Der Landkreis Freising beabsichtigt den Ausbau der Ortsdurchfahrt Goldach FS 11 - ED 7. Der letztmalige Vollausbau der Ortsdurchfahrt Goldach erfolgte etwa im Jahr 1967. Im Zuge des Ausbaus wird der Knotenpunktes FS 12 / FS 11 baulich geändert und es wird am Ortsanfang eine Querungshilfe errichtet. Parallel zu dem Ausbau der Kreisstraße erfolgt ein Neubau der Gehweganlage. Es erfolgte bereits eine Vorplanung, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Die Unterlagen des Förderantrages sind bis zum 1.8.2019 beim Auftraggeber vorzulegen. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 3,5 Mio. EUR netto. Stufenweise werden folgende Ingenieurleistungen vergeben: Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Lph. 1-9), Tragwerksplanung (Lph. 2-3) und Verkehrsanlagen (Lph. 3-9). Es werden weiterhin Besondere Leistungen vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 47/19
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Freising beabsichtigt den Ausbau der Ortsdurchfahrt Goldach FS 11 - ED 7. Der letztmalige Vollausbau der Ortsdurchfahrt Goldach erfolgte etwa im Jahr 1967. Im Zuge des Ausbaus wird der Knotenpunktes FS 12 / FS 11 baulich geändert und es wird am Ortsanfang eine Querungshilfe errichtet. Parallel zu dem Ausbau der Kreisstraße erfolgt ein Neubau der Gehweganlage.
Es erfolgte bereits eine Vorplanung, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Die Unterlagen des Förderantrages sind bis zum 1.8.2019 beim Auftraggeber vorzulegen. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 3,5 Mio. EUR netto. Stufenweise werden folgende Ingenieurleistungen vergeben:
Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Lph. 1-9), Tragwerksplanung (Lph. 2-3) und Verkehrsanlagen (Lph. 3-9). Es werden weiterhin Besondere Leistungen vergeben.
Der Landkreis Freising beabsichtigt den Ausbau der Ortsdurchfahrt Goldach FS 11 - ED 7. Der letztmalige Vollausbau der Ortsdurchfahrt Goldach erfolgte etwa im Jahr 1967. Im Zuge des Ausbaus wird der Knotenpunktes FS 12 / FS 11 baulich geändert und es wird am Ortsanfang eine Querungshilfe errichtet. Parallel zu dem Ausbau der Kreisstraße erfolgt ein Neubau der Gehweganlage.
Es erfolgte bereits eine Vorplanung, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Die Unterlagen des Förderantrages sind bis zum 1.8.2019 beim Auftraggeber vorzulegen. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 3,5 Mio. EUR netto. Stufenweise werden folgende Ingenieurleistungen vergeben:
Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Lph. 1-9), Tragwerksplanung (Lph. 2-3) und Verkehrsanlagen (Lph. 3-9). Es werden weiterhin Besondere Leistungen vergeben.
Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 3 Jahre. Die Leistungsphase 9 ist in der Laufzeit nicht berücksichtigt, ist jedoch Teil des Auftrags.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Freising beabsichtigt den Ausbau der Ortsdurchfahrt Goldach FS 11 - ED 7. Der letztmalige Vollausbau der Ortsdurchfahrt Goldach erfolgte etwa im Jahr 1967. Im Zuge des Ausbaus wird der Knotenpunktes FS 12 / FS 11 baulich geändert und es wird am Ortsanfang eine Querungshilfe errichtet. Parallel zu dem Ausbau der Kreisstraße erfolgt ein Neubau der Gehweganlage.
Der Landkreis Freising beabsichtigt den Ausbau der Ortsdurchfahrt Goldach FS 11 - ED 7. Der letztmalige Vollausbau der Ortsdurchfahrt Goldach erfolgte etwa im Jahr 1967. Im Zuge des Ausbaus wird der Knotenpunktes FS 12 / FS 11 baulich geändert und es wird am Ortsanfang eine Querungshilfe errichtet. Parallel zu dem Ausbau der Kreisstraße erfolgt ein Neubau der Gehweganlage.
