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Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Dortmund plant entlang des Sunderwegs den Neubau der Lessing- Grundschule. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Grundriss erarbeitet der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Dortmund plant entlang des Sunderwegs den Neubau der Lessing- Grundschule. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Grundriss erarbeitet der eine dreizügige Unterrichtsform einschließlich zusätzlicher Inklusions- und Intergrationsflächen berücksichtigt.
Das Grundstück liegt an der Verbindungsachse zwischen dem Dortmunder Wall (Innenstadtbereich) und dem Dortmunder Stadthafengebiet. Der Sunderweg bildet die räumliche Abgrenzung zum westlich gelegenen Gewerbegebiet „Westfalia“. Das sich in nord-süd Richtung erstreckende Grundstück legt eine riegelförmige Bauform entlang des Sunderwegs nahe, nicht zuletzt zur Lärmabschirmung der Außenflächen für die TEK und die Grundschule.
Die Gebäudevorplanung sieht eine dreiteilige Gebäudestruktur vor. Der mittlere Baukörper (BT-B) verläuft parallel zum Sunderweg und trennt den benötigten Außen- und Spielbereich von der stark befahrenen Verbindungsachse zwischen der Dortmunder Innenstadt und dem Hafenareal. Mittels einer gestalteten Gebäudefuge schließen im Norden- und Süden weitere Gebäudeteile an, die ebenso den Grundstücksverlauf aufgreifen. Im Süden (BT-C) bildet die Fichtestraße die Referenz des Grundstücksverlaufs. Im Norden (BT-A) knickt das Grundstück in östliche Richtung ab, und nimmt im weiteren Verlauf die geografische Ausrichtung der Speestraße auf. Durch die gegebene Gebäudeanordnung bilden die Baukörper einen Innenbereich als Pausenhoffläche aus.
Der gesamte Baukörper verfügt über ein Erdgeschoss (EG) und 2 Obergeschosse. Im Erdgeschoss liegen der Verwaltungsbereich, der Ganztagesbereich inkl. Mensa sowie eine offene Pausenhalle.
Die Obergeschosse dienen der Nutzung der Schulklassen und den gemeinschaftlichen Lern- und Differenzierungsbereichen zugeordnet. Bauteil C ist im OG1 der Nutzung als Turnhalle mit den dazugehörigen Räumlichkeiten vorbehalten. Diese Nutzung erstreckt sich aufgrund der geforderten Raumhöhe auch auf das 2. OG.
Die Vertikalerschließung erfolgt über 3 innenliegende Treppenräume sowie einem Aufzug zur Sicherstellung der Barrierefreiheit.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wir von einer massiven Baukonstruktion ausgegangen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem südlich gelegenen Gebäudeteil C. Hier ist aus statischer und bauphysikalischer Sicht zu beachten, dass der Schulverwaltungsbereich unter der Sporthalle liegt. Hier muss sichergestellt werden, dass es zu keiner Schallübertragung bzw. zu Einschränkungen für diesen Arbeitsbereich kommt.
Gleichzeitig sind die textlichen Festsetzungen des B-Plans InN 106 Änderung Nr. 3, § 1 Vorkehrungen zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen, zu berücksichtigen. (siehe Bebauungsplan, Anhänge 05 und 06)
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 240 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Siehe Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-11
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Dortmund
“Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen -Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der...”
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen -Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung- vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr.3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFYX0T
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Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: www.bezreg-muenster.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: s.o.
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden
(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s.o.
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 029-065077 (2019-02-07)