Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlgr. 4, 5, 6 und 8 (ELT): 10,0 %.
2) Technische Leistungsfähigkeit:
2.1) Bürokapazität/Personalstärke: 10,0 %
2.2) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Freizeit und Sport (Sanierungen, Erweiterungsbauten, Neubauten): 80,00 %
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2009 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet.
Die Gesamtschau orientiert sich auch an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen.
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann – abgestuft nach der Vergleichbarkeit – Punkte. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter. Sollte kein Bewerber über 5 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am besten ist.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
—— Hallenschwimmbäder (sehr gut vergleichbar),
—— andere Gebäude aus Freizeit/Sport (gut vergleichbar),
—— Sanierungen, Erweiterungsbauten (sehr gut vergleichbar),
—— Neubauten (gut vergleichbar),
—— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar).
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Anlgr. 4, 5, 6 und 8 (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 440-460, 480) von ca. 1,1 Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von > 0,8 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.