Es erfolgte bereits eine Vorplanung, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Die Unterlagen des Förderantrages sind bis zum 1.8.2019 beim Auftraggeber vorzulegen. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 3,5 Mio. EUR netto. Stufenweise werden folgende Ingenieurleistungen vergeben:
Es erfolgte bereits eine Vorplanung, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Die Unterlagen des Förderantrages sind bis zum 1.8.2019 beim Auftraggeber vorzulegen. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 3,5 Mio. EUR netto. Stufenweise werden folgende Ingenieurleistungen vergeben:
Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Lph. 1-9), Tragwerksplanung (Lph. 2-3) und Verkehrsanlagen (Lph. 3-9). Es werden weiterhin Besondere Leistungen vergeben.
Der Landkreis Freising beabsichtigt den Ausbau der Ortsdurchfahrt Goldach FS 11 - ED 7.
Der letztmalige Vollausbau der Ortsdurchfahrt Goldach erfolgte etwa im Jahr 1967. Es handelt sich hier um die Fortsetzung des Ausbauabschnittes aus dem Jahr 2018, die von der B 301 bis zum Anschluss der FS 11 erfolgt. Der Streckenabschnitt weist Setzungen im Körper der Fahrbahn und Verdrückungen im Fahrbahnbelag auf. Beides deutet darauf hin, dass der vorhandene Straßenaufbau den heutigen Belastungen nicht mehr gewachsen ist. Die Fahrbahn wurde seit dem Ausbau vielfach durch die Verlegung von Sparten "beschädigt" (aufgebrochen), was sich nicht positiv auf die zu erwartende Lebensdauer ausgewirkt hat. Bedingt durch den inhomogenen Aufbau der Fahrbahn im Bereich der verlegten Sparten ergeben sich in der Winterzeit unterschiedliche "Bewegungen" und Spannungen in der Fahrbahn, was zu der Bildung von Mikrorissen führt. Risse, Fugen und Schnittkanten ermöglichen ein Eindringen von Wasser, was die Lebenserwartung einer Straße verkürzt.
Der letztmalige Vollausbau der Ortsdurchfahrt Goldach erfolgte etwa im Jahr 1967. Es handelt sich hier um die Fortsetzung des Ausbauabschnittes aus dem Jahr 2018, die von der B 301 bis zum Anschluss der FS 11 erfolgt. Der Streckenabschnitt weist Setzungen im Körper der Fahrbahn und Verdrückungen im Fahrbahnbelag auf. Beides deutet darauf hin, dass der vorhandene Straßenaufbau den heutigen Belastungen nicht mehr gewachsen ist. Die Fahrbahn wurde seit dem Ausbau vielfach durch die Verlegung von Sparten "beschädigt" (aufgebrochen), was sich nicht positiv auf die zu erwartende Lebensdauer ausgewirkt hat. Bedingt durch den inhomogenen Aufbau der Fahrbahn im Bereich der verlegten Sparten ergeben sich in der Winterzeit unterschiedliche "Bewegungen" und Spannungen in der Fahrbahn, was zu der Bildung von Mikrorissen führt. Risse, Fugen und Schnittkanten ermöglichen ein Eindringen von Wasser, was die Lebenserwartung einer Straße verkürzt.
Aufgrund der Schwächen im Fahrbahnaufbau und der Vielzahl an Aufbrüchen durch die Spartenträger wurde 2017 ein Vollausbau nach den aktuellen Regelwerken vom Landkreis Freising für die Fahrbahn beschlossen. Im Zuge des Ausbaus wird der Knotenpunktes FS 12 / FS 11 baulich geändert und es wird am Ortsanfang eine Querungshilfe errichtet. Parallel zu dem Ausbau der Kreisstraße erfolgt ein Neubau der Gehweganlage.
Aufgrund der Schwächen im Fahrbahnaufbau und der Vielzahl an Aufbrüchen durch die Spartenträger wurde 2017 ein Vollausbau nach den aktuellen Regelwerken vom Landkreis Freising für die Fahrbahn beschlossen. Im Zuge des Ausbaus wird der Knotenpunktes FS 12 / FS 11 baulich geändert und es wird am Ortsanfang eine Querungshilfe errichtet. Parallel zu dem Ausbau der Kreisstraße erfolgt ein Neubau der Gehweganlage.
Es erfolgte bereits eine Vorplanung, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Nähere Informationen können dieser Planung entnommen werden.
Ziel ist es, zum 1.9.2019 einen Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberbayern einzureichen, sodass die Baumaßnahme 2020 durchgeführt werden kann. Der Auftragnehmer muss die Einhaltung dieser Termine sicherstellen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Unterlagen des Förderantrages bis zum 01.08.2019 beim Auftraggeber vorliegen.
