Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Produktion einer DB Trinkglas-Kollektion basierend auf den durch die DB zur Verfügung gestellten technischen Zeichnungen. Ferner ist die Lagerung und Distribution der Trinkgläser zu den DB Logistikstandorten zum weiteren Einsatz in den gastronomischen Einrichtungen der Züge des DB Fernverkehrs sowie der stationären DB Lounges an ausgewählten Bahnhöfen Bestandteil des Auftrags.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Trinkgläser für DB Bordgastronomie und DB Lounge
19DFV42254
Produkte/Dienstleistungen: Trinkgläser📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Produktion einer DB Trinkglas-Kollektion basierend auf den durch die DB zur Verfügung gestellten technischen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Produktion einer DB Trinkglas-Kollektion basierend auf den durch die DB zur Verfügung gestellten technischen Zeichnungen. Ferner ist die Lagerung und Distribution der Trinkgläser zu den DB Logistikstandorten zum weiteren Einsatz in den gastronomischen Einrichtungen der Züge des DB Fernverkehrs sowie der stationären DB Lounges an ausgewählten Bahnhöfen Bestandteil des Auftrags.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 629 000 💰
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Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung und Distribution der Trinkgläser für DB Bordgastronomie und DB Lounge.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 629 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 mal um jeweils 24 Monate
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Sektglas und CO-Branding Weizenbierglas als Option – siehe Anlage 5 „Preisblatt"”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Anhang B1 „Eignungsmatrix_Bekanntmachung Abschnitt III 1.1 bis 1.3"
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Anhang B1 „Eignungsmatrix_Bekanntmachung Abschnitt III 1.1 bis 1.3"
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Anhang B1 „Eignungsmatrix_Bekanntmachung Abschnitt III 1.1 bis 1.3"
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Produktion nur innerhalb der EWR
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-11
13:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
“Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal).
Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter...”
Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal).
Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU – Vergabe) auf Portal notwendig. Den Bewerbern stehen die folg. Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen (TNA) zur Verfügung:
a) TNA über das Vergabeportal mit elektron. Signatur: der Bewerber nutzt das Vergabeportal, um die mit dem TNA gef. Angaben zu machen und ggf. Begleitdok. hochzuladen. Er signiert den TNA mittels elektronischer Signatur gemäß Vergabeportal und sendet ihn elektronisch an die Vergabestelle
b) Der Bewerber nutzt das Vergabeportal, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB einzureichen:
Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem Angebot geforderten Angaben zu machen und ggf. Angebotsdokumente hochzuladen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig.
Für technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung;
1) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach § 47 Abs. 1 SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens: — sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zulassen und die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor;
2) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmender Nachfrist nachgefordert werden;
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten;
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail-Adresse anzugeben.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 215-528633 (2019-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-29) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Trinkgläser📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung und Distribution der Trinkgläser für DB Bordgastronomie und DB Lounge” Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Sektglas und CO-Branding Weizenbierglas als Option – siehe Anlage 5 „Preisblatt“.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 215-528633
Auftragsvergabe
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Titel: Trinkgläser für DB Bordgastronomie und DB Lounge
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-22 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 000 000 💰
“Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal).
Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter...”
Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal).
Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU – Vergabe) auf Portal notwendig. Den Bewerbern stehen die folg. Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen (TNA) zur Verfügung:
a) TNA über das Vergabeportal mit elektron. Signatur: der Bewerber nutzt das Vergabeportal, um die mit dem TNA gef. Angaben zu machen und ggf. Begleitdok. hochzuladen. Er signiert den TNA mittels elektronischer Signatur gemäß Vergabeportal und sendet ihn elektronisch an die Vergabestelle
b) Der Bewerber nutzt das Vergabeportal, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform in Textform nach §126b BGB einzureichen:
Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem Angebot geforderten Angaben zu machen und ggf. Angebotsdokumente hochzuladen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig.
Für technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr zur Verfügung;
1. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäߧ47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweisihrer Eignung gem.§47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach § 47 Abs. 1 SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zulassen und die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
2. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmender Nachfrist nachgefordert werden.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5. Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail-Adresse anzugeben.
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 023-056740 (2021-01-29)