Die Stadt Oranienburg beabsichtigt einen treuhänderischen Träger mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Weiße Stadt/Walther-Bothe-Straße“ zu beauftragen. Das Fördergebiet „Weiße Stadt/ Walther-Bothe-Straße“ wurde im Jahr 2018 in das Bund-/ Länder-Programm „Stadtumbau-Aufwertung“ aufgenommen. Grundlage der Programmaufnahme war die Stadtumbaustrategie, Stand 12.10.2018, welche im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung umzusetzen ist. Die Stadt Oranienburg wird die Stadtumbaustrategie und den Maßnahmenplan während der Vertragslaufzeit ggf. fortschreiben bzw. aktualisieren. Der Auftrag ist auf die Dauer der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ausgelegt, die derzeit noch nicht genau absehbar ist. Der Wert des Auftrages wird auf Grundlage der 2018 für 60 Monate bewilligten Finanzierungsmitteln und der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinie Brandenburg ohne MwSt. auf 511 500 EUR geschätzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: VGV-0061/2019-61
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Oranienburg beabsichtigt einen treuhänderischen Träger mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Weiße Stadt/Walther-Bothe-Straße“ zu beauftragen. Das Fördergebiet „Weiße Stadt/ Walther-Bothe-Straße“ wurde im Jahr 2018 in das Bund-/ Länder-Programm „Stadtumbau-Aufwertung“ aufgenommen. Grundlage der Programmaufnahme war die Stadtumbaustrategie, Stand 12.10.2018, welche im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung umzusetzen ist. Die Stadt Oranienburg wird die Stadtumbaustrategie und den Maßnahmenplan während der Vertragslaufzeit ggf. fortschreiben bzw. aktualisieren. Der Auftrag ist auf die Dauer der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ausgelegt, die derzeit noch nicht genau absehbar ist. Der Wert des Auftrages wird auf Grundlage der 2018 für 60 Monate bewilligten Finanzierungsmitteln und der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinie Brandenburg ohne MwSt. auf 511 500 EUR geschätzt.
Die Stadt Oranienburg beabsichtigt einen treuhänderischen Träger mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Weiße Stadt/Walther-Bothe-Straße“ zu beauftragen. Das Fördergebiet „Weiße Stadt/ Walther-Bothe-Straße“ wurde im Jahr 2018 in das Bund-/ Länder-Programm „Stadtumbau-Aufwertung“ aufgenommen. Grundlage der Programmaufnahme war die Stadtumbaustrategie, Stand 12.10.2018, welche im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung umzusetzen ist. Die Stadt Oranienburg wird die Stadtumbaustrategie und den Maßnahmenplan während der Vertragslaufzeit ggf. fortschreiben bzw. aktualisieren. Der Auftrag ist auf die Dauer der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ausgelegt, die derzeit noch nicht genau absehbar ist. Der Wert des Auftrages wird auf Grundlage der 2018 für 60 Monate bewilligten Finanzierungsmitteln und der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinie Brandenburg ohne MwSt. auf 511 500 EUR geschätzt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberhavel
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-16 📅
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 135-332726
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
1) Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen.
Aber beachten Sie, dass bei der Bildung von Bietergemeinschaften und bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern die geforderten Eignungsnachweise (Formblatt 1.12 EU Neutralitätserklärung, Formblatt 4.1 EU Eigenerklärung, Formblatt 4.2 EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 4.4.1 EU Verpflichtungserklärung Unteraufträge) mit eingescannter Unterschrift einzureichen sind;
2) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nach § 56 VgV nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht;
3) Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten);
4) Für den Download der Vergabeunterlagen nach den Maßgaben des § 41 VgV sowie die anschließende Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine einmalige (kostenlose) Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zweckmäßig (soweit nicht bereits registriert);
5) Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen. Dazu benutzen Sie dort bitte den Button „Kommunikation“. Rückfragen sind bis spätestens 6.8.2019, 23.59 Uhr zu stellen;
6) Die Auftraggeberin weis darauf hin, dass bei einer anonymisierten Teilnahme am Verfahren der Bewerber/Bieter keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z. B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhält. Ferner ist dann eine Kommunikation über den Vergabemarktplatz Brandenburg nicht möglich und Sie können der Vergabestelle keine eigenen Nachrichten direkt zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation über den Vergabemarktplatz Brandenburg zweckmäßig ist;
7) Für den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sind im ersten Schritt NUR der Teilnahmeantrag (Anlage B) und die mit T- gekennzeichneten Anlagen einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1DLDS
1) Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen.
