Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Trackingsoftware
2018-048_
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Softwarepakete und Computersysteme📦
Kurze Beschreibung: Trackingsoftware System.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 628 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Karlsruhe🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Oberfinanzdirektion Karlsruhe – Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD)
Moltkestraße 50
76133 Karlsruhe
Baden-Württemberg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung einer an die Systemumgebung des Auftraggebers anzupassenden bzw. zu customizenden Trackingsoftware inklusive...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung einer an die Systemumgebung des Auftraggebers anzupassenden bzw. zu customizenden Trackingsoftware inklusive Pflege und Support für 60 Monate, Schulungen für fachliche und technische Administratoren sowie sonstige Dienstleistungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): einfache Richtwertmethode
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Preis (Gewichtung): 100,00
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen
Bankauskunft oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen
Bankauskunft oder Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien(sofern zutreffend)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestens 2 Referenzprojekte für die Grundsoftware mit vergleichbaren Funktionsumfang und Userzahl, welche auf dem deutschen Markt bereits länger als 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestens 2 Referenzprojekte für die Grundsoftware mit vergleichbaren Funktionsumfang und Userzahl, welche auf dem deutschen Markt bereits länger als 1 Jahr effektiv im Einsatz ist. Dazu sind folgende Angaben zu machen:
Kurzbeschreibung des Projektes mit Angaben zur Projektlaufzeit (Datum Beginn/Datum Ende)
Angabe des Auftraggebers mit Angabe der Größe des Kunden/der IT-Umgebung (Großunternehmen, Mittelstand)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die finanzielle oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die finanzielle oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so ist dies zulässig, soweit eine gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird, § 47 Abs. 3 VgV.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-03
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-03
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Oberfinanzdirektion Karlsruhe – Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD)
Postanschrift: Moltkestraße 50
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 72172152851📞
E-Mail: birgit.koehler@ofdka.bwl.de📧
Fax: +49 72172152155 📠
URL: www.ofd-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite🌏
Quelle: OJS 2019/S 043-097439 (2019-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Oberfinanzdirektion Karlsruhe — Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD)
Kontaktperson: Vergabestelle OFD Karlsruhe — LZfD
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Trackingsoftware System
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Oberfinanzdirektion Karlsruhe — Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD)
Moltkestraße 50
76133 Karlsruhe
Baden-Württemberg”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 043-097439
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Oberfinanzdirektion Karlsruhe — Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD)
Quelle: OJS 2019/S 089-212959 (2019-05-06)