Die Stadt Göttingen plant die Erneuerung und Anpassung der Strominfrastruktur im Neuen Rathaus in 37083 Göttingen. Mit der Planung der erforderlichen Maßnahmen sollen Planungsleistungen durch ein Ingenieurbüro beauftragt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TGA-Planungsleistungen (ELT)
78_2019
Produkte/Dienstleistungen: Planung von Stromversorgungssystemen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Göttingen plant die Erneuerung und Anpassung der Strominfrastruktur im Neuen Rathaus in 37083 Göttingen. Mit der Planung der erforderlichen...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Göttingen plant die Erneuerung und Anpassung der Strominfrastruktur im Neuen Rathaus in 37083 Göttingen. Mit der Planung der erforderlichen Maßnahmen sollen Planungsleistungen durch ein Ingenieurbüro beauftragt werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Fachplanung der Technische Ausrüstung – Elektrotechnik (ELT) – Leistungsbild nach § 55 HOAI.
Die Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Fachplanung der Technische Ausrüstung – Elektrotechnik (ELT) – Leistungsbild nach § 55 HOAI.
Die Stadt Göttingen plant die Erneuerung und Anpassung der Strominfrastruktur im Neuen Rathaus am Standort Hiroshimaplatz 1-4 in 37083 Göttingen. Das Neue Rathaus besteht aus dem Haupthaus, ein Hochhaus mit 18 Etagen zuzüglich der Etagen in den Untergeschossen, einem 2. Bauabschnitt der 2-geschossig direkt an das Hochhaus anschließt. Ein viergeschossiger 3. Bauabschnitt ist mittels eines Verbindungsgangs angeschlossen.
Das Neue Rathaus beherbergt die Stadtverwaltung der Stadt Göttingen mit unterschiedlichen Fachdiensten. In den Gebäuden sind Büros für ungefähr 1 500 Mitarbeiter untergebracht. Das Neue Rathaus in Göttingen wurde im Jahr 1978 gebaut. Die Strominfrastruktur ist aus dem gleichen Jahr und verschiedene Komponenten sind abgängig und müssen daher erneuert werden.
Die zu planende Maßnahme umfasst den Austausch der Niederspannungshauptverteilung im Hochhaus von der auch die anderen beiden Bauabschnitte versorgt werden, den Austausch und Auslegung der Stromschienen, die die Etagen im Hochhaus versorgen und den Austausch der Unterverteilungen im Hochhaus und im 2. Bauabschnitt.
Der 3. Bauabschnitt wird in einer bereits begonnenen Maßnahme komplett saniert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-15 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeberin beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 1-4 gemäß HOAI.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeberin beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 1-4 gemäß HOAI.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen.
Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Details zum beabsichtigten Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung sind dem Ingenieurvertrag (Vergabeunterlagen Teil C, Anlage C05 § 3) zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit diesem vollumfänglich inhaltlich einverstanden.
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Zusätzliche Informationen:
“II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
— Beginn und Ende der Vertragslaufzeit sind vorläufig,
— Bestandteil der optional zu beauftragenden Leistungen ist auch die...”
Zusätzliche Informationen
II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
— Beginn und Ende der Vertragslaufzeit sind vorläufig,
— Bestandteil der optional zu beauftragenden Leistungen ist auch die Leistungsphase 9 (Objektüberwachung), die mit Ablauf der Gewährleistungsfristen der Bauleistungen endet,
— Diese Frist wiederum beträgt regelmäßig 5 Jahre und beginnt mit der Abnahme der Leistungen durch die Auftraggeberin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
Vorzulegen durch den Bieter, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
Vorzulegen durch den Bieter, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer, auf deren Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft:
Nachweis, dass die geforderte Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin berechtigt geführt wird Eigenerklärung bzgl. des Vorliegens bzw. Nichtvorliegens relevanter Verurteilungen/Geldbußen, der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu sonstigem relevanten Fehlverhalten.
(Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018).
2.2) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung:
Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden.
Die Auftraggeberin behält sich ferner vor, nach Eingang des Angebots Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die Mehrheit der Arbeitnehmer des Bieters/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft versichert ist, nachzufordern. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben Bescheinigungen des für sie Zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
“Zu 2.2:
Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und...”
Zu 2.2:
Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden bzw. sonstige Schäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1) Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens 3 Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vom Gegenstand und Volumen her vergleichbare Leistungen anzugeben, die unter Anwendung des § 46 Abs. 3 Nr. 1 HS. 2 VGV in den letzten 6 Kalenderjahren vor Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens abgeschlossen wurden (Leistungsphasen 1-8 der Anlage 15 zur HOAI);
3.2) Eigenerklärung über den Personalstand (Büroinhaber, Architekten/Ingenieure, Technische Mitarbeiter, Weitere Mitarbeiter) in den Jahren 2016-2018 im Jahresdurchschnitt, Angabe (Eigenerklärung) der für den Auftragsgegenstand vorgesehenen Personen (Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter, Ansprechpartner vor Ort, Qualitätsmanagement, Weitere Mitarbeiter) einschließlich beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung der Projektbeteiligten.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 3.1:
Vergleichbar sind Planungsleistungen, bei denen der jeweilige Bieter mindestens Planungsleistungen entsprechend dem Leistungsbild Technische...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 3.1:
Vergleichbar sind Planungsleistungen, bei denen der jeweilige Bieter mindestens Planungsleistungen entsprechend dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) über die Leistungsphasen 1 bis 9 erbracht hat.
Für die Vergleichbarkeit kommt es ferner auf folgende Aspekte an:
— Es muss sich um Leistungen im Bereich der Elektroplanung (entsprechend dem Leistungsbild zu § 55 HOAI) handeln. Die Planungsleistungen müssen den Austausch von Niederspannungshauptverteilungen in Verwaltungsgebäuden zum Gegenstand gehabt haben,
— Das Auftragsvolumen muss dem des ausgeschriebenen Auftrages vergleichbar sein,
— Mindestens eine der Referenzen muss zudem im laufenden Betrieb eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes vergleichbarer Größe erbracht worden sein.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind daher ferner folgende Angaben notwendig:
— Gegenstand der Planungsleistungen,
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Art der Maßnahme (Neubau/Umbau/Sanierung/Erweiterung),
— Gesamtbaukosten (brutto),
— Projektzeitraum (Beauftragung/Baubeginn/Abnahme/Zeitpunkt der Inbetriebnahme).
Zu 3.2:
— Benennung der/des Projektverantwortlichen und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall mit:
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Für die Durchführung der Leistungen werden Berufsqualifikationen gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV gefordert:
Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind folgende...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Für die Durchführung der Leistungen werden Berufsqualifikationen gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV gefordert:
Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind folgende Personen oder Gesellschaften zugelassen:
Natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung:
— zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur berechtigt sind oder
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat haben, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO Dienstleistungsabkommens ist, oder
— zur Führung der Berufsbezeichnung nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie (2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG).
Juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung:
— ihren Geschäftssitz im oben genannten Gebiet haben und,
— zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der ausgeschriebenen Aufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und,
— deren bevollmächtigte Vertreter die fachlichen Anforderungen erfüllen die an natürliche Personen gestellt sind.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-04
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-04
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Göttingen
Zentrale Vergabestelle – Zimmer 102
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
“Die Auftragsunterlagen werden allen Interessenten bis zum 24.5.2019 (Bewerbungsende) elektronisch unter...”
Die Auftragsunterlagen werden allen Interessenten bis zum 24.5.2019 (Bewerbungsende) elektronisch unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/80853 zum elektronischem Abruf zur Verfügung gestellt.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgtgrundsätzlich über die eVergabe-Plattform.
