Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg muss die ehemalige Deponie „Erzhülle“ sanieren. Das Grundstück steht im Eigentum einer Eisenwerksgesellschaft in Liquidation.Die Deponie entstand zwischen 1962 und 1977. Es wurden Hausmüll, Hochofenschlacke sowie gewerbliche und Industrieabfälle abgelagert. Es ist von einem Deponievolumen von ca. 340 000 m Haus- und Gewerbemüll sowie ca. 760 000 m Bauschutt auszugehen. Bereits seit dem Jahr 2001 haben zahlreiche bodenschutzrechtliche Untersuchungen stattgefunden.
Es ist von gespannten Grundwasserverhältnissen auszugehen. Die Grundwasserneubildungsrate liegt bei etwa 150-200 mm/Jahr.
Seit dem Jahr 2001 wurden umfangreiche Untersuchungsmaßnahmen durchgeführt. Aufgrund des sehr großen Umfangs sind diese Untersuchungen nur beim Auftraggeber vor Ort einsehbar.
Die wesentlichen Untersuchungsschritte sind in der dieser Bekanntmachung beigefügten Sanierungsuntersuchung und deren Ergebnisse zusammengefasst.
Es wurden bereits mehrere Sanierungsalternativen untersucht. Entsprechend dem BBodSChG sind Sanierungsmaßnahmen so durchzuführen, dass durch die schädliche Bodenverunreinigung oder Altlast dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen.
Als vorzugswürdige und umzusetzende Sanierungsvariante wird die Aufbringung einer qualifizierten Oberflächenabdichtung in Kombination mit dem Abpumpen des Sickerwasseraufstaus innerhalb der Pinge festgelegt.
Die Sanierung findet in 2 Phasen statt:
— Phase I: Sicherung (Aufbringen einer Oberflächenabdichtung gemäß Anforderungen der DepV für DK I),
— Phase II: Dekontamination (Trockenlegung der Pinge durch Entnahme des kontaminierten Sicherwassers inkl. Behandlung).
Hierbei ist eine zeitlich gestufte Vorgehensweisen notwendig.
Außerdem ist im Rahmen der nachfolgenden Planungsschritte ein ausreichend bemessenes Regenrückhaltebecken zu entwickeln. Es ist zu ermitteln, ob der städtische Regenkanal der nahegelegenen Trennkanalisation benutzt werden kann, oder eine separate Ableitung in die ca. 500 m entfernte Vorflut (Rosenbach) erforderlich wird.
Für die Oberflächenabdichtung wird von einer Fläche von ca. 50 000 m ausgegangen und somit von Nettokosten von etwa 3,5 Million EUR. Für die Dekontamination werden Kosten in Höhe von etwa 1,3 Million EUR netto angenommen, wobei die Investitionskosten für die Errichtung des Pumpschachtes sowie die Verlegung der Sickerwasserleitung samt Errichtung eines Sicherwasserspeicherbeckens 150 000 EUR betragen.
Die Gesamtdauer der Sanierung (inkl. vollständiger Phase II) wird auf 4,5-6,5 Jahre geschätzt.
Die Fertigstellung der Phase I, also der Aufbringung der Oberflächenabdichtung, soll bis Ende 2021 erfolgen.
Unter der Annahme, dass die Planung und Genehmigung im Zeitraum 2019-2020 erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die Phase I (Bau der Oberflächenabdichtung) zum Ende des Jahres 2021 abgeschlossen wird. Nachfolgend ist durch das Ingenieurbüro die Sickerwasserförderung und
— behandlung zu planen und auszuschreiben.
Die weiteren Prüfkriterien gemäß BBodSchV Anhang 3, Pkt 1. sind in der den Vergabeunterlagen beiliegenden Sanierungsuntersuchung aufgeführt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anl. 12 Nr. 12.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2013. Ferner werden die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung gemäß HOAI (inkl. die Überwachung der Sanierungsmaßnahmen durch fachkundiges Personal (Altlastenkoordinator)) vor Ort vergeben. Weiterhin werden als Besondere Leistungen vergeben:
— Mitwirkung bei den Ausschreibungen der weiteren Fachplaner,
— Optional: Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
— Erstellen von Bestandsplänen,
— Überwachung der Mängelbeseitigung,
— Mitwirkung an den Ausschreibungen auch für die Nachsorgeleistungen,
— Optional: Unterstützung bei Genehmigungsverfahren für Entsorgung/Aufbereitung des Sickerwassers.