Tragwerksplanungsleistungen (Lph. 1 bis 6 – stufenweise) für den Neubau einer Kindertagesstätte in Rattenkirchen
Pfarrkirchenstiftung St. Mariä Himmelfahrt Rattenkirchen
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Tragwerksplanungsleistungen nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 6 (im Sinne des § 3, § 49-§ 52, Anlage 14 HOAI/Entwurf des Planervertrags) für (den Abbruchdes Bestandsgebäudes und) den Neubau einer Kindertagesstätte bestehend aus eine Krippengruppe mit 12 Betreuungsplätzen und einer Kindergartengruppe mit 25 Betreuungsplätzen (Mariä Himmelfahrt, Kindertagesstätte St. Anna) in Rattenkirchen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-12.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen von Architekturbüros › Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-03-12 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-07-25 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2019-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mühldorf a. Inn 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Pfarrkirchenstiftung St. Mariä Himmelfahrt Rattenkirchen
Postanschrift: Kirchenstraße 6
Postleitzahl: 84431
Postort: Rattenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.erzbistum-muenchen.de 🌏
E-Mail: vst@eomuc.de 📧
Telefon: +49 89 / 2137-2617 📞
Fax: +49 89 / 2137-1748 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E85948524 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 053-122348
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 39 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen und/oder Projektverzögerungen
Beschreibung der Optionen:
Zusätzliche Informationen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 84431 Rattenkirchen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kirchliche Einrichtung
Kontakt
Kontaktperson: Erzbischöfliches Ordinariat München – Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E85948524 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 053-122348 (2019-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Tragwerksplanungsleistungen nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 6 (im Sinne des § 3, § 49-§ 52, Anlage 14 HOAI/Entwurf des Planervertrags) für (den Abbruchdes Bestandsgebäudes und) den Neubau einer Kindertagesstätte bestehend aus eine Krippengruppe mit 12 Betreuungsplätzen und einer Kindergartengruppe mit 25 Betreuungsplätzen (Mariä Himmelfahrt, Kindertagesstätte St. Anna) in Rattenkirchen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mühldorf a. Inn 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Pfarrkirchenstiftung St. Mariä Himmelfahrt Rattenkirchen
Postanschrift: Kirchenstraße 6
Postleitzahl: 84431
Postort: Rattenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.erzbistum-muenchen.de 🌏
E-Mail: vst@eomuc.de 📧
Telefon: +49 89 / 2137-2617 📞
Fax: +49 89 / 2137-1748 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E85948524 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 053-122348
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer können sich freiwillig registrieren unter https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html für das Stellen von Bieterfragen und für die Einreichung der Angebote ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Tragwerksplanungsleistungen nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 6 (im Sinne des § 3, § 49-§ 52, Anlage 14 HOAI/Entwurf des Planervertrags) für (den Abbruch des Bestandsgebäudes und) den Neubau einer Kindertagesstätte bestehend aus eine Krippengruppe mit 12 Betreuungsplätzen und einer Kindergartengruppe mit 25 Betreuungsplätzen (Mariä Himmelfahrt, Kindertagesstätte St. Anna) in Rattenkirchen.
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Beschreibung der Verlängerungen: Im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen und/oder Projektverzögerungen
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (sog. Optionen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
— Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 1 und 2 HOAI,
— Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 3 HOAI,
— Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 4 und 5 HOAI,
— Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 6 HOAI.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung aller Stufen besteht nicht.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
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Interessierte Wirtschaftsteilnehmer können sich freiwillig registrieren unter https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html für das Stellen von Bieterfragen und für die Einreichung der Angebote ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 84431 Rattenkirchen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftraggeber prüft die vorliegenden Angebote zunächst auf die Einhaltung der in den Vergabeunterlagen festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen gemäß § 56 Abs. 1 VgV. Dabei überprüft er die Vollständigkeit und Richtigkeit des jeweiligen Angebots und wird diesen gegebenenfalls gemäß § 53, § 57 Abs. 1 und 3 VgV ausschließen. Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
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Im Rahmen der formalen Prüfung werden gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des 53 VgV genügen, insbesondere:
— Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 1 VgV),
— Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1Nr. 2 VgV),
— Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 57Abs. 3, Abs. 1 Nr. 3 VgV),
— Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129 b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89 c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108 e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder — den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
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Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB)
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR für sonstige Schäden;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
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Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeitaufrechterhalten werden.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Bieter haben daher das Formblatt „Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung“ (Anlage A05) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Eine geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Tragwerksplanungsleistungen Lph. 1 bis Lph. 6) in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des — Werts,
— Erbringungszeitpunkts sowie — öffentlichen oder privaten Empfängers sowie der — Name des Referenznehmers,
— Projektbezeichnung und — Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV). Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zu zuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
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Die Referenzprojekte sind allerdings – was die Prüfung des Erbringungszeitpunkts anbelangt – nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase 1 spätestens zum 1.1.2014 begonnen worden ist und die Leistungsphase 6 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen worden ist.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung, dass der Bieter unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen im Sinne des § 73 Abs. 3 VgV handeln wird.
