vorhandene Genehmigung, welche mehrere Funktionsbereiche zusammenfasst, nicht mehr ausreichend ist. Es soll der Antrag für eine neue Umgangsgenehmigung, bei der Bezirksregierung Köln, gestellt werden. Aus den genannten Gründen sollen die baulichen Gegebenheiten angepasst und ein Antrag auf eine unbefristete Umgangsgenehmigung eingereicht werden. Dafür soll der Gebäudetraktes B7 im Untergeschoss der Chirurgie, Geb.23 umgenutzt werden. Die Leistungsphasen 1-4 wurden bereits ausgeschrieben, beauftragt und von einem Architekturbüro ausgeführt. Zudem wurde eine HU Bau erstellt und eingereicht. Die Genehmigung zur Bauausführung der Stadt Bonn wird in den nächsten Wochen erwartet. Es sollen die Planungsleistungen zur TGA Planung zur Weiterführung der baulichen Maßnahme ab Leistungsphase 5 vergeben werden.
Die Bezirksregierung Köln hat festgestellt, dass für den Umgang mit Radionukleiden in den radiochemischen Laboren der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin die vorhandene Genehmigung, welche mehrere Funktionsbereiche zusammenfasst, nicht mehr ausreichend ist. Es soll der Antrag für eine neue Umgangsgenehmigung, bei der Bezirksregierung Köln, gestellt werden. Aus den genannten Gründen sollen die baulichen Gegebenheiten angepasst und ein Antrag auf eine unbefristete Umgangsgenehmigung eingereicht werden. Dafür soll der Gebäudetraktes B7 im Untergeschoss der Chirurgie, Geb.23 umgenutzt werden. Die Leistungsphasen 1-4 wurden bereits ausgeschrieben, beauftragt und von einem Architekturbüro ausgeführt. Zudem wurde eine HU Bau erstellt und eingereicht. Die Genehmigung zur Bauausführung der Stadt Bonn wird in den nächsten Wochen erwartet. Es sollen die Planungsleistungen zur TGA Planung zur Weiterführung der baulichen Maßnahme ab Leistungsphase 5 vergeben werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-09 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-11 📅
Datum des Beginns: 2019-03-15 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 008-014377
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
Da sich Sanierungsmaßnahmen im Bestand nur begrenzt im zeitlichen Gesamtumfang abschätzen lassen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dass die Projektlaufzeitlänger verläuft als angenommen. Die Zeitangaben stellen damit lediglich einen Richtwert dar.
Da sich Sanierungsmaßnahmen im Bestand nur begrenzt im zeitlichen Gesamtumfang abschätzen lassen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dass die Projektlaufzeitlänger verläuft als angenommen. Die Zeitangaben stellen damit lediglich einen Richtwert dar.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Das Gelände des Universitätsklinikums Bonn (UKB) erstreckt sich auf dem Venusberg über eine Gesamtfläche von ca. 43 ha.
Im nördlichen Bereich befindet sich die Nuklearmedizin (Gebäude 21). Die Handhabung radioaktiver Arzneimittel im Lager- und Herstellungsbereich nuklearmedizinischer Einrichtungen muss in einem speziell ausgelegten Bereich – dem sogenannten „Heißlabor“ – erfolgen. Die Bezirksregierung Köln hat festgestellt, dass für den Umgang mit Radionukleiden in den radiochemischen Laboren der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin die vorhandene Genehmigung, welche mehrere Funktionsbereiche zusammenfasst, nicht mehr ausreichend ist. Es soll der Antrag für eine neue Umgangsgenehmigung, bei der Bezirksregierung Köln, gestellt werden.
Im nördlichen Bereich befindet sich die Nuklearmedizin (Gebäude 21). Die Handhabung radioaktiver Arzneimittel im Lager- und Herstellungsbereich nuklearmedizinischer Einrichtungen muss in einem speziell ausgelegten Bereich – dem sogenannten „Heißlabor“ – erfolgen. Die Bezirksregierung Köln hat festgestellt, dass für den Umgang mit Radionukleiden in den radiochemischen Laboren der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin die vorhandene Genehmigung, welche mehrere Funktionsbereiche zusammenfasst, nicht mehr ausreichend ist. Es soll der Antrag für eine neue Umgangsgenehmigung, bei der Bezirksregierung Köln, gestellt werden.
