Durch die Beschaffung von neuen Straßenbahnfahrzeugen (zusätzlich zum Bestand) erhöht sich der Bedarf an Abstell- und Lagerflächen im Betriebshof Heinrich-Alfes-Straße (BHH). Die bestehende Abstellhalle (Bau1) soll um ca. 3 300 m durch einen Anbau erweitert werden. Hierfür muss das bestehende Dienstantrittsgebäude (Bau2) abgebrochen werden. Die Nutzung wird in einem Neubau (ca.120 m) innerhalb des Bau1 realisiert. Für den durch die Beschaffung erforderlichen Mehrbedarf an Lagerkapazität, werden die bestehenden Lager im Bau1 und Werkstattgebäude (Bau3) optimiert, sowie ein Neubau (Carport) für die Radsatzlagerung (ca. 15 Fahrwerke) und ein Neubau (Leichtbauhalle ca. 300 m höhe ca. 7 m) für die Radreifenlagerung errichtet. Es sind Planungsleistungen gem. HOAI in den Leistungsbildern: Objektplanung, Ingenieurbauwerke, Verkehrsplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 – 9 sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-07.
Auftragsbekanntmachung (2019-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Durch die Beschaffung von neuen Straßenbahnfahrzeugen (zusätzlich zum Bestand) erhöht sich der Bedarf an Abstell- und Lagerflächen im Betriebshof Heinrich-Alfes-Straße (BHH). Die bestehende Abstellhalle (Bau1) soll um ca. 3 300 m
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-12 📅
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 111-273802
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
Es erfolgt eine stufenweise Vergabe.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Stufen 2 und 3 besteht nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generalplanerleistungen gem. HOAI in den Leistungsbildern: Objektplanung, Ingenieurbauwerke, Verkehrsplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung mit:
— Federführende Koordination weiterer beteiligter Planungsbüros und Projektbeteiligter,
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-3 (teilweise),
— Stufe 2: Leistungsphasen 4-5 (teilweise),
— Stufe 3: Leistungsphasen 6-8 (9) (teilweise),
— Diverse besondere Leistungen.
Leistungen der Stufe 2 erfolgen erst nach Genehmigung der Ergebnisse der Leistungsphase 3 durch den Vorstand des AG.
Leistungen der Stufe 3 erfolgen erst nach Vorliegen des Zuschussbescheides der Regierung von Mittelfranken.
Ein Rechtsanspruch auf Vergabe dieser Stufen 2 und 3 besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Es erfolgt eine stufenweise Vergabe.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Stufen 2 und 3 besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Handelsregisterauszug (Musskriterium)
Berufshaftpflichtversicherung (Musskriterium)
Rechtsform (Musskriterium)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Keine.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
B) R1 un d R2:
2 inhaltlich vergleichbare Referenzen mit Beginn der Planungsleistungen ab 2009 zur Planung von Baumaßnahmen im Geltungsbereich der BOStrab, davon 1 Baumaßnahme für Betriebshof- bzw.
Werkstattbereiche (Objektplanung Gebäude) und 1 Baumaßnahme für Gleisbauanlagen (Objektplanung Verkehrsanlagen). Nicht abgeschlossene Maßnahmen werden nur gewertet, wenn:
Die Ausführung der Leistungsphase 8 bereits begonnen hat. Diese beiden Referenzen dürfen auch einem Gesamtprojekt zugeordnet sein. Mindestens 1 Maßnahme muss davon eine öffentlich Bezuschusste Maßnahme sein.
Max. 3 DIN A4 Seiten/Referenz R1 und R2. Besonderer Augenmerk wird auf folgende Inhalte der Referenzen gelegt: Vergleichbarkeit der Leistungen, des Leistungsumfanges und der Zuständigkeiten, Einhaltung der Kosten- und Termintreue:
— Referenz 1 Gewichtung 40 %,
— Referenz 2 Gewichtung 40 %.
Gewertet werden die vom Bewerber unter „B) R1 und B) R2“ Bezeichneten Projekte. Darüber hinaus beigelegte Unterlagen, Broschüren oder Präsentationen werden in diesem Zusammenhang nicht gewertet. Nicht vergleichbare Referenzen werden bei der Wertung ebenso nicht berücksichtigt.
Gewertet werden die vom Bewerber unter „B) R1 und B) R2“ Bezeichneten Projekte. Darüber hinaus beigelegte Unterlagen, Broschüren oder Präsentationen werden in diesem Zusammenhang nicht gewertet. Nicht vergleichbare Referenzen werden bei der Wertung ebenso nicht berücksichtigt.
Wird keine öffentlich bezuschusste Maßnahme eingereicht, wird eine Referenz mit 0 % bewertet.
B) R3: Honorarvolumen für vergleichbare Leistungen netto des größten Projekts der beiden Vorgenannten Referenzen. Die Wertung erfolgt nur, wenn die zugehörige Referenz (B R1 und/oder
B R2) gewertet wurde. (Die Berechnung von möglichen Zwischenwerte erfolgt proportional.)
Honorar Referenz Gewichtung 5,0 %
B) R4: Liste für weitere vergleichbare Referenzen seit 2010 (über R1 und R2 hinaus) Gewichtung 10,0 %.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten.
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, „Ingenieur“ und/oder „Beratender Ingenieur“ (B/M. Eng. Architekt, B/M .Eng. B/M. Sc. Architekt, B/M.Sc. in Eng.) berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweiseverfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweiseverfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-31 📅
1) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen, 3 dazugehörige Anlagen sowie die Unterlagen für Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens stehen unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Nur die Informationen entsprechend der Vorgaben im Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen, 3 dazugehörige Anlagen sowie die Unterlagen für Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens stehen unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Nur die Informationen entsprechend der Vorgaben im Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2) Fragen zum Teilnahmeantrag sind bis zum 2.7.2019; 12.00 Uhr zu stellen. Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Bewerbungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen über den veröffentlichten Link informieren.
2) Fragen zum Teilnahmeantrag sind bis zum 2.7.2019; 12.00 Uhr zu stellen. Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Bewerbungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen über den veröffentlichten Link informieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: NordbayernPromenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2019/S 111-273802 (2019-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
Postanschrift: Zentralbereich Einkauf, Südliche Fürther Straße 18-20
Generalplanerleistungen gem. HOAI in den Leistungsbildern: Objektplanung, Ingenieurbauwerke,Verkehrsplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung mit:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg, Deutschland
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-02 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Marion Gabriel
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Promenade 27
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.