Transport von Elektro- und Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 2, 5 und einer teilmenge der Sammelgruppe 4 von den Recyclinghöfen zu den Übergabestellen im Rems-Murr-Kreis für die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Transport von Elektroaltgeräten der SG 2, SG5 und Teilmenge 4 zu den Übergabestellen
AGRMK-2019-0012”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Transport von Elektro- und Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 2, 5 und einer teilmenge der Sammelgruppe 4 von den Recyclinghöfen zu den Übergabestellen im...”
Kurze Beschreibung
Transport von Elektro- und Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 2, 5 und einer teilmenge der Sammelgruppe 4 von den Recyclinghöfen zu den Übergabestellen im Rems-Murr-Kreis für die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport von Haushaltsabfällen📦
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Stuttgarter Straße 110
71332 Waiblingen
Deutschland”
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. Ziff. II. 1.4).
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2016 bis 2018 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2016 bis 2018 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
“— auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in...”
— auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR sowie für Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR (im Angebotsteil I enthalten).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von mind. 1 000 Mg Elektroschrott (Kleingeräte) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für die Jahre 2016...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von mind. 1 000 Mg Elektroschrott (Kleingeräte) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für die Jahre 2016 bis 2018 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s und der jeweiligen Menge vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-29
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-29
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Zu Ziffer I.3) „Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform „Vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg....”
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform „Vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform „Vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der elektronischen Vergabeplattform „Vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform einzureichen. Das Angebot ist in Textform einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 205-499619 (2019-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Herr Dr. Meier
Telefon: +49 71515019530📞
Fax: +49 71515019551 📠
URL: https://www.awrm.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Anstalt des öffentlichen Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Transport von Elektro- und Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 2, 5 und einer teilmenge der Sammelgruppe 4 von den Recyclinghöfen zu den Übergabestellen im...”
Titel
Transport von Elektro- und Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 2, 5 und einer teilmenge der Sammelgruppe 4 von den Recyclinghöfen zu den Übergabestellen im Rems- Murr-Kreis für die AWRM
AGRMK-2019-0012
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 230 703 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einsammeln von Hausmüll📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Stuttgarter Strasse 110
71332 Waiblingen
DEUTSCHLAND”
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. Ziff. II.1.4.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 205-499619
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: AGRMK-2019-0012
Titel:
“Transport von Elektro- und Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 2, 5 und einer Teilmenge der Sammelgruppe 4 von den Recyclinghöfen zu den Übergabestellen im...”
Titel
Transport von Elektro- und Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 2, 5 und einer Teilmenge der Sammelgruppe 4 von den Recyclinghöfen zu den Übergabestellen im Rems- Murr-Kreis für die AWRM
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schäf Städtereinigung GmbH
Postanschrift: Weimarer Str. 1
Postort: Murrhardt
Postleitzahl: 71540
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 719292010📞
E-Mail: info@schaef-staedtereinigung.de📧
Fax: +49 7192920150 📠
Region: Rems-Murr-Kreis🏙️
URL: http://www.schaef-staedtereinigung.de/kontakt.php🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 230 703 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postleitzahl: 76247
Telefon: +49 72192640653112📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag Ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 086-205145 (2020-04-29)