Ziel ist es, zum 1.9.2019 einen Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberbayern einzureichen, sodass die Baumaßnahme 2020 durchgeführt werden kann. Der Auftragnehmer muss die Einhaltung dieser Termine sicherstellen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Unterlagen des Förderantrages bis zum 01.08.2019 beim Auftraggeber vorliegen.
Die beiliegende aktuelle Kostenschätzung von Januar 2019 weist Kosten in Höhe von ca. 3,1 Mio. EUR netto aus. Das Brückenbauwerk ist hierbei nicht berücksichtigt und wird überschläglich mit 450 000 EUR netto beziffert.
Stufenweise werden folgende Ingenieurleistungen vergeben:
— Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI i. V. m. Anl. 12 Nr. 12.1 (Leistungsphasen 1-9),
— Leistungsbild Verkehrsanlagen, § 47 HOAI i. V. m. Anl. 13 Nr. 13.1 (Leistungsphasen 3-9),
— Leistungsbild Tragwerksplanung, § 51 HOAI i. V. m. Anl. 14 Nr. 14.1 (Leistungsphasen 2-3).
Es werden weiterhin folgende Besondere Leistungen vergeben: Prüfung von Nachträgen, örtliche Bauüberwachung, Mitwirkung bei der Beantragung (optional) und Abrechnung der Fördermittel (bereits die Leistungsverzeichnisse sind nach Förderfähigkeit sowie Kostenträgern wie zum Beispiel Landkreis Freising, Gemeinde, Spartenträger, etc. aufzuteilen).
Es werden weiterhin folgende Besondere Leistungen vergeben: Prüfung von Nachträgen, örtliche Bauüberwachung, Mitwirkung bei der Beantragung (optional) und Abrechnung der Fördermittel (bereits die Leistungsverzeichnisse sind nach Förderfähigkeit sowie Kostenträgern wie zum Beispiel Landkreis Freising, Gemeinde, Spartenträger, etc. aufzuteilen).
Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen.
Ziel ist die fachgerechte Erbringung von Planungs-, Ausschreibungs- und Überwachungsleistungen zur mangelfreien, im Kostenrahmen liegenden Realisierung des Projekts auf Basis der vorliegenden Vorplanung.
Bei der Planung und Ausführung ist zu berücksichtigten, dass auf der Kreisstraße FS 12 ein DTv von rund 12 000 PKW besteht, wobei ein großer Anteil aus Ziel- und Quellverkehr besteht. Dies stellt extrem hohe Ansprüche an die Beschilderung und Verkehrsführung während der Baumaßnahme, da der Ausbau der Ortsdurchfahrt unter Vollsperrung und in Abschnitten erfolgt.
Bei der Planung und Ausführung ist zu berücksichtigten, dass auf der Kreisstraße FS 12 ein DTv von rund 12 000 PKW besteht, wobei ein großer Anteil aus Ziel- und Quellverkehr besteht. Dies stellt extrem hohe Ansprüche an die Beschilderung und Verkehrsführung während der Baumaßnahme, da der Ausbau der Ortsdurchfahrt unter Vollsperrung und in Abschnitten erfolgt.
Die Statik für die Brücke soll mit der Bauausführung ausgeschrieben werden, das bedeutet, dass der Planer hier nur eine Vorstatik erstellen muss.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung:
Verkehrsanlagen
Stufe 1: Lph. 3 und 4
Stufe 2: Lph. 5-7
Stufe 3: Lph. 8 und 9
Ingenieurbauwerke
Stufe 1: Lph. 1-4
Tragwerksplanung
Stufe 1: Lph. 2 und 3
Zusätzliche Informationen:
Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 3 Jahre. Die Leistungsphase 9 ist in der Laufzeit nicht berücksichtigt, ist jedoch Teil des Auftrags.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Goldach-Hallbergmoos Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs [nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)], bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG [nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)]. Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen.
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs [nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)], bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG [nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)]. Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) und durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren zu führen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) und durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren zu führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: spezifischer Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Verkehrsanlagen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Vorlage der Versicherungspolice oder einer Zusage der Versicherung ohne Vorbehalte, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag. Nicht älter als 6 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage der Versicherungspolice oder einer Zusage der Versicherung ohne Vorbehalte, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag. Nicht älter als 6 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) und durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren zu führen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) und durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren zu führen.
