Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Namentliche Benennung:
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorges. Person nebst Angaben zur berufl. Qualifikation durch Kopie der Ausbildungszeugnisse und, deren Erfahrungen zu dem im Auftragsfalle zugewiesenen Aufgabenbereich;
2. a) Mindestkriterien:
Dabei muss bei mind. 2 Referenzen nachgewiesen sein, dass der Bieter
— Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung eines Schulgebäude (o. vergleichbar) bei einem Erweiterungsneubau,
— Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung für eine brandschutztechnische Sanierung/Ertüchtigung eines Schulgebäudes (o. vergleichbar) erbracht hat.
Bei mind. 1 Referenz muss nachgewiesen sein, dass der Bieter Planungsleistungen der Tragwerksplanung im Holzbau oder Modulbau erbracht hat. Diese Mindestkriterien für die Eignung des Bieters müssen nicht bei einer Referenz kumulativ vorliegen.
2. b) Referenzen:
Darstellung von 2 (Mindestkriterium) und max. 5 Referenzprojekten über vergleichb. Leistungen der Planung eines Erweiterungsneubaus eines 3-geschossigen (Mindestkriterium) Schulgebäudes o. vergleichbar mit mind. 1 500 m BGF (Mindestkriterium), die nach 2015 abgeschlossen wurden u. bei denen der Referenznehmer Leistungen i. S. des § 49 HOAI in den Lph 2-6 erbracht hat.
Für die jeweilige Referenz sind folgende Angaben zu machen:
— Art u. Umfang der Baumaßnahme bzw. des Referenzprojektes, Nutzungszweck, Größe, gestalterische Besonderheiten, besond. energetische o. ähnliche Maßnahmen,
— Realisierungszeitraum u. Termineinhaltung während des Planungs- u. Realisierungszeitraumes unter Angabe des geplanten u. tatsächlichen Fertigstellungstermins,
— Kosten (Kostenberechnung-/festsetzung) des Referenzprojektes,
— vom Referenznehmer erbrachte Leistungen aufgeschlüsselt nach Leistungsbildern u. Lph der HOAI u. Angabe von Art u. Umfang der Beteiligung der zu Nr. 1 namentlich benannten Personen u. des Nettohonorarvolumens,
— Auftraggeber (mit Ansprechpartner u. aktuelle Tel-Nr),
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen) (max. 3 DIN A 4 Seiten, einseitig bedruckt).
Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die zur Verfügung gestellten Referenzbögen zu verwenden. Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzbögen u. diesen beigefügten Beschreibungen beurteilt u. ggf. bewertet.
Für die Beurteilung der Fachkunde u. Leistungsfähigkeit werden folgende Referenzen und Nachweise erwartet:
Kriterium a) Bruttogeschossfläche
Kriterium b) Baukosten
Kriterium c) Kostenentwicklung
Kriterium d) Realisierungszeitraum
Die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes wird anhand folgender Parameter beurteilt:
— Art u. Umfang,
— Nutzungszweck,
— vorgenannten Kriterien.
3) Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der BG beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018). Soweit eine Beteiligung als BG vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die gen. Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die BG sich zum Nachweis der Eignung u. zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen u. Nachweise unter Ziff. 2 einschl. der für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit den unter Ziff. 2 geforderten Angaben einzureichen. Von den Bietern/der BG ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Die angegebenen Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Falle einer Eignungsleihe bepunktet.