Transport und Verwertung von Klärschlamm

Westprignitzer Trinkwasser-und Abwasserzweckverband (WTAZV)

Transport und Verwertung von Klärschlamm
(Landwirtschaftliche Verwertung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-26 Auftragsbekanntmachung
2019-10-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Referenznummer: 2019-KS
Kurze Beschreibung:
Transport und Verwertung von Klärschlamm (Landwirtschaftliche Verwertung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Prignitz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Westprignitzer Trinkwasser-und Abwasserzweckverband (WTAZV)
Postanschrift: Quitzower Str. 48
Postleitzahl: 19348
Postort: Perleberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wtazv.de 🌏
E-Mail: planungland@t-online.de 📧
Telefon: +49 385612030 📞
Fax: +49 385612606 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y0LDKF0/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y0LDKF0 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-28 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 123-300723
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y0LDKF0

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport und Verwertung von Klärschlamm
(Landwirtschaftliche Verwertung).
— Beschaffung von Klärschlammeinsatzflächen,
— Bodenprobenentnahmen und Untersuchung von Einsatzflächen,
— Transport und Aufbringen von Klärschlamm,
— Klärschlammmanagement,
— Beratung und Betreuung der Landwirte,
— Administrative und kaufmännische Begleitung der Verwertung,
— Erstellung und Übergabe von Nachweisen,
— Verkehrssicherung,
— Liefern, Bereitstellen, ggf. Umsetzen und Abtransport von Abrollcontainern,
— Bereitstellung eines Zwischenlagers, Lagerdisposition.
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Vertragsverlängerung um 2 Jahre
Beschreibung der Optionen:
Siehe Ausschreibungsunterlagen unter Besondere Vertragsbedingungen
Punkt 9.8 und Punkt 9.9
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kläranlagen des Verbandsgebietes KA Lenzen, TKA Bad Wilsnack, KA Berge, KA Perleberg, KA Karstädt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gemäß Ausschreibungsunterlagen: Eigenerklärung zur Eignung Formblatt 124_LD
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Das Personal muss mit dem Umgang von Klärschlamm vertraut und nachweislich hinsichtlich der nachgenannten Vorschriften belehrt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter verpflichtet sich, alle einschlägigen Vorschriften, insbesondere:
— AbfKlärV,
— WHG,
— DüV,
— BNatSchG,
— EG-Richtlinie 86/278/EWG,
— StVO und StVZO.
In der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischem Vergabegesetz.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: 19348 Perleberg

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: PLANUNGLAND, Ing.-Büro Krull
Internetadresse: www.wtazv.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y0LDKF0/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: www.mwe.brandenburg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung, es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 123-300723 (2019-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Transport und Verwertung von Klärschlamm (Landwirtschaftliche Verwertung).
Gesamtwert des Auftrags: 1 174 389 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 205-500210
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 123-300723
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y0LD3DV

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Siehe Ausschreibungsunterlagen unter Besondere Vertragsbedingungen Punkt 9.8) und Punkt 9.9).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-25 📅
Name: Osters & Voß GmbH
Postanschrift: Gottschower Dorfstraße 51
Postort: Plattenburg
Postleitzahl: 19339
Land: Deutschland 🇩🇪
Prignitz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 174 389 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Planungland, Ing.-Büro Krull

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlussesunverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung; der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2019/S 205-500210 (2019-10-21)