Eigenerklärungen über:
A) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung);
B) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt Verkehrsanlagen (Umbauten, Sanierungen, Neubauten) der letzten 10 Jahre (Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 01.01.2009 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
Referenzportfolio Bewerber gesamt Verkehrsanlagen (Umbauten, Sanierungen, Neubauten) der letzten 10 Jahre (Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 01.01.2009 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
a) Auftraggeber;
b) Art der Aufgabenstellung: - Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung (Außerörtliche und innerörtliche Straßen gem. Anl.13 HOAI (sehr gut vergleichbar), andere Anlagen des Straßenverkehrs gem. Anl. 13 HOAI (gut vergleichbar), Neubauten, Umbauten, Sanierungen (sehr gut vergleichbar), Erfahrung in der Planung/Überwachung von Brückenbauwerken (sehr gut vergleichbar), Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar);
b) Art der Aufgabenstellung: - Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung (Außerörtliche und innerörtliche Straßen gem. Anl.13 HOAI (sehr gut vergleichbar), andere Anlagen des Straßenverkehrs gem. Anl. 13 HOAI (gut vergleichbar), Neubauten, Umbauten, Sanierungen (sehr gut vergleichbar), Erfahrung in der Planung/Überwachung von Brückenbauwerken (sehr gut vergleichbar), Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar);
c) erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 3-8 des Leistungsbildes Verkehrsanlagen (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind);
d) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten von ca. 3,5 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von > 3,5 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
d) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten von ca. 3,5 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von > 3,5 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Mindeststandards:
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2009 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2009 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: spezifischer Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Verkehrsanlagen: 10 %;
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2009 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2009 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Eine Punktzahl von 10 Punkten kann ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Eine Punktzahl von 10 Punkten kann ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— — Außerörtliche und innerörtliche Straßen gem. Anl.13 HOAI (sehr gut vergleichbar),
— — andere Anlagen des Straßenverkehrs gem. Anl. 13 HOAI (gut vergleichbar),
— — Neubauten, Umbauten, Sanierungen (sehr gut vergleichbar),
— — Erfahrung in der Planung/Überwachung von Brückenbauwerken (sehr gut vergleichbar),
— — Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar).
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den.
— — Leistungsphasen 3-8 des Leistungsbildes Verkehrsanlagen (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind).
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten von ca. 3,5 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von > 3,5 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten von ca. 3,5 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von > 3,5 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Es gilt die HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer/die ARGE seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hat und die Leistungen vom Hoheitsgebiet der Bunderepublik Deutschland aus erbracht werden. Zudem gelten die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen" gem. HAV-KOM.
Es gilt die HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer/die ARGE seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hat und die Leistungen vom Hoheitsgebiet der Bunderepublik Deutschland aus erbracht werden. Zudem gelten die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen" gem. HAV-KOM.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Anfragen, Nachfragen etc. sind vorzugsweise nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Alternativ kann die Anfrage per E-Mail erfolgen.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Anfragen, Nachfragen etc. sind vorzugsweise nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Alternativ kann die Anfrage per E-Mail erfolgen.
Das Formular „Teilnahmeantrag" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen" handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen" handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYY86E
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 045-103364 (2019-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Freising beabsichtigt den Ausbau der Ortsdurchfahrt Goldach FS 11 - ED 7. Der letztmalige Vollausbau der Ortsdurchfahrt Goldach erfolgte etwa im Jahr 1967. Im Zuge des Ausbaus wird der Knotenpunktes FS 12 / FS 11 baulich geändert und es wird am Ortsanfang eine Querungshilfe errichtet. Parallel zu dem Ausbau der Kreisstraße erfolgt ein Neubau der Gehweganlage.
Es erfolgte bereits eine Vorplanung, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Die Unterlagen des Förderantrages sind bis zum 1.8.2019 beim Auftraggeber vorzulegen. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 3,5 Mio. EUR netto. Stufenweise werden folgende Ingenieurleistungen vergeben:
— Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Lph. 1-9),
— Tragwerksplanung (Lph. 2-3) und
— Verkehrsanlagen (Lph. 3-9).
Es werden weiterhin Besondere Leistungen vergeben.
Der Landkreis Freising beabsichtigt den Ausbau der Ortsdurchfahrt Goldach FS 11 - ED 7. Der letztmalige Vollausbau der Ortsdurchfahrt Goldach erfolgte etwa im Jahr 1967. Im Zuge des Ausbaus wird der Knotenpunktes FS 12 / FS 11 baulich geändert und es wird am Ortsanfang eine Querungshilfe errichtet. Parallel zu dem Ausbau der Kreisstraße erfolgt ein Neubau der Gehweganlage.
