Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen eines treuhänderischen Trägers gem. § 157 bis 161 Baugesetzbuch (BauGB) für die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
„Weiße Stadt/ Walther-Bothe-Straße“ der Stadt Oranienburg, die im Rahmen des Bund-/Länder- Programms „Stadtumbau III“ durchgeführt wird. Grundlage der Programmaufnahme war die Stadtumbaustrategie, welche umzusetzen ist. Die Fördergebietskulisse stellt den räumlichen Geltungsbereich für die ausgeschriebenen Leistungen dar.
Die Stadt Oranienburg wird die Stadtumbaustrategie und den Maßnahmenplan während der Vertragslaufzeit ggf. fortschreiben bzw. aktualisieren.
Der Auftrag ist auf die Dauer der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ausgelegt, die derzeit noch nicht genau absehbar ist. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt deshalb 36 Monate mit der Option der Verlängerung über die Gesamtlaufzeit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Der Wert des Auftrages wird auf Grundlage der 2018 für 60 Monate bewilligten Finanzierungsmitteln und der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinie Brandenburg ohne MwSt. auf 511 500 EUR geschätzt. Über die Gesamtlaufzeit der Maßnahme sollen weitere Finanzierungsmittel beantragt werden, so dass sich der Wert des Auftrages ggf. entsprechend erhöhen würde. Die Ausführung beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung, frühestens ab 1.1.2020 und endet nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen mit dem Bescheid des Zuwendungsgebers über die Schlussabrechnung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Ausführungsort der Leistungen ist Oranienburg.
Zu den Aufgaben zählen u. a.:
— Vorbereitung und Begleitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und durchführungsbezogene Untersuchungen und Gutachten,
— Mitwirkung bei der Erarbeitung und Fortschreibung städtebaulichen Planungen sowie der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Stadt Oranienburg, die der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme dienen,
— Verhandlung mit den zu beteiligenden Behörden und Mitwirkung bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit,
— Durchführung von Bau- und Ordnungsmaßnahmen,
— Vorbereitung und Durchführung von Erschließungsmaßnahmen im Programmgebiet, d.h. die Herstellung neuer bzw. die Änderung vorhandener Straße, Wege, Plätze, Grünanlagen, Spielplätze oder Parkplätze sowie von technischen Anlagen, die in diesem Zusammenhang zu errichten sind,
— Vorbereitung und Durchführung von Hochbaumaßnahmen, die der Stadt Oranienburg im Rahmen der Gesamtmaßnahme obliegen,
— Beratung privater Eigentümer und Investoren bei der Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,
— Begleitung und Koordinierung der baufachlichen Prüfungen für die vorstehenden Maßnahmen (Plausibilitäts- und Schlussprüfung),
— Einrichtung, Bewirtschaftung und Verwaltung des Treuhandvermögens gem.§ 160 BauGB,
— Aufstellung und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB,
— Vorbereitung der jährlich zu stellenden Förderanträge inkl. Bearbeitung der jährlichen Sachstandsberichte, Begleitinformationen und Monitoringberichte inkl. Einstellung in das online-Portal des LBV,
— Erstellung der jährlichen Zwischenabrechnungen und der Abrechnung der Gesamtmaßnahme zum Abschluss der Stadtumbaumaßnahme.
Der Treuhänder soll für alle aus Städtebauförderungsmitteln finanzierten städtischen Baumaßnahmen, soweit erforderlich und in Abstimmung mit dem Auftraggeber, auch alle Leistungen der Projektsteuerung übernehmen.
Die vorstehenden Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg und dem Landesamt für Bauen und Verkehr zu erbringen.
Vom Treuhänder wird weiterhin erwartet, dass er weitere Fördermittel zur Realisierung der im Fördergebiet geplanten Vorhaben akquiriert, beantragt, abwickelt und abrechnet, sofern solche Mittel verfügbar und mit den Fördermitteln für den Stadtumbau kompatibel sind.