TGA-Planer für Interims-Büroarbeitsplätze

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

TGA-Planer für Interims-Büroarbeitsplätze.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-31 Auftragsbekanntmachung
2019-08-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Referenznummer: 61/50059164
Kurze Beschreibung: TGA-Planer für Interims-Büroarbeitsplätze.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.gsi.de 🌏
E-Mail: baueinkauf@gsi.de 📧
Telefon: +49 6159/71-1966 📞
Fax: +49 6159/71-2742 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDZG/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDZG 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 105-256425
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
2 Mitarbeiter des Einkaufs

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung gem. HOAI §53 ff für die Errichtung von Interims-Büroarbeitsplätzen in Modulbauweise.
Gem. Anlage 15 der HOAI sind Planungsleistungen bezüglich der Anlagengruppen 1-5 (Abwasser, Wasser, Gas, Wärmeversorgung, Lufttechnische Anlage, Starkstromanlagen, Fernmelde- u. informationstechn. Anlagen) und Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) zu erbringen.
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Die jeweiligen Teilleistungen der Leistungsphasen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das geplante Interims-Bürogebäude umfasst 51 Büro-Arbeitsplätze einschl. erforderlicher Nebenräume.
Die zu planende technische Ausrüstung für das Interims-Bürogebäude ist an die Campus-Infrastruktur anzubinden.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Ausführungsfristen können verlängert werden, wenn sich der geplante Ablauf durch zuwendungsrechtliche oder genehmigungsrechtliche Prozesse verschiebt.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftragserteilung erfolgt mittels einem Stufenvertrag.
Mit Zuschlagserteilung wird zunächst nur die vertraglich vorgesehene Leistungsstufe 1 zu den Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
Die weiteren Leistungsstufen zu den Leistungsphasen 5 bis 8 werden optional ausgeschrieben.
Die Vergabe der optional ausgeschriebenen Leistungen erfolgt in Abhängigkeit von zuwendungsrechlichen Entscheidungen und internen Entscheidungen.
Die Vergabe der optionalen Leistungen ist in den weiteren Vergabeunterlagen enthalten und beschrieben.
Ebenso sind die Bedingungen zur Beauftragung der optional ausgeschriebenen Leistungen in dem veröffentlichten Planer-Vertrag beschrieben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen – GSI Formblatt,
— Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, wie z. B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, etc.; es ist der Nachweis zu erbringen, dass die für die Planung auszuführenden Anlagengruppen 1-5 und 8 auch tatsächlich vom Bieter od. der Bietergemeinschaft geleistet werden können.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Bonitätsprüfung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Wird von der GSI im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt,
— Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt.
Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
— für Personenschäden: 2 Mio. EUR,
— für sonstige Schäden: 2 Mio. EUR.
Ergänzend ist dabei der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das 2-Fache der Deckungssumme beträgt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten:
Beschreibung der ausgeführten Planungsaufgabe zu der jeweiligen Anlagengruppe.
Nachzuweisen sind mind. 2 vergleichbare Projekte mit Bezug zur Aufgabenstellung (Planung von Büroarbeitsplätzen und Ausführungsart Modulbauweise).
— Qualifikationsprofile der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweise zu den Qualifikationsprofilen der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen (als Anlage zur Unternehmensdarstellung bzw. zu dem geforderten Projektorganigramm).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: 2 Mitarbeiter des Einkaufs

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungseinrichtung
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDZG/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Kommunikation während des Verfahrens findet ausschließlich über die Vergabeplattform des DTVP statt.
Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDZG.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
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Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH.
Quelle: OJS 2019/S 105-256425 (2019-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 108985.02 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 152-375429
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 105-256425
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDUY

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-05 📅
Name: emutec GmbH
Postanschrift: Oststraße, 1
Postort: Norderstedt
Postleitzahl: 22844
Land: Deutschland 🇩🇪
Segeberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 108985.02 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Mehr anzeigen
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Quelle: OJS 2019/S 152-375429 (2019-08-05)