Die Auftragsunterlagen werden allen Interessenten bis zum 16.1.2020 (Bewerbungsende) elektronisch unter
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/87932 zum elektronischem Abruf zur Verfügung gestellt. Ein rechtzeitiger Abruf wird dennoch empfohlen.
Es ist erforderlich, dass Bieter sich für den Abruf der Vergabeunterlagen und für die elektronische Angebotsabgabe auf der vorgenannten eVergabe-Plattform registriert (
https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany) und beworben (.http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bewerben.html) haben.
Für die Abgabe eines Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign der Vergabeplattform (
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html) nicht zwingend. Weitere Informationen erhalten Sie auch auch unter
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html.
Unter
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html sind u. a. Schulungsvideos für die elektronische Angebotsabgabe abrufbar.
1) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen.
Diese werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
Da die Vergabeunterlagen auch dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden.
Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 – Z3-3-3194-1-36-09/16);
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten;
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden;
4)Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt grundsätzlich über die eVergabe-Plattform.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 8.1.2020-12:00 Uhr über das Vergabeportal (
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen;
5) Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Bitte beachten Sie: Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Angebotsausschluss;
6) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist.
(§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).