Die Bieter haben das Formblatt „Unabhängigkeitserklärung“ (Anlage A07) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, spätestens unverzüglich nach Erteilung des Zuschlags, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technikentsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine Datenschutzvereinbarung mit dem Erzbischöflichen Ordinariat München abschließen (Anlage PV4).
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Der Projektleiter (w/m) muss über mindestens 8 Jahre Berufserfahrung und der stellvertretende Projektleiter (w/m) muss über mindestens 4 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Praktika zählen nicht.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kirchliche Einrichtung
Kontakt
Kontaktperson: Erzbischöfliches Ordinariat München – Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E85948524 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Damit der Auftraggeber mit den Bietern/den Bietergemeinschaften besser kommunizieren kann, empfehlen wir dringend, dass sich die Bieter/die Bietergemeinschaften – soweit nicht bereits geschehen – über das E-Vergabe-Portal https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html freiwillig und kostenlos registrieren.
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Die Bewerber/Bieter haben darauf zu achten, dass sie ausschließlich über das E-Vergabe-Portal Ihre Fragen an den Auftraggeber richten.
Nach Fertigstellung der Angebote können die Bieter diese nach erfolgter Registrierung medienbruchfrei und kostenlos auf dem E-Vergabe-Portal abgeben.
Änderungen oder Ergänzungen von Registrierungsangaben (bspw. die Änderung der E-Mail-Adresse) sind unverzüglich auf dem angegebenen E-Vergabe-Portal vorzunehmen.
Bieter sind gut beraten, spätestens 2 Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist ihr Angebot rechtzeitig elektronisch über das E-Vergabe-Portal einzureichen. Damit besteht im Falle von technischen Schwierigkeiten für die Wirtschaftsteilnehmer noch ausreichend Zeit, diese mit ihrer internen IT und/oder mit dem E-Vergabe-Portal-Anbieter zu beheben. Beispielsweise könnten die Dateinamen zu lang und/oder die Datei könnte inhaltlich zu groß sein.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 45 330 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 145-357868
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 053-122348
ABl. S-Ausgabe: 145
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-03 📅
Name: Coplan ag
Postort: Eggenfelden
Land: Deutschland 🇩🇪
Rottal-Inn 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 45 330 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Erzbischöfliches Ordinariat München - Vergabestelle -
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 145-357868 (2019-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Tragwerksplanungsleistungen nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 6 (im Sinne des § 3, § 49 - § 52, Anlage 14 HOAI/ Entwurf des Planervertrags) für (den Abbruchdes Bestandsgebäudes und) den Neubau einer Kindertagesstätte bestehend aus eine Krippengruppe mit 12 Betreuungsplätzen und einer Kindergartengruppe mit 25 Betreuungsplätzen (Mariä Himmelfahrt,Kindertagesstätte St. Anna) in Rattenkirchen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 145-357868
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 053-122348
ABl. S-Ausgabe: 145
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Tragwerksplanungsleistungen nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 6 (im Sinne des § 3, § 49 - § 52, Anlage 14 HOAI/ Entwurf des Planervertrags) für (den Abbruch des Bestandsgebäudes und) den Neubau einer Kindertagesstätte bestehend aus eine Krippengruppe mit 12 Betreuungsplätzen und einer Kindergartengruppe mit 25 Betreuungsplätzen (Mariä Himmelfahrt, Kindertagesstätte St. Anna) in Rattenkirchen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-03 📅
Name: Coplan ag
Postort: Eggenfelden
Land: Deutschland 🇩🇪
Rottal-Inn 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 45 330 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Erzbischöfliches Ordinariat München - Vergabestelle -
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber/ Bieter haben darauf zu achten, dass sie ausschließlich über das E-Vergabe-Portal Ihre Fragen an den Auftraggeber richten.
Bieter sind gut beraten, spätestens 2 Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist ihr Angebot rechtzeitig elektronisch über das E-Vergabe-Portal einzureichen. Damit besteht im Falle von technischen Schwierigkeiten für die Wirtschaftsteilnehmer noch ausreichend Zeit, diese mit ihrer internen IT und/ oder mit dem E-Vergabe-Portal-Anbieter zu beheben. Beispielsweise könnten die Dateinamen zu lang und/ oder die Datei könnte inhaltlich zu groß sein.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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