Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1a) Erklärungen und Nachweise zur Eignung entsprechend VHB-Formblatt 124 gem. § 6a EU VOB/A (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten fünf Geschäftsjahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft);
(1b) Gewerbezentralregisterauszug bzw. Führungszeugnis;
(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
(2b) die Namen der Nachunternehmer;
(2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen) sowie;
(2d) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen und eine gemeinsame Haftung für die übertragene Nachunternehmerleistung übernommen wird;
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen;
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
(6) Berufshaftpflichtversicherung;
(7) Bilanzen oder Bilanzauszüge, falls deren Verö;ffentlichung vorgeschrieben ist;
(8) Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
(9) Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung;
(10) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
(11) Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Ausbildung, erworbene Berufserfahrung);
(12) Name und Qualifikationsnachweis des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fach-kenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS 99).
Die Fortsetzung siehe unter III.1.2)