Als Grundlage für den Antrag sind die baulichen Randbedingungen der DIN 25422 und DIN 25425-1/-2, sowie folgenden Gesetzesgrundlagen und Normen einzuhalten: AMG, AmRadV, StrSchV, StrSchV in der Medizin, TierSchG, GMP, AMWHV, Arbeitsschutzgesetz.
Die gegebenen baulichen Anlagen der radiochemischen Labore entsprechen derzeit nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Aus den genannten Gründen sollen die baulichen Gegebenheiten angepasst und ein Antrag auf eine unbefristete Umgangsgenehmigung eingereicht werden.
Bisher wurden 2 Varianten untersucht:
Variante 1: Umnutzung des Gebäudetraktes B7 im Untergeschoss der Chirurgie, Geb.23
Variante 2: Neu-/Anbau an das bestehende Gebäude der Nuklearmedizin, Geb.21
Die Variante 1 wird umgesetzt, da ein Neubau von Seiten der Stadt Bonn nicht genehmigt wird.
Das Gebäude Chirurgie (Gebäude 23) befindet sich im nördlichen Teil des Venusberggeländes. Die Altbausubstanz besteht aus mehreren Bauteilen, von denen einige als Kasernenbau aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg stammen und danach zur Chirurgischen Klinik umgebaut wurden. In den 1950-Jahren wurden diese Altbauteile erweitert, unter anderem entstand bis Mitte der 1950-er Jahre der Bauteil B7, der sog. Nordflügel, der ein vollnutzbares Untergeschoss aufweist und zukünftig dort die geplanten Räume der Nuklearmedizin aufnehmen soll. Dieser umzubauende Gebäudeteil der Chirurgie liegt in direkter Nähe zum Haupteingang der Nuklearmedizin, so dass die Umnutzung sinnvoll ist. Das Gebäude ist lediglich über eine private Straße im Inneren des Geländes erreichbar. Diese muss auch als Baustellenzufahrt genutzt werden.
Das Gebäude Chirurgie (Gebäude 23) befindet sich im nördlichen Teil des Venusberggeländes. Die Altbausubstanz besteht aus mehreren Bauteilen, von denen einige als Kasernenbau aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg stammen und danach zur Chirurgischen Klinik umgebaut wurden. In den 1950-Jahren wurden diese Altbauteile erweitert, unter anderem entstand bis Mitte der 1950-er Jahre der Bauteil B7, der sog. Nordflügel, der ein vollnutzbares Untergeschoss aufweist und zukünftig dort die geplanten Räume der Nuklearmedizin aufnehmen soll. Dieser umzubauende Gebäudeteil der Chirurgie liegt in direkter Nähe zum Haupteingang der Nuklearmedizin, so dass die Umnutzung sinnvoll ist. Das Gebäude ist lediglich über eine private Straße im Inneren des Geländes erreichbar. Diese muss auch als Baustellenzufahrt genutzt werden.
Die Leistungsphasen 1-4 wurden bereits ausgeschrieben, beauftragt und von einem TGA Planungsbüro ausgeführt. Zudem wurde eine HU Bau erstellt und eingereicht. Die Genehmigung zur Bauausführung der Stadt Bonn wird in den nächsten Wochen erwartet.
Es sollen die Planungsleistungen zur TGA Planung zur Weiterführung der baulichen Maßnahme ab Leistungsphase 5 vergeben werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Da sich Sanierungsmaßnahmen im Bestand nur begrenzt im zeitlichen Gesamtumfang abschätzen lassen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dass die Projektlaufzeitlänger verläuft als angenommen. Die Zeitangaben stellen damit lediglich einen Richtwert dar.
Da sich Sanierungsmaßnahmen im Bestand nur begrenzt im zeitlichen Gesamtumfang abschätzen lassen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dass die Projektlaufzeitlänger verläuft als angenommen. Die Zeitangaben stellen damit lediglich einen Richtwert dar.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Bonn Sigmund-Freud-Straße 25 53127 Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem Berufsregister am Sitz des Bewerbers (Handelsregister, ansonsten Handwerkskammer für den Fall, dass den Bewerber keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister obliegt) Elektronischer Auszug ist ausreichend
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen (Abschluss LPH 8) abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1.1.2008 liegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen (Abschluss LPH 8) abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1.1.2008 liegen.
