Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail, Fax oder über Kommunikationsbereich der Vergabeplattform ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73(3) VgV;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV, ob für Auftragsgegenstand gewerbl. Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Angabe Art d. Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
10) Mehrfachbewerbungen (MFB) sind nicht zulässig. MFB ist auch eine Bewerbung untersch. NL eines Büros. MFB von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher NL eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
12) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
13) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2);
14) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
15) Mindestref. A + B gem. Pkt. III.1.3);
16) Ausbildungsnachweise Projektleiter (PL)/ stellv. PL/ Bauüberwacher (BÜ) gem. Pkt. III.1.3);
17) Berufserfahrung PL/ stellv. PL/ BÜ gem. Pkt. III.1.3);
18) PL oder stellv. PL in Personalunion mit BÜ zulässig, PL und stellv. PL keine Personalunion zulässig;
19) Qualifikationsnachweise entspr. VDI/ DVGW 6022/ 6023.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
A) Referenzen mit 64 %, davon:
1) Mindestref. A- Fachplanung HLS (ALG 1-3) für die Neuerrichtung einer technischen Anlage (mind. ALG 1-3) in einem Gebäude; 19 %, davon:
1.a) erbrachte LPH, 11 %;
1.b) Bauwerkskosten (BWK) (KG 410-430) in EUR brutto, 8 %.
2) Mindestref. B- Fachplanung HLS (ALG 1-3) für die Neuerrichtung einer technischen Anlage (mind. ALG 1-3) in einem Gebäude; 19 %, davon:
2.a) erbrachte LPH, 11 %;
2.b Bauwerkskosten (BWK) (KG 410-430) in EUR brutto, 8 %.
3) Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste; 26 %, davon:
3.a) Ref. Z.1 – Erfahrungen Planung und Errichtung von technischen Anlagen für Schulgebäuden oder Sporthallen; 10 %;
3.b) Ref. Z.2 – Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht; 6 %;
3.c) Ref. Z.3 – Erfahrungen Erbringung von Besonderen Leistungen der LPH 9; 10 %.
B) Qualifikation Projektteam Technische Ausrüstung mit 36 %, davon:
4) Erfahrungen des vorgesehenen PL; 18 %, davon:
4.a) Persönliche Referenz PL; 10 %; 4.b Berufserfahrung PL; 8 %.
5) Erfahrungen des vorgesehenen stellv. PL; 18 %, davon:
5.a) Persönliche Referenz stellv. PL; 10 %; 5.b Berufserfahrung stellv. PL; 8 %
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2, 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.