Aber beachten Sie, dass bei der Bildung von Bietergemeinschaften und bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern die geforderten Eignungsnachweise (Formblatt 1.12 EU Neutralitätserklärung, Formblatt 4.1 EU Eigenerklärung, Formblatt 4.2 EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 4.4.1 EU Verpflichtungserklärung Unteraufträge) mit eingescannter Unterschrift einzureichen sind;
2) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nach § 56 VgV nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht;
3) Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten);
4) Für den Download der Vergabeunterlagen nach den Maßgaben des § 41 VgV sowie die anschließende Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine einmalige (kostenlose) Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zweckmäßig (soweit nicht bereits registriert);
5) Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen. Dazu benutzen Sie dort bitte den Button „Kommunikation“. Rückfragen sind bis spätestens 6.8.2019, 23.59 Uhr zu stellen;
6) Die Auftraggeberin weis darauf hin, dass bei einer anonymisierten Teilnahme am Verfahren der Bewerber/Bieter keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z. B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhält. Ferner ist dann eine Kommunikation über den Vergabemarktplatz Brandenburg nicht möglich und Sie können der Vergabestelle keine eigenen Nachrichten direkt zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation über den Vergabemarktplatz Brandenburg zweckmäßig ist;
7) Für den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sind im ersten Schritt NUR der Teilnahmeantrag (Anlage B) und die mit T- gekennzeichneten Anlagen einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1DLDS
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen eines treuhänderischen Trägers gem. § 157 bis 161 Baugesetzbuch (BauGB) für die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
„Weiße Stadt/ Walther-Bothe-Straße“ der Stadt Oranienburg, die im Rahmen des Bund-/Länder- Programms „Stadtumbau III“ durchgeführt wird. Grundlage der Programmaufnahme war die Stadtumbaustrategie, welche umzusetzen ist. Die Fördergebietskulisse stellt den räumlichen Geltungsbereich für die ausgeschriebenen Leistungen dar.
„Weiße Stadt/ Walther-Bothe-Straße“ der Stadt Oranienburg, die im Rahmen des Bund-/Länder- Programms „Stadtumbau III“ durchgeführt wird. Grundlage der Programmaufnahme war die Stadtumbaustrategie, welche umzusetzen ist. Die Fördergebietskulisse stellt den räumlichen Geltungsbereich für die ausgeschriebenen Leistungen dar.
Die Stadt Oranienburg wird die Stadtumbaustrategie und den Maßnahmenplan während der Vertragslaufzeit ggf. fortschreiben bzw. aktualisieren.
Der Auftrag ist auf die Dauer der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ausgelegt, die derzeit noch nicht genau absehbar ist. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt deshalb 36 Monate mit der Option der Verlängerung über die Gesamtlaufzeit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Der Wert des Auftrages wird auf Grundlage der 2018 für 60 Monate bewilligten Finanzierungsmitteln und der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinie Brandenburg ohne MwSt. auf 511 500 EUR geschätzt. Über die Gesamtlaufzeit der Maßnahme sollen weitere Finanzierungsmittel beantragt werden, so dass sich der Wert des Auftrages ggf. entsprechend erhöhen würde. Die Ausführung beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung, frühestens ab 1.1.2020 und endet nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen mit dem Bescheid des Zuwendungsgebers über die Schlussabrechnung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Ausführungsort der Leistungen ist Oranienburg.
Der Auftrag ist auf die Dauer der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ausgelegt, die derzeit noch nicht genau absehbar ist. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt deshalb 36 Monate mit der Option der Verlängerung über die Gesamtlaufzeit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Der Wert des Auftrages wird auf Grundlage der 2018 für 60 Monate bewilligten Finanzierungsmitteln und der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinie Brandenburg ohne MwSt. auf 511 500 EUR geschätzt. Über die Gesamtlaufzeit der Maßnahme sollen weitere Finanzierungsmittel beantragt werden, so dass sich der Wert des Auftrages ggf. entsprechend erhöhen würde. Die Ausführung beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung, frühestens ab 1.1.2020 und endet nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen mit dem Bescheid des Zuwendungsgebers über die Schlussabrechnung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Ausführungsort der Leistungen ist Oranienburg.
