Transport und Verwerten von ca. 5 000 to/a Klaerschlamm der Klaeranlage Luebbecke – Klärschlam

Stadt Lübbecke über Kreis Minden-Lübbecke

Gegenstand des Vertrages sind Transport und Verwerten von ca. 5 000 to Klärschlamm der Kläranlage Lübbecke in 2020.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammtransport
Referenznummer: 544 2019 Lk
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages sind Transport und Verwerten von ca. 5 000 to Klärschlamm der Kläranlage Lübbecke in 2020.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammtransport 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Minden-Lübbecke 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lübbecke über Kreis Minden-Lübbecke
Postanschrift: Portastraße 13
Postleitzahl: 32423
Postort: Minden
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: submissionen@minden-luebbecke.de 📧
Telefon: +49 57180724500 📞
Fax: +49 57180730863 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/179757FA-CA72-4544-BF63-7263F3B154E5 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/179757FA-CA72-4544-BF63-7263F3B154E5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-02 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 168-410469
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Einzureichende Dokumente: Anl. 9 Eigenerklärung Zuverlässigkeit/Korruption EU

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zulässige Verwertungswege sind die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung und/oder die Kompostierung mit anschließender Zuführung in Landwirtschaft oder einer landbaulichen Maßnahme und/oder der direkten landbaulichen Verwertung, sowie die thermischen Verwertung.
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Zusätzliche Informationen: Einzureichende Dokumente: Anl. 9 Eigenerklärung Zuverlässigkeit/Korruption EU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/179757FA-CA72-4544-BF63-7263F3B154E5 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514410 📞
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Fax: +49 254112525 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2019/S 168-410469 (2019-08-29)