Ein System zur berührungslosen Messung von Schaufelschwingungen und Schaufelspitzenspalt an Turbomaschinenrotoren im Betrieb mittels über den Umfang verteilten Gehäusesensoren (Tip Timing System).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tip Timing System
19-412
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Kurze Beschreibung:
“Ein System zur berührungslosen Messung von Schaufelschwingungen und Schaufelspitzenspalt an Turbomaschinenrotoren im Betrieb mittels über den Umfang...”
Kurze Beschreibung
Ein System zur berührungslosen Messung von Schaufelschwingungen und Schaufelspitzenspalt an Turbomaschinenrotoren im Betrieb mittels über den Umfang verteilten Gehäusesensoren (Tip Timing System).
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universität Stuttgart, Institut für Thermische Strömungsmaschinen und Maschinenlaboratorium
Pfaffenwaldring 6
70569 Stuttgart”
Beschreibung der Beschaffung:
“Ein System zur berührungslosen Messung von Schaufelschwingungen und Schaufelspitzenspalt an Turbomaschinenrotoren im Betrieb mittels über den Umfang...”
Beschreibung der Beschaffung
Ein System zur berührungslosen Messung von Schaufelschwingungen und Schaufelspitzenspalt an Turbomaschinenrotoren im Betrieb mittels über den Umfang verteilten Gehäusesensoren (Tip Timing System).
Allgemeine Anforderungen an das Messsystem:
Kompatibilität mit optischen Sensoren (Laser), Wirbelstromsensoren, kapazitiven und induktiven Sensoren. Mindestens 12 Messkanäle. System muss auf min. 32 Messkanäle erweiterbar sein. Schwingungsmessung in mehreren Messebenen gleichzeitig. Schwingungsmessung bei 2 Laufrädern gleichzeitig. Anbindung von Sensoren von Drittanbietern muss möglich sein.
Anforderungen an die Software während der Messung:
Software muss während der Messung (online) folgende Funktion aufweisen bzw. folgende Messwerte anzeigen können: Drehzahl, Momentanwert der Schwingungsamplitude (Summensignal) für jede Schaufel individuell, Fourier-transformierte Schwingungsamplitude für jede Schaufel individuell, Abschätzung der Anzahl an Knotendurchmesserlinien von den gemessenen Laufradschwingungen für drehzahlsynchrone und drehzahlasynchrone Schwingformen, Vorzeichen des Phasenwinkels zwischen einzelnen schwingenden Schaufeln bzw. Drehrichtung der umlaufenden Wellen (direction of travelling wave modes), Alarmfunktion bei Schwellwertüberschreitung
Anforderungen an die Software zur Nachbearbeitung der Messdaten:
Auswertung von schaufelindividuellen Schwingungsamplituden im Zeit- und Frequenzbereich für drehzahlsynchrone und drehzahlasynchrone Schwingformen, Bestimmung von Frequenz, Anzahl an Kontendurchmesserlinien und Drehrichtung von Laufradschwingformen, Analyse des Schaufelspitzenspaltes bei Verwendung von geeigneten Sensoren, Exportfunktion der Messdaten in gängige, offene Textformate (z. B. .csv), Erzeugung von sogenannten Campbell Diagrammen, Funktion zur Berechnung der optimalen Positionierung der Sensoren
Support:
Hersteller muss eine geeignete Schulung, sowie die Möglichkeit zu weiterem Support bei Messungen, telefonisch, per E-Mail und ggf. auch durch Mitarbeiter des Herstellers direkt am ITSM in Stuttgart anbieten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Zusätzliche Informationen:
“Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des...”
Zusätzliche Informationen
Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Abweichend zu § 11 der AGB der Universität Stuttgart (Anhang 3) beträgt die Gewährleistungsdauer für das XXX mind. XXX Monate ab Lieferung.