Es ist erforderlich, dass Bieter sich für den Abruf der Vergabeunterlagen und für die elektronische Angebotsabgabe auf der vorgenannten eVergabe-Plattform registriert haben (https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany).
Für die Abgabe eines Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign der Vergabeplattform (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html) nicht zwingend. Weitere Informationen erhalten Sie auch auch unter http://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html. Unter http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html sind u. a. Schulungsvideos für die elektronische Angebotsabgabe abrufbar.
1) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen.
Diese werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
Da die Vergabeunterlagen auch dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden.
Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 – Z3-3-3194-1-36-09/16);
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten;
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden;
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 27.5.2019 – 12.00 Uhr über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen;
5) Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin in elektronischer Form einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig;
6) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag im Sinne von § 160 ff. GWB ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Auftragsberatungsstelle Niedersachsen, c/o Industrie- und Handelskammer Hannover”
Postanschrift: Schiffgraben 49
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 075-178205 (2019-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-19) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Fachplanung der technische Ausrüstung – Elektrotechnik (ELT) – Leistungsbild nach § 55 HOAI.
Die Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Fachplanung der technische Ausrüstung – Elektrotechnik (ELT) – Leistungsbild nach § 55 HOAI.
Die Stadt Göttingen plant die Erneuerung und Anpassung der Strominfrastruktur im Neuen Rathaus am Standort Hiroshimaplatz 1-4 in 37083 Göttingen. Das Neue Rathaus besteht aus dem Haupthaus, ein Hochhaus mit 18 Etagen zuzüglich der Etagen in den Untergeschossen, einem 2. Bauabschnitt der 2-geschossig direkt an das Hochhaus anschließt. Ein viergeschossiger 3. Bauabschnitt ist mittels eines Verbindungsgangs angeschlossen.
Das Neue Rathaus beherbergt die Stadtverwaltung der Stadt Göttingen mit unterschiedlichen Fachdiensten. In den Gebäuden sind Büros für ungefähr 1500 Mitarbeiter untergebracht. Das Neue Rathaus in Göttingen wurde im Jahr 1978 gebaut. Die Strominfrastruktur ist aus dem gleichen Jahr und verschiedene Komponenten sind abgängig und müssen daher erneuert werden.
Die zu planende Maßnahme umfasst den Austausch der Niederspannungshauptverteilung im Hochhaus von der auch die anderen beiden Bauabschnitte versorgt werden, den Austausch und Auslegung der Stromschienen, die die Etagen im Hochhaus versorgen und den Austausch der Unterverteilungen im Hochhaus und im 2. Bauabschnitt.
Der 3. Bauabschnitt wird in einer bereits begonnenen Maßnahme komplett saniert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte zur Projektumsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“II.2.7) Laufzeit des Vertrags
Beginn und Ende der Vertragslaufzeit sind vorläufig.
Bestandteil der optional zu beauftragenden Leistungen ist auch die...”
Zusätzliche Informationen
II.2.7) Laufzeit des Vertrags
Beginn und Ende der Vertragslaufzeit sind vorläufig.
Bestandteil der optional zu beauftragenden Leistungen ist auch die Leistungsphase 9 (Objektüberwachung), die mit Ablauf der Gewährleistungsfristen der Bauleistungen endet.
Diese Frist wiederum beträgt regelmäßig fünf Jahre und beginnt mit der Abnahme der Leistungen durch die Auftraggeberin.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 075-178205
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: TGA-Planungsleistungen (ELT)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Das Vergabeverfahren wurde nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Nach eingehender Nach-Analyse des Ausschreibungsergebnisses ist beabsichtigt, ein neues...”
Das Vergabeverfahren wurde nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Nach eingehender Nach-Analyse des Ausschreibungsergebnisses ist beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerum für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag im Sinne von § 160 ff. GWB ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag im Sinne von § 160 ff. GWB ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 161-396874 (2019-08-19)