Insgesamt sind mindestens 3 Referenzen zu erläutern. Die Angabe darüber hinausgehender Referenzen ist möglich.
KO-Kriterium 1: Projekt im Krankenhausbau mit Strahlenschutzanforderung
Planung und Ausführung (Umbau oder Neubau) eines Gebäudes im Gesundheitswesen mit Strahlenschutzanforderung und Nachweis darüber, dass der Projektleiter, der das ausgeschriebene Projektes Heißlabor Nuklearmedizin betreuen wird, fundierte Erfahrung mit dem Strahlenschutz besitzt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Planung und Ausführung (Umbau oder Neubau) eines Gebäudes im Gesundheitswesen mit Strahlenschutzanforderung und Nachweis darüber, dass der Projektleiter, der das ausgeschriebene Projektes Heißlabor Nuklearmedizin betreuen wird, fundierte Erfahrung mit dem Strahlenschutz besitzt.
KO-Kriterium 2: Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber
Planung und Ausführung (Umbau oder Neubau) eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber in einer finanziellen Größenordnung von mindestens 0,8 Mio. EUR netto Baukosten für die KG 400
KO-Kriterium 3: Projekt mit hohem Anspruch an die Ausführung der Technischen Anlagen unter Berücksichtigung der Reinraumplanung nach GMP Standard und unter besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes.
Planung und Ausführung (Umbau oder Neubau) eines Gebäudes der KG 400
Mindeststandards:
Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen (Abschluss LPH 8) abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1.1.2008 liegen.
Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen (Abschluss LPH 8) abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1.1.2008 liegen.
Insgesamt sind mindestens 3 Referenzen zu erläutern. Die Angabe darüber hinausgehender Referenzen ist möglich.
KO-Kriterium 1: Projekt im Krankenhausbau mit Strahlenschutzanforderung
Planung und Ausführung (Umbau oder Neubau) eines Gebäudes im Gesundheitswesen mit Strahlenschutzanforderung und Nachweis darüber, dass der Projektleiter, der das ausgeschriebene Projektes Heißlabor Nuklearmedizin betreuen wird, fundierte Erfahrung mit dem Strahlenschutz besitzt.
Planung und Ausführung (Umbau oder Neubau) eines Gebäudes im Gesundheitswesen mit Strahlenschutzanforderung und Nachweis darüber, dass der Projektleiter, der das ausgeschriebene Projektes Heißlabor Nuklearmedizin betreuen wird, fundierte Erfahrung mit dem Strahlenschutz besitzt.
KO-Kriterium 2: Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber
Planung und Ausführung (Umbau oder Neubau) eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber in einer finanziellen Größenordnung von mindestens 0,8 Mio. EUR netto Baukosten für die KG 400
KO-Kriterium 3: Projekt mit hohem Anspruch an die Ausführung der Technischen Anlagen unter Berücksichtigung der Reinraumplanung nach GMP Standard und unter besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes.
Planung und Ausführung (Umbau oder Neubau) eines Gebäudes der KG 400
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen (Abschluss LPH 8) abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1.1.2008 liegen.
Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen (Abschluss LPH 8) abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1.1.2008 liegen.
Insgesamt sind mindestens 3 Referenzen zu erläutern. Die Angabe darüber hinausgehender Referenzen ist möglich.
KO-Kriterium 1: Projekt im Krankenhausbau mit Strahlenschutzanforderung
Planung und Ausführung (Umbau oder Neubau) eines Gebäudes im Gesundheitswesen mit Strahlenschutzanforderung und Nachweis darüber, dass der Projektleiter, der das ausgeschriebene Projektes Heißlabor Nuklearmedizin betreuen wird, fundierte Erfahrung mit dem Strahlenschutz besitzt.
Planung und Ausführung (Umbau oder Neubau) eines Gebäudes im Gesundheitswesen mit Strahlenschutzanforderung und Nachweis darüber, dass der Projektleiter, der das ausgeschriebene Projektes Heißlabor Nuklearmedizin betreuen wird, fundierte Erfahrung mit dem Strahlenschutz besitzt.
