Auftragsbekanntmachung (2019-09-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Achim – Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Postanschrift: Obernstr. 38
Postort: Achim
Postleitzahl: 28832
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Telefon: +49 4202 / 9160-555📞
E-Mail: stadtentwaesserung@stadt.achim.de📧
Fax: +49 4202 / 9160-299 📠
Region: Verden🏙️
URL: http://www.wasserwirtschaft.achim.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E14675895🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Thermische Klärschlammentsorgung des auf der Kläranlage Achim anfallenden Klärschlammes in der Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2020
EB 60 2019-5”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“— regelmäßige Verladung, Transport und thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm,
— Durchführung des Begleitscheinverfahrens.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 343 850 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammbeseitigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Ort der Leistung: Verden🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Achim
Am See 2
28832 Achim
Beschreibung der Beschaffung:
“— regelmäßige Verladung, Transport und thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm,
— Durchführung des Begleitscheinverfahrens.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 343 850 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung,
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung,
— Benennung Unterauftragnehmer bzw. Nachunternehmer,
— Erklärung zu §4 Abs. 1 NTVerG,
— Umsatz des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung,
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung,
— Benennung Unterauftragnehmer bzw. Nachunternehmer,
— Erklärung zu §4 Abs. 1 NTVerG,
— Umsatz des Unternehmens in den vergangenen 3 Geschäftsjahren,
— prüfbare Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren,
— Nachweis Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Beschreibung von Verladung, Transport und Verwiegung,
— Benennung der Waage,
— Verbrennungsstandort, Betreiber der Anlage,
— zur Verfügung stehende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Beschreibung von Verladung, Transport und Verwiegung,
— Benennung der Waage,
— Verbrennungsstandort, Betreiber der Anlage,
— zur Verfügung stehende Anlagenkapazität und Laufzeit,
— Beschreibung des techn. Verfahrens,
— Nachweis erforderlicher Genehmigungen der Verbrennungsanlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-09
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-09
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischem Wirtschaftsministerium
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-0📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlags kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach §134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 GWB Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf de in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischem Wirtschaftsministerium
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-0📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 170-415657 (2019-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— Regelmäßige Verladung, Transport und thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm,
— Durchführung des Begleitscheinverfahrens.” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Regelmäßige Verladung, Transport und thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm,
— Durchführung des Begleitscheinverfahrens.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 170-415657
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlags kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach §134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 GWB Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf de in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 201-489256 (2019-10-14)