Zu den Aufgaben zählen u. a.:
— Vorbereitung und Begleitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und durchführungsbezogene Untersuchungen und Gutachten,
— Mitwirkung bei der Erarbeitung und Fortschreibung städtebaulichen Planungen sowie der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Stadt Oranienburg, die der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme dienen,
— Verhandlung mit den zu beteiligenden Behörden und Mitwirkung bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit,
— Durchführung von Bau- und Ordnungsmaßnahmen,
— Vorbereitung und Durchführung von Erschließungsmaßnahmen im Programmgebiet, d.h. die Herstellung neuer bzw. die Änderung vorhandener Straße, Wege, Plätze, Grünanlagen, Spielplätze oder Parkplätze sowie von technischen Anlagen, die in diesem Zusammenhang zu errichten sind,
— Vorbereitung und Durchführung von Erschließungsmaßnahmen im Programmgebiet, d.h. die Herstellung neuer bzw. die Änderung vorhandener Straße, Wege, Plätze, Grünanlagen, Spielplätze oder Parkplätze sowie von technischen Anlagen, die in diesem Zusammenhang zu errichten sind,
— Vorbereitung und Durchführung von Hochbaumaßnahmen, die der Stadt Oranienburg im Rahmen der Gesamtmaßnahme obliegen,
— Beratung privater Eigentümer und Investoren bei der Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,
— Begleitung und Koordinierung der baufachlichen Prüfungen für die vorstehenden Maßnahmen (Plausibilitäts- und Schlussprüfung),
— Einrichtung, Bewirtschaftung und Verwaltung des Treuhandvermögens gem.§ 160 BauGB,
— Aufstellung und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB,
— Vorbereitung der jährlich zu stellenden Förderanträge inkl. Bearbeitung der jährlichen Sachstandsberichte, Begleitinformationen und Monitoringberichte inkl. Einstellung in das online-Portal des LBV,
— Erstellung der jährlichen Zwischenabrechnungen und der Abrechnung der Gesamtmaßnahme zum Abschluss der Stadtumbaumaßnahme.
Der Treuhänder soll für alle aus Städtebauförderungsmitteln finanzierten städtischen Baumaßnahmen, soweit erforderlich und in Abstimmung mit dem Auftraggeber, auch alle Leistungen der Projektsteuerung übernehmen.
Die vorstehenden Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg und dem Landesamt für Bauen und Verkehr zu erbringen.
Vom Treuhänder wird weiterhin erwartet, dass er weitere Fördermittel zur Realisierung der im Fördergebiet geplanten Vorhaben akquiriert, beantragt, abwickelt und abrechnet, sofern solche Mittel verfügbar und mit den Fördermitteln für den Stadtumbau kompatibel sind.
Vom Treuhänder wird weiterhin erwartet, dass er weitere Fördermittel zur Realisierung der im Fördergebiet geplanten Vorhaben akquiriert, beantragt, abwickelt und abrechnet, sofern solche Mittel verfügbar und mit den Fördermitteln für den Stadtumbau kompatibel sind.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister
Schloßplatz 1
16515 Oranienburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlage „Bewerberbogen Sanierungsträger“ (Anlage zur Vergabeunterlage „Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages“ – Formular 2.1 EU)
Sämtliche Vergabeunterlagen stehen interessierten Unternehmen nach den Maßgaben des § 41 VgV kostenlos zum Download über die Vergabeplattform zur Verfügung, vgl. Ziff. I.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgenden Angaben sind erforderlich, um die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
s. Vergabeunterlage „Bewerberbogen Sanierungsträger“ (Anlage zur Vergabeunterlage „Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages“ – Formular 2.1 EU)
Sämtliche Vergabeunterlagen stehen interessierten Unternehmen nach den Maßgaben des § 41 VgV kostenlos zum Download über die Vergabeplattform zur Verfügung, vgl. Ziff. I.3.
Die Prüfung/Auswahlentscheidung auf Grundlage der insoweit geforderten Eignungsnachweise im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt wie in der Vergabeunterlage „Matrix Eignungskriterien nach § 51 VgV“
(Anlage zur Vergabeunterlage „Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages“ – Formular 2.1 EU) vorgegeben.
Mindeststandards:
s. Vergabeunterlage „Bewerberbogen Sanierungsträger“ (Anlage zur Vergabeunterlage „Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages“ – Formular 2.1 EU)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgenden Angaben sind erforderlich, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
s. Vergabeunterlage „Bewerberbogen Sanierungsträger“ (Anlage zur Vergabeunterlage „Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages“ – Formular 2.1 EU)
Sämtliche Vergabeunterlagen stehen interessierten Unternehmen nach den Maßgaben des § 41 VgV kostenlos zum Download über die Vergabeplattform zur Verfügung, vgl. Ziff. I.3.
Die Prüfung/Auswahlentscheidung auf Grundlage der insoweit geforderten Eignungsnachweise im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt wie in der Vergabeunterlage „Matrix Eignungskriterien nach § 51 VgV“
(Anlage zur Vergabeunterlage „Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages“ – Formular 2.1 EU) vorgegeben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen zudem aus dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
1) Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen.