KO-Kriterium 2: Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber
Planung und Ausführung (Umbau oder Neubau) eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber in einer finanziellen Größenordnung von mindestens 0,8 Mio. EUR netto Baukosten für die KG 400
KO-Kriterium 3: Projekt mit hohem Anspruch an die Ausführung der Technischen Anlagen unter Berücksichtigung der Reinraumplanung nach GMP Standard und unter besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes.
Planung und Ausführung (Umbau oder Neubau) eines Gebäudes der KG 400
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der AN eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und sicherzustellen, dass die Eintrittspflicht der Versicherung während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten bleibt; dies gilt auch für den Fall des Wechsels des Versicherers. Die Versicherungsgesellschaft muss der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen:
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der AN eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und sicherzustellen, dass die Eintrittspflicht der Versicherung während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten bleibt; dies gilt auch für den Fall des Wechsels des Versicherers. Die Versicherungsgesellschaft muss der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden je Versicherungsfall 2 50 000,00 EUR
Für sonstige Schäden je Versicherungsfall 2 50 000,00 EUR
(jeweils je Schadensjahr, zweifach maximiert im Versicherungsjahr).
Zum Nachweis des Bestehens der Versicherung hat der AN dem AG vor, spätestens jedoch binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss eine Kopie des Versicherungsscheins zu übersenden; auf schriftliches Verlangen des AG ist der AN jederzeit verpflichtet, auch den Fortbestand des Versicherungsschutzes während der Vertragslaufzeit nachzuweisen.
Zum Nachweis des Bestehens der Versicherung hat der AN dem AG vor, spätestens jedoch binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss eine Kopie des Versicherungsscheins zu übersenden; auf schriftliches Verlangen des AG ist der AN jederzeit verpflichtet, auch den Fortbestand des Versicherungsschutzes während der Vertragslaufzeit nachzuweisen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 55 VgV
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2019/S 008-014377 (2019-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bezirksregierung Köln hat festgestellt, dass für den Umgang mit Radionukleiden in den radiochemischen Laboren der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin die vorhandene Genehmigung, welche mehrere Funktionsbereiche zusammenfasst, nicht mehr ausreichend ist. Es soll der Antrag für eine neue Umgangsgenehmigung, bei der Bezirksregierung Köln, gestellt werden. Aus den genannten Gründen sollen die baulichen Gegebenheiten angepasst und ein Antrag auf eine unbefristete Umgangsgenehmigung eingereicht werden. Dafür soll der Gebäudetraktes B7 im Untergeschoss der Chirurgie, Geb.23
umgenutzt werden. Die Leistungsphasen 1 - 4 wurden bereits ausgeschrieben, beauftragt und von einem Architekturbüro ausgeführt. Zudem wurde eine HU Bau erstellt und eingereicht. Die Genehmigung zur Bauausführung der Stadt Bonn wird in den nächsten Wochen erwartet. Es sollen die Planungsleistungen zur TGA Planung zur Weiterführung der baulichen Maßnahme ab Leistungsphase 5 vergeben werden.
Die Bezirksregierung Köln hat festgestellt, dass für den Umgang mit Radionukleiden in den radiochemischen Laboren der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin die vorhandene Genehmigung, welche mehrere Funktionsbereiche zusammenfasst, nicht mehr ausreichend ist. Es soll der Antrag für eine neue Umgangsgenehmigung, bei der Bezirksregierung Köln, gestellt werden. Aus den genannten Gründen sollen die baulichen Gegebenheiten angepasst und ein Antrag auf eine unbefristete Umgangsgenehmigung eingereicht werden. Dafür soll der Gebäudetraktes B7 im Untergeschoss der Chirurgie, Geb.23
umgenutzt werden. Die Leistungsphasen 1 - 4 wurden bereits ausgeschrieben, beauftragt und von einem Architekturbüro ausgeführt. Zudem wurde eine HU Bau erstellt und eingereicht. Die Genehmigung zur Bauausführung der Stadt Bonn wird in den nächsten Wochen erwartet. Es sollen die Planungsleistungen zur TGA Planung zur Weiterführung der baulichen Maßnahme ab Leistungsphase 5 vergeben werden.
