Transport von Abfällen des Abfallwirtschaftsverbandes Chemnitz (AWVC)

Abfallwirtschaftsverband Chemnitz

Just-in-time-Transport der Output-Produkte „Brennstoff“ (Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung(AVV): 191210) und „Schwerstoffe“ (Abfallschlüssel nach AVV: 191212) der Restabfallbehandlungsanlage Chemnitz des AWVC (RABA Chemnitz) von der RABA Chemnitz zu den vom AG benannten Entsorgungsanlagen sowie Bereitstellung der erforderlichen Transporttrailer nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-28 Auftragsbekanntmachung
2019-08-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport von Haushaltsabfällen
Referenznummer: AWVC 01/05/2019
Kurze Beschreibung:
Just-in-time-Transport der Output-Produkte „Brennstoff“ (Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung(AVV): 191210) und „Schwerstoffe“ (Abfallschlüssel nach AVV: 191212) der Restabfallbehandlungsanlage Chemnitz des AWVC (RABA Chemnitz) von der RABA Chemnitz zu den vom AG benannten Entsorgungsanlagen sowie Bereitstellung der erforderlichen Transporttrailer nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport von Haushaltsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Transport von Haushaltsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsverband Chemnitz
Postanschrift: Weißer Weg 180
Postleitzahl: 09131
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.awvc.de 🌏
E-Mail: lehmann@awvc.de 📧
Telefon: +49 37167407-113 📞
Fax: +49 37167407-111 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E38292561 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E38292561 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-31 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 104-252898
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Transport von Brennstoff (AVV 191210)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Just-in-time-Transport von Brennstoff (AVV 191210), ca. 51.000 bis 69.000 Mg/a, von der RABA Chemnitz zur Thermische Abfallbehandlungsanlage Zorbau und ggf. weiteren vom AG benannten Entsorgungsanlagen sowie Bereitstellung der erforderlichen Transporttrailer nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
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Bezeichnung des Loses: Transport von Schwerstoffen (AVV 191212)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Just-in-time-Transport von Schwerstoffen (AVV 191212), ca. 10.000 bis 15.000 Mg/a, von der RABA Chemnitz zur Mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) Cröbern und ggf. weiteren vom AG benannten Entsorgungsanlagen sowie Bereitstellung der erforderlichen Transporttrailer nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Übernahme der Abfälle erfolgt an der RABA Chemnitz. Der Transport erfolgt zu den vom AG benannten Verwertungsanlagen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
— Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung(Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
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— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
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— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL), Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards,
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— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbGund § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung; sofern diese nicht eine Versicherungssumme von 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei zweifacher Maximierung aufweist, zusätzlich Bereitschaftserklärung einer Versicherung zur Gewährung entsprechenden Versicherungsschutzes,
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— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für den Transport von Abfällen, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefon- Nr.), sowie Leistungsumfang (transportierte Abfallmenge pro Monat),
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— Kopie der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für das Sammeln und Befördern von Abfällen oder der behördlich bestätigten Anzeige gemäß § 53 KrWG bzw. nachvollziehbare Darstellung der Erlangung einer solchen Zertifizierung oder Bestätigung bis zum Leistungsbeginn,
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— Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens (Anzahl der Mitarbeiter, davon Kraftfahrer; Anzahl der Zugmaschinen im Fuhrpark, davon Sattelschlepper und davon sonstige Zugmaschinen; Anzahl der für Abfalltransport geeigneten Trailer im Fuhrpark, davon Walking-Floor-Trailer und davon Kipper-Trailer),
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— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre).
Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens ein Referenzauftrag vorzulegen, der eine Transportmenge von 5.000 Mg/a an Abfällen insgesamt umfasst.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Gerald Lehmann
Internetadresse: www.awvc.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E38292561 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über den durch den Auftraggeber genutzten Ausschreibungsdienst subreport ELViS zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341-977-3800 📞
Fax: +49 341-977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2019/S 104-252898 (2019-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 166-407297
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 104-252898
ABl. S-Ausgabe: 166

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Just-in-time-Transport von Brennstoff (AVV 191210), ca. 51 000 bis 69 000 Mg/a, von der RABA Chemnitz zur Thermische Abfallbehandlungsanlage Zorbau und ggf. weiteren vom AG benannten Entsorgungsanlagen sowie Bereitstellung der erforderlichen Transporttrailer nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen
Just-in-time-Transport von Schwerstoffen (AVV 191212), ca. 10 000 bis 15 000 Mg/a, von der RABA Chemnitz zur Mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) Cröbern und ggf. weiteren vom AG benannten Entsorgungsanlagen sowie Bereitstellung der erforderlichen Transporttrailer nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
[…] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligtenbei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-
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Oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Quelle: OJS 2019/S 166-407297 (2019-08-27)