Auftragsbekanntmachung (2019-05-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen und für sich selbst das Vergabeverfahren durch”
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: www.aok.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tracking Dienstleister
2019-05-15-SYS-SPE
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Auftraggeberin sucht einen Dienstleister zum Web- und Apptracking, hier genannt „Tracking-Dienstleister“.”
Die AOK Gemeinschaft nutzt zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung zum Erheben von Kennzahlen und Nutzungsstatistiken die Adobe Analytics Suite. Adobe Analytics soll auch weiterhin für die Messung und Auswertung verwendet werden. Der zukünftige Einsatz anderer Analysewerkzeuge wie Google Analytics ist jedoch perspektiv in Ab-hängigkeit der weiteren rechtlichen Entwicklung, z. B. durch die ePrivacy-Verordnung, denkbar. Die AG sucht einen AN, der zu den folgenden Themenbereichen als Ansprechpartner zur Verfügung steht:
— Implementierung der „s_codes“ für Neuprojekte,
— Einheitlicher Standard für Trackingcodes und Customer Journeys,
— Integration Adwords in Adobe Analytics,
— Service und Support´,
— Beratung und Schulung,
— Unterstützung bei strategischen Themen.
Der AOK-Gemeinschaft in den im Kapitel Anforderungen
Die Projektsprache ist deutsch. Es wird erwartet, dass der AN selbständig auf neue Themengebiete erschließt, welche für die AOK Gemeinschaft einen Mehrwert geben. Auch soll durch eigenständige Analyse der Nutzungsdaten mit Adobe Analytics auf mögliche Fehler bzw. Änderungen in der Nutzerführung hingewiesen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1) Umsatzvolumen
Es ist das Umsatzvolumen zum Leistungsgegenstand der letzten 3 Jahre anzugeben. Das höchste Umsatzvolumen erhält 10 Punkte. Alle weiteren...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Umsatzvolumen
Es ist das Umsatzvolumen zum Leistungsgegenstand der letzten 3 Jahre anzugeben. Das höchste Umsatzvolumen erhält 10 Punkte. Alle weiteren Umsatzvolumina werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zueinander gesetzt und mit Punkten entsprechend anteilmäßig bewertet. Die so ermittelte Punktzahl fließt mit 20 Prozent in die Eignungswertung ein.
2) Fachliche Kompetenzen
Die nachfolgend aufgeführten fachlichen Kompetenzen sind für die Ausführung des Auftrags (Eignung) zwingend erforderlich und müssen durch anonymisierte Mitarbeiterprofile nachgewiesen werden.
Jede Kompetenz muss mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Bieters. Der Nachweis der Kompetenzen ist nicht auf eine Referenz beschränkt.
Berücksichtigt werden nur Mitarbeiterprofile, die mindestens 4 der unten genannten Kompetenzen erfüllen.
Folgende Kompetenzen sollen durch die Gesamtheit der Mitarbeiterprofile abgedeckt werden:
— Projektmanagement,
— Schulungstutor,
— Beratung im Leistungsgegenstand, Konzepterstellung,
— Adobe Analytics allgemein,
— Produktkenntnisse Adobe Marketing Cloud und Analytics Cloud,
— Implementierung von „s_codes“,
— Konfiguration, Erstellen und Einrichten von Reportsuites,
— Testen von Implementationen (Qualitätssicherung),
— App-Tracking,
— Anonymisierungsproxy,
— Analyse von Internetauftritten.
3) Referenzen
Bieter müssen den fachlichen Nachweis ihrer Eignung über die Bereitstellung von Referenzen erbringen. In Summe über alle Referenzen hinweg muss jede der nachfolgend aufgeführten Kompetenzbereiche mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt der Ausschluss des Bieters. Die Referenzen müssen sich auf Leistungen beziehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden. Referenzen müssen einen zeitlichen Aufwand von 30 Personentagen oder mehr erreichen um als gültige Referenz bewertet zu werden.
Folgende Kompetenzbereich müssen wie oben dargestellt abgedeckt werden:
— Entwicklung einheitlicher Standards für Tracking Codes,
— Komplette Neuimplementierung von s_code,
— Kampagnentracking,
— Mobile (App-) Tracking
— Support von Tracking-Tools,
— Analyse und Beratung zu bestehendem s_code.
Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Kriterien sowie die jeweiligen zu erzielenden Punkte sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Soweit vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Soweit vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt;
Hinweis:
(a) Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen;
(b) Im Fall der Eignungsleihe ist die nachfolgend genannten Erklärung für jedes Unter-nehmen beizubringen, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber beruft:
— Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Angabe des jeweils innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten Jahresumsatzes des Bewerbers/des Mitglieds der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angabe des jeweils innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten Jahresumsatzes des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
Die so ermittelte Punktzahl fließt mit 20 Prozent in die Eignungswertung ein;
2) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Wir verfügen über eine aktuell bestehende, angemessene, gültige Betriebshaftpflichtversicherung, mit der mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abgedeckt sind:
— 1 000 000,00 EUR gegen Personenschäden,
— 500 000 EUR gegen Sachschäden sowie
— 500 000 EUR gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Angabe zur fachlichen Kompetenz
Die nachfolgend aufgeführten fachlichen Kompetenzen sind für die Ausführung des Auftrags (Eignung) zwingend erforderlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angabe zur fachlichen Kompetenz
Die nachfolgend aufgeführten fachlichen Kompetenzen sind für die Ausführung des Auftrags (Eignung) zwingend erforderlich und müssen durch anonymisierte Mitarbeiterprofile nachgewiesen werden.