Die Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart (Anhang 3) geregelt. Eine Vorauszahlung muss mittels selbstschuldnerischer Bankbürgschaft abgesichert sein. Die Kosten für eine solche Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister,
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) ersichtlich sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Hersteller muss, durch Referenzen aus der Industrie und Forschung, nachweisbare Erfahrung in der Entwicklung und Verwendung von Tip Timing Systemen haben...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Hersteller muss, durch Referenzen aus der Industrie und Forschung, nachweisbare Erfahrung in der Entwicklung und Verwendung von Tip Timing Systemen haben (Software & Hardware), insbesondere auch im Bereich Axialverdichter und Turbolader.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Schnellstmögliche Lieferung nach Auftragserteilung!
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-16
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgart
“Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw....”
Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YELDMV5
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungan die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universität Stuttgart, Zentrale Beschaffungssstelle
Postanschrift: Geschwister-Scholl-Str. 24C
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@verwaltung.uni-stuttgart.de📧
URL: https://www.uni-stuttgart.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 240-588551 (2019-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 150 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universität Stuttgart
Institut für Thermische Strömungsmaschinen und Maschinenlaboratorium
Pfaffenwaldring 6
70569 Stuttgart”
Beschreibung der Beschaffung:
“Ein System zur berührungslosen Messung von Schaufelschwingungen und Schaufelspitzenspalt an Turbomaschinenrotoren im Betrieb mittels über den Umfang...”
Beschreibung der Beschaffung
Ein System zur berührungslosen Messung von Schaufelschwingungen und Schaufelspitzenspalt an Turbomaschinenrotoren im Betrieb mittels über den Umfang verteilten Gehäusesensoren (Tip Timing System).
Allgemeine Anforderungen an das Messsystem:
Kompatibilität mit optischen Sensoren (Laser), Wirbelstromsensoren, kapazitiven und induktiven Sensoren. Mindestens 12 Messkanäle. System muss auf min. 32 Messkanäle erweiterbar sein. Schwingungsmessung in mehreren Messebenen gleichzeitig. Schwingungsmessung bei 2 Laufrädern gleichzeitig. Anbindung von Sensoren von Drittanbietern muss möglich sein.
Anforderungen an die Software während der Messung:
Software muss während der Messung (online) folgende Funktion aufweisen bzw. folgende Messwerte anzeigen können: Drehzahl, Momentanwert der Schwingungsamplitude (Summensignal) für jede Schaufel individuell, Fourier-transformierte Schwingungsamplitude für jede Schaufel individuell, Abschätzung der Anzahl an Knotendurchmesserlinien von den gemessenen Laufradschwingungen für drehzahlsynchrone und drehzahlasynchrone Schwingformen, Vorzeichen des Phasenwinkels zwischen einzelnen schwingenden Schaufeln bzw. Drehrichtung der umlaufenden Wellen (direction of travelling wave modes), Alarmfunktion bei Schwellwertüberschreitung
Anforderungen an die Software zur Nachbearbeitung der Messdaten:
Auswertung von schaufelindividuellen Schwingungsamplituden im Zeit- und Frequenzbereich für drehzahlsynchrone und drehzahlasynchrone Schwingformen, Bestimmung von Frequenz, Anzahl an Kontendurchmesserlinien und Drehrichtung von Laufradschwingformen, Analyse des Schaufelspitzenspaltes bei Verwendung von geeigneten Sensoren, Exportfunktion der Messdaten in gängige, offene Textformate (z. B. .csv), Erzeugung von sogenannten Campbell Diagrammen, Funktion zur Berechnung der optimalen Positionierung der Sensoren
Support:
Hersteller muss eine geeignete Schulung, sowie die Möglichkeit zu weiterem Support bei Messungen, telefonisch, per E-Mail und ggf. auch durch Mitarbeiter des Herstellers direkt am ITSM in Stuttgart anbieten
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 240-588551
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 19-412
Titel: Tip Timing System
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hood Technology Corporation
Postanschrift: 1750 Country Club Road
Postort: Oregon
Postleitzahl: 97031
Land: Vereinigte Staaten 🇺🇸
Region: 00 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 150 000 💰
“Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw....”
Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YELDEFA
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Quelle: OJS 2020/S 027-061574 (2020-02-06)