Übernahme, Transport und stoffliche Verwertung (Bergversatz) von Flug- und Filterstäuben, sowie Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, und Kesselreinigungsrückstände ohne metallischen Strahlmittelanteil.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Transport und stoffliche Verwertung (Bergversatz) von Flug- und Filterstäuben, feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, sowie Kesselreinigungsrückstände”
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Übernahme, Transport und stoffliche Verwertung (Bergversatz) von Flug- und Filterstäuben, sowie Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, und...”
Kurze Beschreibung
Übernahme, Transport und stoffliche Verwertung (Bergversatz) von Flug- und Filterstäuben, sowie Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, und Kesselreinigungsrückstände ohne metallischen Strahlmittelanteil.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abnahme, Transport und stoffliche Verwertung von Flug- und Filterstäuben
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Ort der Leistung: Wuppertal, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport und stoffliche Verwertung (Bergversatz) von Flug- und Filterstäuben.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das Recht, die Option zur Vertragsverlängerung um 12 Monate auszuüben.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abnahme, Transport und stoffliche Verwertung von festen Abfällen aus der Abgasbehandlung sowie von Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport und stoffliche Verwertung (Bergversatz) von festen Abfälle aus der Abgasbehandlung, und Kesselreinigungsrückstände ohne metallischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme, Transport und stoffliche Verwertung (Bergversatz) von festen Abfälle aus der Abgasbehandlung, und Kesselreinigungsrückstände ohne metallischen Strahlmittelanteil.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zur Geschäftsform und Gründungsjahr; Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder den sonstigen Berufsregistern. Eigenerklärung in Sinne einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben zur Geschäftsform und Gründungsjahr; Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder den sonstigen Berufsregistern. Eigenerklärung in Sinne einer kurzen Unternehmendarstellung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie des Umsatzes bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten in den letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie des Umsatzes bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (jahrweise, 2016, 2017, 2018). Wenn das Geschäftsjahr 2018 noch nicht abgeschlossen ist, geben Sie bitte die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (jahrweise, 2015, 2016, 2017) an.
Die Umsatzangaben verstehen sich ohne Umsatzanteile eines ggf. beabsichtigt einzusetzenden Nachunternehmers;
2) Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung. Der Bieter hat zusammen mit seinem Angebot die unterzeichnete Bestätigung eines für den Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassenen Versicherers einzureichen, in der dieser bestätigt, dass im Auftragsfall für die zu erbringenden Leistungen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR je Verstoß für Personen und sonstigste Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) besteht. Ebenfalls ist zu bestätigen, dass ein Versicherungsschutz betreffend die gesetzliche Haft-pflicht des Auftragnehmers für drohende oder eintretende Umweltschäden nach dem Umwelthaftungsgesetz (UHV) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR je Verstoß be-steht. Die Gesamtleistung des Versicherers/der Versicherer innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sollte der Versicherungsschutz noch nicht bzw. nicht in der geforderten Form bestehen, ist eine Bestätigung des Versicherers/der Versicherer vorzulegen, in der diese(r) bestätigt, dass im Auftragsfall ein entsprechen-der Versicherungsschutz gewährt wird. Sofern die Bestätigung durch einen Makler abgegeben wird, muss dessen Bevollmächtigung, eine Bestätigung im Namen der Versicherung abgeben zu können, erklärt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Flug- und Filterstäube sowie die Kesselreinigungsrückstände sind im Sinne der GGVSEB bzw. GGAV aufgrund der schwankenden Kontaminierung mit Dioxinen und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Flug- und Filterstäube sowie die Kesselreinigungsrückstände sind im Sinne der GGVSEB bzw. GGAV aufgrund der schwankenden Kontaminierung mit Dioxinen und Furanen als ein gefährliches Gut einzustufen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-27
13:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2214753637📞
URL: http://www.bezreg-duesseldorf.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 086-206775 (2019-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abnahme, Transport und stoffliche Verwertung von festen Abfällen aus der Abgasbehandlung sowie von Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 086-206775
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GSES GmbH
Postanschrift: Sehachtstraße 20
Postort: Sondershausen
Postleitzahl: 99706
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: Remex Mineralstoff GmbH
Postanschrift: Am Fallhammer 1
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
[…] 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 170-415906 (2019-08-30)