Jede Kompetenz muss mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Bieters. Der Nachweis der Kompetenzen ist nicht auf eine Referenz beschränkt.
Berücksichtigt werden nur Mitarbeiterprofile, die mindestens 4 der unten genannten Kompetenzen erfüllen.
Folgende Kompetenzen sollen durch die Gesamtheit der Mitarbeiterprofile abgedeckt werden:
— Projektmanagement,
— Schulungstutor,
— Beratung im Leistungsgegenstand, Konzepterstellung,
— Adobe Analytics allgemein,
— Produktkenntnisse Adobe Marketing Cloud und Analytics Cloud,
— Implementierung von "s_codes“,
— Konfiguration, Erstellen und Einrichten von Reportsuites
— Testen von Implementationen (Qualitätssicherung)
— App-Tracking
— Anonymisierungsproxy
— Analyse von Internetauftritten
Die so ermittelte Punktzahl fließt mit 40 Prozent in die Eignungsbewertung ein.
2) Referenzen
Bieter müssen den fachlichen Nachweis ihrer Eignung über die Bereitstellung von Referenzen erbringen. In Summe über alle Referenzen hinweg muss jede der nachfolgend aufgeführten Kompetenzbereiche mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt der Ausschluss des Bieters. Die Referenzen müssen sich auf Leistungen beziehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden. Referenzen müssen einen zeitlichen Aufwand von 30 Personentagen oder mehr erreichen um als gültige Referenz bewertet zu werden.
Folgende Kompetenzbereich müssen wie oben dargestellt abgedeckt werden:
— Entwicklung einheitlicher Standards für Tracking Codes,
— Komplette Neuimplementierung von s_code,
— Kampagnentracking,
— Mobile (App-) Tracking,
— Support von Tracking-Tools,
— Analyse und Beratung zu bestehendem s_codes.
Die Referenzen werden wie folgt gewertet:
Die so ermittelte Punktzahl fließt mit 40 Prozent in die Eignung ein.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1) Jede Kompetenz muss mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Bieters.
Berücksichtigt werden nur Mitarbeiterprofile,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1) Jede Kompetenz muss mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Bieters.
Berücksichtigt werden nur Mitarbeiterprofile, die mindestens 4 der genannten Kompetenzen erfüllen.
Zu 2) In Summe über alle Referenzen hinweg muss jede der aufgeführten Kompetenzbereiche mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt der Ausschluss des Bieters.
Referenzen müssen einen zeitlichen Aufwand von 30 Personentagen oder mehr erreichen um als gültige Referenz bewertet zu werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Hinweis: Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung anzunehmen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-28
07:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung...”
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV);
2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen;
3) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Formblättern und Hinweisen für den Teilnahmeantrag.
4) Die unter Ziffer III.1.1. (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung ineinem Berufs- oder Handelsregister) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer III.1.3 (Technische und beruflicheLeistungsfähigkeit) geforderten Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
5) Die angegebene Bindefrist bezieht sich auf die verbindlichen Angebote nach der Verhandlungsrunde.
6) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYV91
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 096-232200 (2019-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-05) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tracking Dienstleister
BüvA: 2019-05-15-SYS-SPE-Tracking Dienstleister
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die AOK Gemeinschaft nutzt zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung zum Erheben von Kennzahlen und Nutzungsstatistiken die Adobe Analytics Suite. Adobe Analytics...”
Beschreibung der Beschaffung
Die AOK Gemeinschaft nutzt zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung zum Erheben von Kennzahlen und Nutzungsstatistiken die Adobe Analytics Suite. Adobe Analytics soll auch weiterhin für die Messung und Auswertung verwendet werden. Der zukünftige Einsatz anderer Analysewerkzeuge wie Google Analytics ist jedoch perspektiv in Ab-hängigkeit der weiteren rechtlichen Entwicklung, z. B. durch die ePrivacy-Verordnung, denkbar. Die AG sucht einen AN, der zu den folgenden Themenbereichen als Ansprechpartner zur Verfügung steht:
— Implementierung der „s_codes“ für Neuprojekte,
— Einheitlicher Standard für Trackingcodes und Customer Journeys,
— Integration Adwords in Adobe Analytics,
— Service und Support´,
— Beratung und Schulung,
— Unterstützung bei strategischen Themen.
Der AOK-Gemeinschaft in den im Kapitel Anforderungen.
Die Projektsprache ist deutsch. Es wird erwartet, dass der AN selbständig auf neue Themengebiete erschließt, welche für die AOK Gemeinschaft einen Mehrwert geben. Auch soll durch eigenständige Analyse der Nutzungsdaten mit Adobe Analytics auf mögliche Fehler bzw. Änderungen in der Nutzerführung hingewiesen werden.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 096-232200
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019-05-15 📅
Titel: Tracking Dienstleister
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: T-Systems International GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung...”
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV);
2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen;
3) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Formblättern und Hinweisen für den Teilnahmeantrag.
4) Die unter Ziffer III.1.1) (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer III.1.3) (Technische und beruflicheLeistungsfähigkeit) geforderten Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
5) Die angegebene Bindefrist bezieht sich auf die verbindlichen Angebote nach der Verhandlungsrunde;
6) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDM3L
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 237-582057 (2019-12-05)