Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl unter den Teilnahmeanträgen, welche die formalen Anforderungen - insbesondere auch die geforderten Mindestanforderungen — erfüllen, erfolgt nach den folgenden Kriterien:
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (nach § 45 VgV), Gewichtung 15 Punkte,
— Personelle Ausstattung (nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV), Gewichtung 15 Punkte,
— Referenzen (nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), Gewichtung 70 Punkte.
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (15 Punkte)
Umsatz in EUR netto mit Projektsteuerungsleistungen im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018)
Umsatz < 500 000 EUR: 0 Punkte
500 000 EUR =< Umsatz < 650 000 EUR: 5 Punkte
650 000 EUR =< Umsatz < 800 000 EUR: 10 Punkte
800 000 EUR =< Umsatz: 15 Punkte;
B) Personelle Ausstattung (15 Punkte)
Beschäftigte Diplom-Ingenieure, Architekten, M.Sc., B.Sc, MEng, BEng oder gleichwertig
Anzahl Beschäftigte < 4: 0 Punkte
4 =< Anzahl Beschäftigte < 6: 5 Punkte
6 =< Anzahl Beschäftigte < 8: 10 Punkte
8 =< Anzahl Beschäftigte: 15 Punkte;
C) Referenzen des Bewerbers über mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Projektsteuerungsleistungen (70 Punkte).
Durch den Bewerber sind max. fünf Referenzen zu benennen, davon max. drei Referenzen aus dem Bereich Hochbau und max. je eine Referenz aus den Bereichen Freianlagen und Campus-/Liegenschaftsentwicklung. Für jede Referenz die den Mindestanforderungen genügt, erhält der Bewerber 10 Punkte.
Bei den genannten Referenzen können Bewerber folgende Zusatzpunkte erhalten:
— 5 Punkte, wenn bei einer der Referenzen die Projektkosten (KG 200-700, DIN 276, netto) mehr als 30 000 000 EUR betragen/betrugen,
— 5 Punkte, wenn eine der Referenzen als Zuwendungs- oder Fördermaßnahme (z. B. nach ZBau oder nach GRW oder EFRE) realisiert wird/wurde,
— 5 Punkte, wenn Tierhaltungsbereiche (insbesondere Wild- oder Versuchstierhaltung nach Tierschutzgesetz) Bestandteil der Maßnahme waren/sind.