Transfer, Upgrade und Installation Dual-Beam CT

Technische Universität München

Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind Leistungen der Demontage, des Transfers, Upgrades, der Montage und betriebsfertigen Installation eines Dualröhren-Computertomographen beim Auftraggeber für die Materialprüfung. Das Upgrade beinhaltet eine Aufrüstung des Systems auf einen technologisch aktuellen und zukunftssicheren Stand durch Ersetzen von Hardwarekomponenten der Antriebs-, Elektro- und Steuerungstechnik und der Steuerungssoftware sowie der Ergänzung und Installation von Soft- und Hardwarekomponenten zur Rekonstruktion der gewonnenen Daten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-10 Auftragsbekanntmachung
2019-08-09 Ergänzende Angaben
2019-08-20 Ergänzende Angaben
2019-09-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Röntgengeräten
Referenznummer: 003/2019
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind Leistungen der Demontage, des Transfers, Upgrades, der Montage und betriebsfertigen Installation eines Dualröhren-Computertomographen beim Auftraggeber für die Materialprüfung. Das Upgrade beinhaltet eine Aufrüstung des Systems auf einen technologisch aktuellen und zukunftssicheren Stand durch Ersetzen von Hardwarekomponenten der Antriebs-, Elektro- und Steuerungstechnik und der Steuerungssoftware sowie der Ergänzung und Installation von Soft- und Hardwarekomponenten zur Rekonstruktion der gewonnenen Daten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Röntgengeräten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Nichtmedizinische Röntgenausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität München
Postanschrift: Arcisstraße 21
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.tum.de 🌏
E-Mail: vergabeberatung@zv.tum.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0YW3Z/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0YW3Z 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 134-329583
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0YW3Z

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ein betriebsfähiger Computertomograph des Herstellers YXLON (Vollschutzgerät mit Strahlenschutzkabine zur Einhaltung der Grenzwerte gem. StrlSchV und RöV bei Betrieb bis 320 kV, 1800 W (im Folgenden: Dual-Beam CT Anlage), derzeit in Betrieb bei der BMW AG, Riesenfeldstraße 60, 80809 München, ist zum Auftraggeber an den Standort der Fakultät Maschinenwesen, Boltzmannstraße 15, 85748 Garching zu transferieren und nach Durchführung eines Upgrades betriebsfertig zu installieren.
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Die fachgerechte Ausbringung (mechanische und elektrische Demontage) und der fachgerechte Transfer der Dual-Beam CT Anlage unter Gewährleistung einer Wiederinbetriebnahme nach Auflagen des Strahlenschutzes (Abschirmung zur Einhaltung der Grenzwerte gem. StrlSchV und RöV) sind durchzuführen. Die BMW AG in der Riesenfeldstraße 60, 80809 München öffnet zur Ausbringung der Dual-Beam CT Anlage (inklusive Strahlenschutzkabine) für den Tag der Ausbringung die Gebäudewand und verschließt diese nach der Ausbringung wieder. Das Öffnen und Verschließen der Gebäudewand bei der BMW AG ist damit nicht Bestandteil der zu erbringenden Leistungen.
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Das Upgrade beinhaltet eine Aufrüstung des Systems auf einen technologisch aktuellen und zukunftssicheren Stand durch das Ersetzen von Hardwarekomponenten der Antriebs-, Elektro- und Steuerungstechnik und der Steuerungssoftware sowie der Ergänzung und Installation von Soft- und Hardwarekomponenten zur Rekonstruktion der gewonnenen Daten.
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Für den Tag der Einbringung wird die Gebäudewand der Räumlichkeiten in der Boltzmannstraße 15, 85748 Garching vom Auftraggeber geöffnet und nach Einbringung und Positionierung wieder verschlossen, d. h. auch das Öffnen und Verschließen der Gebäudewand beim Auftraggeber ist nicht Bestandteil der zu erbringenden Leistungen. Der Auftragnehmer hat eine enge Abstimmung und hohe Flexibilität bei der Transferterminfindung mit der BMW AG und dem Auftraggeber sicherzustellen.
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Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technischen Universität München, Standort der Fakultät Maschinenwesen Boltzmannstraße 15
85748 Garching b. München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Eigenerklärungen zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Erfüllung der Eignungskriterien sind mit dem Angebot (Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, Anlage 8 zu den Vergabeunterlagen) zwingend einzureichen:
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(1) Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
(2) Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
(3) Eigenerklärung (gemäß § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB), dass
— weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018) in EUR netto.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, jeweils mit Angabe des Erbringungszeitpunkts, Auftragswerts, Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Projektbezeichnung und Projektbeschreibung.
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Folgende Mindestanforderungen nach Art und Inhalt der Referenzen gelten:
Mindestens 3, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte (betriebsbereite Installation einer vergleichbaren Computertomographieanlage) des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2016 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2. Die Vergleichbarkeit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des Referenzprojektes ergeben. Sollte der Bieter mehr als 5 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen berücksichtigt.
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Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Referenzen benannt werden.
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Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle (Anhang zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, Anlage 8) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz sind zusätzlich max. 3 DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der Referenz gestattet, die ebenfalls berücksichtigt werden. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
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Mindeststandards:
Folgende Mindestanforderungen nach Art und Inhalt der Referenzen gelten:
Mindestens 3, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte (betriebsbereite Installation einer vergleichbaren Computertomographieanlage) des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2016 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2. Die Vergleichbarkeit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des Referenzprojektes ergeben.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:10

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.tum.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0YW3Z/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 134-329583 (2019-07-10)
Ergänzende Angaben (2019-08-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Nichtmedizinische Röntgenausrüstung 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 155-383591
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 134-329583
ABl. S-Ausgabe: 155
Quelle: OJS 2019/S 155-383591 (2019-08-09)
Ergänzende Angaben (2019-08-20)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 161-397139
ABl. S-Ausgabe: 161
Quelle: OJS 2019/S 161-397139 (2019-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 235 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 172-420516
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0DRMG

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ein betriebsfähiger Computertomograph des Herstellers Yxlon (Vollschutzgerät mit Strahlenschutzkabine zur Einhaltung der Grenzwerte gem. StrlSchV und RöV bei Betrieb bis 320 kV, 1800 W (im Folgenden: Dual-Beam CT Anlage), derzeit in Betrieb bei der BMW AG, Riesenfeldstraße 60, 80809 München, ist zum Auftraggeber an den Standort der Fakultät Maschinenwesen, Boltzmannstraße 15, 85748 Garching zu transferieren und nach Durchführung eines Upgrades betriebsfertig zu installieren.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technischen Universität München, Standort der Fakultät Maschinenwesen
Boltzmannstraße 15

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-04 📅
Name: diondo GmbH
Postort: Hattingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ennepe-Ruhr-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 235 500 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 172-420516 (2019-09-04)