Es erfolgte bereits eine Vorplanung, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Die Unterlagen des Förderantrages sind bis zum 1.8.2019 beim Auftraggeber vorzulegen. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 3,5 Mio. EUR netto. Stufenweise werden folgende Ingenieurleistungen vergeben:
— Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Lph. 1-9),
— Tragwerksplanung (Lph. 2-3) und
— Verkehrsanlagen (Lph. 3-9).
Es werden weiterhin Besondere Leistungen vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es werden weiterhin Besondere Leistungen vergeben.
Der letztmalige Vollausbau der Ortsdurchfahrt Goldach erfolgte etwa im Jahr 1967. Es handelt sich hier um die Fortsetzung des Ausbauabschnittes aus dem Jahr 2018, die von der B 301 bis zum Anschluss der FS 11 erfolgt. Der Streckenabschnitt weist Setzungen im Körper der Fahrbahn und Verdrückungen im Fahrbahnbelag auf. Beides deutet darauf hin, dass der vorhandene Straßenaufbau den heutigen Belastungen nicht mehr gewachsen ist. Die Fahrbahn wurde seit dem Ausbau vielfach durch die Verlegung von Sparten „beschädigt“ (aufgebrochen), was sich nicht positiv auf die zu erwartende Lebensdauer ausgewirkt hat. Bedingt durch den inhomogenen Aufbau der Fahrbahn im Bereich der verlegten Sparten ergeben sich in der Winterzeit unterschiedliche „Bewegungen“ und Spannungen in der Fahrbahn, was zu der Bildung von Mikrorissen führt. Risse, Fugen und Schnittkanten ermöglichen ein Eindringen von Wasser, was die Lebenserwartung einer Straße verkürzt.
Der letztmalige Vollausbau der Ortsdurchfahrt Goldach erfolgte etwa im Jahr 1967. Es handelt sich hier um die Fortsetzung des Ausbauabschnittes aus dem Jahr 2018, die von der B 301 bis zum Anschluss der FS 11 erfolgt. Der Streckenabschnitt weist Setzungen im Körper der Fahrbahn und Verdrückungen im Fahrbahnbelag auf. Beides deutet darauf hin, dass der vorhandene Straßenaufbau den heutigen Belastungen nicht mehr gewachsen ist. Die Fahrbahn wurde seit dem Ausbau vielfach durch die Verlegung von Sparten „beschädigt“ (aufgebrochen), was sich nicht positiv auf die zu erwartende Lebensdauer ausgewirkt hat. Bedingt durch den inhomogenen Aufbau der Fahrbahn im Bereich der verlegten Sparten ergeben sich in der Winterzeit unterschiedliche „Bewegungen“ und Spannungen in der Fahrbahn, was zu der Bildung von Mikrorissen führt. Risse, Fugen und Schnittkanten ermöglichen ein Eindringen von Wasser, was die Lebenserwartung einer Straße verkürzt.
Ziel ist es, zum 1.9.2019 einen Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberbayern einzureichen, sodass die Baumaßnahme 2020 durchgeführt werden kann. Der Auftragnehmer muss die Einhaltung dieser Termine sicherstellen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Unterlagen des Förderantrages bis zum 1.8.2019 beim Auftraggeber vorliegen.
Ziel ist es, zum 1.9.2019 einen Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberbayern einzureichen, sodass die Baumaßnahme 2020 durchgeführt werden kann. Der Auftragnehmer muss die Einhaltung dieser Termine sicherstellen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Unterlagen des Förderantrages bis zum 1.8.2019 beim Auftraggeber vorliegen.
Beschreibung der Optionen:
Verkehrsanlagen:
— Stufe 1: Lph. 3 und 4,
— Stufe 2: Lph. 5-7,
— Stufe 3: Lph. 8 und 9.
Ingenieurbauwerke:
— Stufe 1: Lph. 1-4,
Tragwerksplanung:
— Stufe 1: Lph. 2 und 3.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.0 Angaben zur Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.0 Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3.0 Personaleinsatzplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4.0 Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 5.0 Qualität der Präsentation
Preis (Gewichtung): 15
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-27 📅
Name: Bbi ingenieure gmbh
Postanschrift: Neidenburger Straße 6 a
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland 🇩🇪 Landshut, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;