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Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Gebäude „Do-Bo-Villa“ stammt aus den 1950er Jahren und wird derzeit vorrangig als Club/Diskothek genutzt. Gem. der vorliegenden Wettbewerbsplanung wird...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Gebäude „Do-Bo-Villa“ stammt aus den 1950er Jahren und wird derzeit vorrangig als Club/Diskothek genutzt. Gem. der vorliegenden Wettbewerbsplanung wird diese Nutzung aufgegeben und das Gebäude für folgende Nutzungen umgebaut: Im Untergeschoss werden die Sportlerumkleiden mit Sanitär- und Duschbereichen erweitert. Im Erdgeschoss sind neben Büroflächen ein Kiosk mit Außenverkauf sowie ein multifunktionaler Veranstaltungsraum vorgesehen. Im Dachgeschoss werden Büro-/Seminarbereiche für öffentliche/soziale Einrichtungen, wie z. B. Hausaufgabenbetreuung oder Beratungsstellen, eingerichtet. Die Umbaumaßnahmen umfassen neben Anpassungen der inneren Struktur und der Öffnungen im Wesentlichen den Umbau und die Erweiterung des Eingangsvorbaus (neuer Windfang und neues Treppenhaus), die Öffnung des Dachstuhls mit kleinteiligen Gauben auf der Südseite und einer großen, durchgängigen Gaube auf der Nordseite sowie dem Ausbau der Umkleide-/Sanitärbereiche im UG. Die vorhandene Gebäudetechnik ist wahrscheinlich nicht mehr zeitgemäß bzw. entspricht nicht den Anforderungen der geplanten Nutzung und muss dementsprechend erneuert werden.
Das Gebäude „Tennisheim“, ebenfalls aus den 1950er Jahren, soll umgestaltet werden und für eine multifunktionale Nutzung zeitgemäß in Stand gesetzt werden. Dabei bleibt die Nutzung durch den Tennisverein bestehen. Gemäß Wettbewerbsentwurf erhält das Gebäude eine neue Fassade und einen formal an den der Do-Bo-Villa angelehnten neuen Eingangsvorbau. Der derzeitige Balkon auf der Westseite des 1. Obergeschosses wird erweitert bzw. durch einen größeren mit neuer Außentreppe ersetzt. Im Inneren erfolgen geringfügige Umbauten zur Optimierung der Nutzung sowie Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen. Die Gebäudetechnik ist zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen bzw. zu erneuern.
Das ehemalige „Kassenhäuschen7 erhält in den zwischenzeitlich zugemauerten Kassenfenstern Schau- und Informationskästen. Der dahinterliegende, derzeit ungenutzte Raum wird als Lagerraum zweckdienlich in Stand gesetzt.
BGF „Do-Bo-Villa“: 1 224 m
BGF „Tennisheim“: 548 m
BGF „Kassenhäuschen“: 42 m
Die Entwurfsplanungen zur „Do-Bo-Villa“ und zum „Tennisheim“ sind als Anlage beigefügt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Siehe Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-15
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Dortmund
“Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen -Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der...”
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen -Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung- vom 26.4.2005 – IR 12.2.2006-Nr.3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFY368
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: www.bezreg-muenster.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: s.o.
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden
(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s.o.
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 055-127128 (2019-03-14)