Tragseilverstärkung

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

Tragseilverstärkung der Fahrleitung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-09 Auftragsbekanntmachung
2020-02-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrleitungsbauarbeiten
Referenznummer: 112-19-EK6
Kurze Beschreibung: Tragseilverstärkung der Fahrleitung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrleitungsbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Neckar-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstraße 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.rnv-online.de 🌏
E-Mail: vergabe@rnv-online.de 📧
Telefon: +49 621465-1754 📞
Fax: +49 621465-3214 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d6d603373-102afb3012e28055 🌏
URL der Teilnahme: http://www.auftragsboerse.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-10 📅
Datum des Beginns: 2020-01-20 📅
Datum des Endes: 2020-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 196-475232
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben. Der AN muss bei Auftragserteilung eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Auf Anforderung ist diese nachzuweisen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 1 000 m Tragseil CU 70 mm
— 1 000 m Tragseil Cu 150 mm
— 2 Stahlrohrfundamente herstellen.
Zusätzliche Informationen:
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben.
Der AN muss bei Auftragserteilung eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall.
Auf Anforderung ist diese nachzuweisen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 69181 Leimen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre zu den in § 6e EU Abs. 1 bis 3 VOB/A genannten Vergehen;
Mehr anzeigen
Eintragung in das Berufsregister;
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV 179) vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister); Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, ggf. Bescheinigung in Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Steuern, Abgaben und Sozialabgaben);
Mehr anzeigen
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Mehr anzeigen
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV 179) vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung den folgenden Nachweis zum Umsatz anzufordern: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Mehr anzeigen
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Mindeststandards: Mindestumsatz: 250 000 EUR Jahresumsatz
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen/Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV 179) vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung der Referenzen den folgenden Nachweis anzufordern: schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.
Mehr anzeigen
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Mindeststandards: Mindestens 3 vergleichbare Referenzen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gilt deutsches Recht.
Auf der Baustelle muss während der Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundiger Polier oder Schachtmeister anwesend sein.
Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Möhlstraße 27 (Pers. Abgabe: Dynamostr. 15)
68165 Mannheim
Deutschland
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE 213122348
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Sektorenauftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.rnv-online.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d6d603373-102afb3012e28055 🌏
URL der Teilnahme: www.auftragsboerse.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 196-475232 (2019-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 6214650 📞
Fax: +49 6214653214 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 030-069223
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 196-475232
ABl. S-Ausgabe: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-09 📅
Name: EQOS Energie Deutschland GmbH
Postanschrift: Wolfentalstraße 27
Postort: Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland 🇩🇪
Biberach 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE213122348
Kontakt
Kontaktperson: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 030-069223 (2020-02-11)