Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswertung erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium werden 0-3 Pkt. vergeben. Die Punktzahl pro Kriterium wird entsprechend der Vorgabe gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 3,00 Punkten. Entsprechend der Rangfolge werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) form- und fristgerechter Eingang;
2) vollständige Bewerbungsunterlagen;
3) Einreichung des TA elektronisch über die Vergabeplattform (per Post, E-Mail, Fax o. über Nachrichtenfunktion ist nicht zulässig);
4) Abschlusserklärungen mittels Textform bestätigt;
5) Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- u. Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV;
6) Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
7) Angabe zur Art der Bewertung (Einzel- o. Gemeinschaftsbewerbung);
8) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zurgesamtschuldnerischen Haftung;
9) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer ist beizufügen;
10) Angaben zu Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist beizufügen;
11) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig; eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge.
12) Bestätigung des Nichtvorliegens von zwingenden u. fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 u. 124 GWB;
13) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in Handels-/Partnerschaftsregister gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV;
14) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2);
15) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III 1.2);
16) Projektleiter (PL) u. stellv. PL dürfen nicht in Personalunion auftreten;
17) Nachweise berufliche Qualifikation u. Berufserfahrung PL/stellv. PL gem. Pkt. III.1.3) Auswahlkriterien u. deren Wichtung:
A) Wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit (Gesamtwichtung 10 %):
Durchschnittlicher Honorarumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
B) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit (Gesamtwichtung 50 %):
1) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren im Bereich Technische Ausrüstung (TA) – Medizintechnik, Wichtung: 10 %;
2) Qualifikation des Projektteams Wichtung: 40 % davon:
Beruferfahrung PL 5 %; pers. Referenz PL 5 %; Planungserfahrungen PL 20 %; Berufserfahrung stellv. PL 5 %; pers. Referenz stellv. PL 5 %;
C) Fachliche Eignung des Büros (Gesamtwichtung 40 %):
1) Referenz 1: TA Medizintechnik für den Neubau und/oder Umbau einer Hochschulklinik oder Krankenhaus; Wichtung 5 %,
2) Referenz 2: TA Medizintechnik für Darstellung von mind. 2 hochinstallierten medizinisch genutzten Räumen (AG2) in 3D für den Neubau und/oder Umbau einer Hochschulklinik oder Krankenhaus; Wichtung 5 %,
3) Referenz 3: Erfahrung bei Erstellung von Fördermittelanträge/Verwendungsnachweis; Wichtung: 5 %,
4) Referenz 4: Erklärung zur Erfahrung mit öfftl. Vergaberecht; Wichtung 5 %,
5) Referenz 5: Planungserfahrungen; Gesamtgewichtung 20 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0-3 Pkt.) kann beigefügter Bewertungsmatrix Stufe 1 entnommen werden.