Gesamtwert des Auftrags: 250 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bezirksregierung Köln hat festgestellt, dass für den Umgang mit Radionukleiden in den radiochemischen Laboren der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin die vorhandene Genehmigung, welche mehrere Funktionsbereiche zusammenfasst, nicht mehr ausreichend ist. Es soll der Antrag für eine neue Umgangsgenehmigung, bei der Bezirksregierung Köln, gestellt werden. Aus den genannten Gründen sollen die baulichen Gegebenheiten angepasst und ein Antrag auf eine unbefristete Umgangsgenehmigung eingereicht werden. Dafür soll der Gebäudetraktes B7 im Untergeschoss der Chirurgie, Geb.23
Die Bezirksregierung Köln hat festgestellt, dass für den Umgang mit Radionukleiden in den radiochemischen Laboren der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin die vorhandene Genehmigung, welche mehrere Funktionsbereiche zusammenfasst, nicht mehr ausreichend ist. Es soll der Antrag für eine neue Umgangsgenehmigung, bei der Bezirksregierung Köln, gestellt werden. Aus den genannten Gründen sollen die baulichen Gegebenheiten angepasst und ein Antrag auf eine unbefristete Umgangsgenehmigung eingereicht werden. Dafür soll der Gebäudetraktes B7 im Untergeschoss der Chirurgie, Geb.23
umgenutzt werden. Die Leistungsphasen 1 - 4 wurden bereits ausgeschrieben, beauftragt und von einem Architekturbüro ausgeführt. Zudem wurde eine HU Bau erstellt und eingereicht. Die Genehmigung zur Bauausführung der Stadt Bonn wird in den nächsten Wochen erwartet. Es sollen die Planungsleistungen zur TGA Planung zur Weiterführung der baulichen Maßnahme ab Leistungsphase 5 vergeben werden.
umgenutzt werden. Die Leistungsphasen 1 - 4 wurden bereits ausgeschrieben, beauftragt und von einem Architekturbüro ausgeführt. Zudem wurde eine HU Bau erstellt und eingereicht. Die Genehmigung zur Bauausführung der Stadt Bonn wird in den nächsten Wochen erwartet. Es sollen die Planungsleistungen zur TGA Planung zur Weiterführung der baulichen Maßnahme ab Leistungsphase 5 vergeben werden.
Im nördlichen Bereich befindet sich die Nuklearmedizin (Gebäude 21). Die Handhabung radioaktiver Arzneimittel im Lager- und Herstellungsbereich nuklearmedizinischer Einrichtungen muss in einem speziell ausgelegten Bereich -dem sogenannten "Heißlabor"- erfolgen. Die Bezirksregierung Köln hat festgestellt, dass für den Umgang mit Radionukleiden in den radiochemischen Laboren der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin die vorhandene Genehmigung, welche mehrere Funktionsbereiche zusammenfasst, nicht mehr ausreichend ist. Es soll der Antrag für eine neue Umgangsgenehmigung, bei der Bezirksregierung Köln, gestellt werden.
Im nördlichen Bereich befindet sich die Nuklearmedizin (Gebäude 21). Die Handhabung radioaktiver Arzneimittel im Lager- und Herstellungsbereich nuklearmedizinischer Einrichtungen muss in einem speziell ausgelegten Bereich -dem sogenannten "Heißlabor"- erfolgen. Die Bezirksregierung Köln hat festgestellt, dass für den Umgang mit Radionukleiden in den radiochemischen Laboren der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin die vorhandene Genehmigung, welche mehrere Funktionsbereiche zusammenfasst, nicht mehr ausreichend ist. Es soll der Antrag für eine neue Umgangsgenehmigung, bei der Bezirksregierung Köln, gestellt werden.
Bisher wurden zwei Varianten untersucht:
Die Leistungsphasen 1 - 4 wurden bereits ausgeschrieben, beauftragt und von einem TGA Planungsbüro ausgeführt. Zudem wurde eine HU Bau erstellt und eingereicht. Die Genehmigung zur Bauausführung der Stadt Bonn wird in den nächsten Wochen erwartet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.