Beschreibung der Beschaffung
Im Zusammenhang mit der rasanten Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung der Metropolregion München, erfährt das Oberzentrum Freising einen stetigen Bevölkerungszuwachs.
Die städtebauliche Entwicklung des Stadtteiles Lerchenfeld löst einen erhöhten Bedarf hinsichtlich der sozialen Infrastruktur aus. Zudem besteht gemäß Bedarfsplanung der Stadt Freising grundsätzlich ein erheblicher Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen. Deshalb wird eine Kindertagesstätte (KiTa) mit 3 Kinderkrippen- (KiKri, je Gruppe 13 Kinder) und 3 Kindergartengruppen (KiGa, je Gruppe 25 Kinder) erforderlich.
Für das Vorhaben wurde ein Grundstück gewählt, welches noch unbebaut an der Straßenkreuzung Jagdstraße/Moosstraße gelegen ist. Die Kita soll sich über 2 Geschosse (EG und 1.OG) erstrecken und städtebaulich eine klare Raumkante an der Kreuzung der beiden Straßen bilden.
Um einen lärmgeschützten Innenhof/Außenspielbereich für die Kinder zu schaffen, sollte der Baukörper zu beiden Straßen hin möglichst geschlossen ausgebildet werden. Zudem sind bei den Fassaden Schalldämm-Maßnahmen vorzusehen, siehe Anlage 06, schalltechnische Untersuchungen.
Die entstehende Kindertagesstätte soll nach Art. 10 FAG und dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" gefördert werden. Die Planungen sind zwingend daraufhin auszurichten. Die in den Förderbestimmungen definierten Standards können in Abstimmung mit dem Bauherrn und der Regierung von Oberbayern hinterfragt werden.
Weitere Informationen zum Projekt können der aktuellen Projektbeschreibung mit Raumprogramm (Stand 30.1.2019), welche Teil der Vergabeunterlagen ist, entnommen werden.
Die Einhaltung des Kostenrahmens und der Terminschiene sind wesentliche Rahmenbedingungen des Projekts. Die Planung muss dahingehend erfolgen, dass der Kostenrahmen von 4,2 Mio. EUR brutto eingehalten wird. Dieser Wert wird im HOAI-Vertrag bezüglich der Gesamtkosten (Kostengruppen 200-700) als verbindliche Baukostenobergrenze festgelegt. Die Ermittlung des Kostenrahmens liegt als Anlage bei. Grundlage für den Kostenrahmen sind die Planungsgrundlagen in Anlehnung an die Machbarkeitsstudie, insbesondere die BGF von 1 380 m.
Mit der Bearbeitung des Projekts ist im Anschluss an das Vergabeverfahren zu beginnen. Folgende Meilensteine sind einzuhalten:
— Vorentwurf: Juni-September 2019,
— Entwurf: Oktober 2019 – Januar 2020,
— Projektbeschluss: Februar 2020,
— Genehmigungsplanung: Februar – März 2020,
— Bauausführung Januar 2021 – Februar 2022,
— Fertigstellung März 20220
Stufenweise beauftragt werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 34 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 Es werden auch Besondere Leistungen beauftragt:
— Erstellung einer qualifizierten Kostenschätzung (vorgezogene Kostenberechnung, mind. Ebene 2 gemäß DIN 276),
— Ermitteln und Zusammenstellen der Baunutzungskosten,
— Erstellung einer qualifizierten Kostenberechnung (bis Ebene 3 gemäß DIN 276) mit Mengengerüst und prognostizierten, nachgewiesenen Einheitspreisen inkl. gewerkeweiser Aufstellung,
— Kostenanschlag gemäß HOAI 2009,
— Erstellung eines Gebäudebetriebsordners gemäß der „Leitlinien zum Bauen der Stadt Freising“ in Zusammenarbeit mit allen Fachplanern,
— Prüfung der Bestandsunterlagen der ausführenden Firmen auf Vollständigkeit inkl. Bestätigung der Richtigkeit durch Unterschrift,
— Überwachung der Mängelbeseitigung gemäß Leistungsbeschreibung.