Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.3.1 Eigenerklärung darüber, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren in Leistungsumfang (Auftragswert) und Leistungsart vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Falls das Angebot des Unternehmensindie engere Wahl kommt, ist innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderungen durch die Vergabestelle mindestens für 3 Referenzen (die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist ausdrücklich gestattet) jeweils eine Referenzbestätigungmit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Das Projekt ist zu beschreiben. Hierbeiist insbesondere aufzuführen:
(1) Name des Auftraggebers;
(2) Bezeichnung des Projekts;
(3) Inhaltliche Darstellung des Projekts;
(4) Projektdauer (Anfangs- und Enddatum);
(5) Art der verwendeten Geräte und
(6) wieviel gewerbliche Mitarbeiter im Mittel auf der Baustelle tätig waren;
(7) Hinzu kommen die Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Funktion, Telefon, Tel, E-Mail, Post-Adresse) und
(8) des Auftragswertes.
1.3.2 Nachweis der Zertifizierung gemäß §52 KrW-/AbfG (bei noch bestehender Gültigkeit) bzw. §54KrWGundEfbV (Entsorgungsfachbetrieb) privilegiert für die folgenden Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vorzulegen: 170106*, 170503*, 170504, 170505*, 170506. Für die genannten Angaben nach 1.3.1 ist zunächst eine Eigenerklärung ausreichend. Dieser ist nur von den Bietern, deren Angebot ein die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Die Nachweise nach 1.3.2 sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Ausländische Bieter haben die genannten Nachweise durch entsprechende Bescheinigungen ihres Herkunftsstaates – soweit erforderlich – zu erbringen; bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die nach 1.3.1 bis 1.3.2 geforderten Angaben und Nachweisein der zuvor beschriebenen Weise von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wieder Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. Vom 16.11.2011 – Verg60/11). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungenzweifelsfrei angeben. Die unter Abschnitt III.1.3 bezeichneteNachweise nach 1.3.1 bis 1.3.2 sind bezogen auf den Leistungsteil der Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben auf gesondertes Verlangen die nach 1.3.1 genannten Eigenerklärungenauch für die Nachunternehmer bezogen auf deren Leistungsanteil und nur insoweit abzugeben. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gemäß den Teilnahmebedingungen unter diesem Abschnitt III.1.3 der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle zu benennen und die Anforderungen nach III.1.3 für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. AlleBescheinigungen bzgl. der Eignungen der Nachunternehmer nach 1.3.1-1.3.2 sind auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
1.3.3 Vorgehen bei fehlender geforderter Erklärungen gem. 1.1.5 und 1.2.5..