Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bei Projektsteuerungsleistungen: 10 %.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität/ Personalstärke: 10 %;
2.2.) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Ausbildung/ Wissenschaft/ Forschung, sowie Freizeit/ Sport im Sinne der Anl. 10.2 der HOAI 2013 (Sanierungen, Umbauten, Neubauten, Erweiterungsbauten): 80 %.
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2009 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/ Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsstufe innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte). Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Es erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Schulen (sehr gut vergleichbar),
— Sporthallen (sehr gut vergleichbar),
— Andere Gebäude aus den Bereichen „Ausbildung/ Wissenschaft/ Forschung“ oder „Freizeit/ Sport“ (gut vergleichbar),
— Sanierungen, Umbauten, Neubauten, Erweiterungsbauten (alle sehr gut vergleichbar),
— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar),
— Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern (sehr gut vergleichbar),
— Erfahrung mit Förderprogrammen (sehr gut vergleichbar),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungsstufen gemäß HAV-KOM/ AHO (Projektsteuerer) (sehr gut vergleichbar bei 90 % erbrachter Leistung entsprechend Leistungsbild HAV-KOM/AHO),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 18 Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 10 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.