Aber beachten Sie, dass bei der Bildung von Bietergemeinschaften und bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern die geforderten Eignungsnachweise (Formblatt 1.12 EU Neutralitätserklärung, Formblatt 4.1 EU Eigenerklärung, Formblatt 4.2 EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 4.4.1 EU Verpflichtungserklärung Unteraufträge) mit eingescannter Unterschrift einzureichen sind;
Aber beachten Sie, dass bei der Bildung von Bietergemeinschaften und bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern die geforderten Eignungsnachweise (Formblatt 1.12 EU Neutralitätserklärung, Formblatt 4.1 EU Eigenerklärung, Formblatt 4.2 EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 4.4.1 EU Verpflichtungserklärung Unteraufträge) mit eingescannter Unterschrift einzureichen sind;
2) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nach § 56 VgV nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht;
3) Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten);
4) Für den Download der Vergabeunterlagen nach den Maßgaben des § 41 VgV sowie die anschließende Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine einmalige (kostenlose) Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zweckmäßig (soweit nicht bereits registriert);
4) Für den Download der Vergabeunterlagen nach den Maßgaben des § 41 VgV sowie die anschließende Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine einmalige (kostenlose) Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zweckmäßig (soweit nicht bereits registriert);
5) Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen. Dazu benutzen Sie dort bitte den Button „Kommunikation“. Rückfragen sind bis spätestens 6.8.2019, 23.59 Uhr zu stellen;
5) Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen. Dazu benutzen Sie dort bitte den Button „Kommunikation“. Rückfragen sind bis spätestens 6.8.2019, 23.59 Uhr zu stellen;
6) Die Auftraggeberin weis darauf hin, dass bei einer anonymisierten Teilnahme am Verfahren der Bewerber/Bieter keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z. B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhält. Ferner ist dann eine Kommunikation über den Vergabemarktplatz Brandenburg nicht möglich und Sie können der Vergabestelle keine eigenen Nachrichten direkt zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation über den Vergabemarktplatz Brandenburg zweckmäßig ist;
6) Die Auftraggeberin weis darauf hin, dass bei einer anonymisierten Teilnahme am Verfahren der Bewerber/Bieter keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z. B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhält. Ferner ist dann eine Kommunikation über den Vergabemarktplatz Brandenburg nicht möglich und Sie können der Vergabestelle keine eigenen Nachrichten direkt zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation über den Vergabemarktplatz Brandenburg zweckmäßig ist;
7) Für den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sind im ersten Schritt NUR der Teilnahmeantrag (Anlage B) und die mit T- gekennzeichneten Anlagen einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1DLDS
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bewerbers/Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bewerbers/Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 135-332726 (2019-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Oranienburg beabsichtigt einen treuhänderischen Träger mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Weiße Stadt/Walther-Bothe-Straße“ zu beauftragen. Das Fördergebiet „Weiße Stadt/ Walther-Bothe-Straße“ wurde im Jahr 2018 in das Bund-/Länder-Programm „Stadtumbau-Aufwertung“ aufgenommen. Grundlage der Programmaufnahme war die Stadtumbaustrategie, Stand 12.10.2018, welche im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung umzusetzen ist. Die Stadt Oranienburg wird die Stadtumbaustrategie und den Maßnahmenplan während der Vertragslaufzeit ggf. fortschreiben bzw. aktualisieren. Der Auftrag ist auf die Dauer der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ausgelegt, die derzeit noch nicht genau absehbar ist. Der Wert des Auftrages wird auf Grundlage der 2018 für 60 Monate bewilligten Finanzierungsmitteln und der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinie Brandenburg ohne MwSt. auf 511 500 EUR geschätzt.
Die Stadt Oranienburg beabsichtigt einen treuhänderischen Träger mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Weiße Stadt/Walther-Bothe-Straße“ zu beauftragen. Das Fördergebiet „Weiße Stadt/ Walther-Bothe-Straße“ wurde im Jahr 2018 in das Bund-/Länder-Programm „Stadtumbau-Aufwertung“ aufgenommen. Grundlage der Programmaufnahme war die Stadtumbaustrategie, Stand 12.10.2018, welche im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung umzusetzen ist. Die Stadt Oranienburg wird die Stadtumbaustrategie und den Maßnahmenplan während der Vertragslaufzeit ggf. fortschreiben bzw. aktualisieren. Der Auftrag ist auf die Dauer der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ausgelegt, die derzeit noch nicht genau absehbar ist. Der Wert des Auftrages wird auf Grundlage der 2018 für 60 Monate bewilligten Finanzierungsmitteln und der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinie Brandenburg ohne MwSt. auf 511 500 EUR geschätzt.
Gesamtwert des Auftrags: 2128571.43 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektverständnis und Methodik der Bearbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Vertags- und Fördermittelmanagemants
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-28 📅
Name: BIG Städtebau GmbH
Postanschrift: Eckernhöfer Straße 212
Postort: Kronshagen
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland 🇩🇪 Rendsburg-Eckernförde
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2128571.43 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.