Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß § 6a EU VOB/A und §§ 123, 124 GWB entsprechend VHB-Formblatt 124 (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 5 Kalenderjahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft);
(2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 235). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB-Formblatt 236).
(3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (VHB-Formblatt 234).
Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt 002 Stadt FR (Nachweisliste VOB) ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere Ziffer (4) und (5).
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (Formblatt 007 Stadt FR).
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt 004 Stadt FR).
(6) Berufshaftpflichtversicherung;
(7) Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
(8) Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung;
(9) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
(10) Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Ausbildung, erworbene Berufserfahrung);
(11) Bei Straßenbauarbeiten: Name und Qualifikationsnachweis des Verantwortlichen für die Sicherungs-arbeiten an Arbeitsstellen an Straßen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbe-dingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeits-stellen an Straßen“ (MVAS 99).
(12) Bei Fahrbahnmarkierungen: Qualifikationsnachweis des Unternehmens und der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertrags-bedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M), insbesondere durch
— ein Zertifikat einer nach der EU-Bauproduktenverordnung notifizierten Stelle für Straßenbahnmarkierungen oder
— ein Zertifikat eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Fahrbahnmarkierungen, der in einem Arbeitsverhältnis mit einer gemäß Bau-produktenverordnung notifizierten Produktzertifizierungsstelle oder notifizierten Zertifizierungsstelle für werkseigene Produktionskontrolle steht.
Auf Verlangen ist eine Eigenerklärung der Leitung der notifizierten Stelle vorzulegen, worin das Beschäftigungsverhältnis und die Fachkenntnisse des beschäftigten Sachverständigen bestätigt werden. Ein entsprechender Vordruck wird ggf. bereitgestellt.